Meine Gasnetzrechnung

Die verschiedenen Komponenten Ihrer Gasnetz-Rechnung einfach erklärt.

Als Gaskonsument im Versorgungsgebiet der LINZ NETZ GmbH haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner: Die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiber, der ausschließlich von der Adresse der Verbrauchsstelle abhängig ist und nicht frei gewählt werden kann und den von Ihnen frei gewählten Lieferanten.

Daher erhalten Sie grundsätzlich auch zwei getrennte Rechnungen für den Gasbezug: Die Abrechnung der Netznutzungsentgelte und Abgaben erfolgt durch die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiber. Die Abrechnung der Energiekosten erfolgt durch Ihren frei gewählten Lieferanten.

Vorleistungsmodell

Sehr oft bietet der Lieferant eine kombinierte Rechnungslegung an („Vorleistungsmodell“). Die kombinierte Rechnungslegung muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Bei der kombinierten Rechnungslegung erhalten Sie von der LINZ NETZ GmbH keine Gasnetz-Rechnung. Wir übermitteln die Gasnetz-Rechnung stattdessen an den Lieferanten. Dieser erstellt dann eine integrierte Rechnung, bestehend aus den Komponenten Netzentgelte, Abgaben und Energiepreis.

In der Summe der Gesamtkosten besteht kein Unterschied zwischen den beiden Varianten. Sie erhalten statt zwei Abrechnungen eben nur eine gemeinsame Abrechnung.

Jahresabrechnung

Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung ist abhängig von der Adresse Ihrer Verbrauchsstelle („Abrechnungsbezirk“).

Bei der Variante der Jahresabrechnung erfolgt eine monatliche Teilbetragsvorschreibung auf Basis des historischen bzw. geschätzten Perioden-Jahresverbrauches.

Rechnerische Ermittlung von Verbräuchen

Fallweise ist es erforderlich, den Gasverbrauch einer Abrechnungsperiode auf mehrere kürzere Zeiträume aufzuteilen, obwohl dafür keine abgelesenen Zählerstände zur Verfügung stehen. Typisches Beispiel für eine derartige Aufteilung sind Gaspreisänderungen.

Umrechnung der Erdgasmenge von Betriebskubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh)

Die Verrechnung von Erdgas erfolgt seit 1. Jänner 2004 aufgrund gesetzlicher Anforderungen in kWh. Dazu muss die Anzeigeeinheit Ihres Gaszählers, die naturgemäß in Betriebskubikmeter Bm³ vorliegt, auf Normkubikmeter Nm³ und anschließend in kWh umgerechnet werden.

Umrechnung von Betriebskubikmeter (Bm³) auf Kilowattstunden (kWh)

Die Umrechnung von Bm³ auf Nm³ erfolgt gemäß der ÖVGW Richtlinie G O110. Die wesentlichen Einflussgrößen sind die Temperatur, die geodätische Höhe und der Betriebsdruck am Gaszähler. Die Umrechnung in kWh erfolgt mittels dem behördlich festgesetzten Verrechnungsbrennwert (gemäß Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE) ab 1. April 2023 mit 11,47 kWh/Nm³).

Gemeinde
Umrechnungsfaktor von m³ auf kWh
(ab 1. April 2023)
Alkoven
10,7589
Altenberg bei Linz
10,4951
Asten
10,8128
Eferding
10,7841
Eidenberg
10,2885
Fraham
10,7841
Goldwörth
10,7967
Gramastetten
10,4136
Hellmonsödt
10,0604
Holzhausen
10,6947
Hörsching
10,7680
Kirchberg-Thening
10,7072
Kirchschlag bei Linz
10,0856
Leonding
10,7520
Lichtenberg
10,3952
Linz
10,7910
Marchtrenk
10,7520
Oftering
10,7417
Ottensheim
10,7784
Pasching
10,7486
Puchenau
10,6843
Pupping
10,7945
Sankt Gotthard i. Mühlkreis
10,6557
Scharten
10,7715
Steyregg
10,6947
Traun
10,7910
Walding
10,7210
Wilhering
10,7462

Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung

Darlegung der Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung und Verbrauchsabgrenzung gemäß Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung

Folgendes Dokument steht für Sie zum Download bereit:
Berechnungsmethodik Zonenaliquotierung (PDF, 44 kB)

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T: 0732/3403-9050
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