
Meine Gasnetzrechnung
Als Gaskonsument im Versorgungsgebiet der LINZ NETZ GmbH haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner: Die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiber, der ausschließlich von der Adresse der Verbrauchsstelle abhängig ist und nicht frei gewählt werden kann und den von Ihnen frei gewählten Lieferanten.
Daher erhalten Sie grundsätzlich auch zwei getrennte Rechnungen für den Gasbezug: Die Abrechnung der Netznutzungsentgelte und Abgaben erfolgt durch die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiber. Die Abrechnung der Energiekosten erfolgt durch Ihren frei gewählten Lieferanten.
Vorleistungsmodell
Sehr oft bietet der Lieferant eine kombinierte Rechnungslegung an („Vorleistungsmodell“). Die kombinierte Rechnungslegung muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Bei der kombinierten Rechnungslegung erhalten Sie von der LINZ NETZ GmbH keine Gasnetz-Rechnung. Wir übermitteln die Gasnetz-Rechnung stattdessen an den Lieferanten. Dieser erstellt dann eine integrierte Rechnung, bestehend aus den Komponenten Netzentgelte, Abgaben und Energiepreis.
In der Summe der Gesamtkosten besteht kein Unterschied zwischen den beiden Varianten. Sie erhalten statt zwei Abrechnungen eben nur eine gemeinsame Abrechnung.
Jahresabrechnung
Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung ist abhängig von der Adresse Ihrer Verbrauchsstelle („Abrechnungsbezirk“).
Bei der Variante der Jahresabrechnung erfolgt eine monatliche Teilbetragsvorschreibung auf Basis des historischen bzw. geschätzten Perioden-Jahresverbrauches.
Rechnerische Ermittlung von Verbräuchen
Fallweise ist es erforderlich, den Gasverbrauch einer Abrechnungsperiode auf mehrere kürzere Zeiträume aufzuteilen, obwohl dafür keine abgelesenen Zählerstände zur Verfügung stehen. Typisches Beispiel für eine derartige Aufteilung sind Gaspreisänderungen.
Umrechnung der Erdgasmenge von Betriebskubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh)
Die Verrechnung von Erdgas erfolgt seit 1. Jänner 2004 aufgrund gesetzlicher Anforderungen in kWh. Dazu muss die Anzeigeeinheit Ihres Gaszählers, die naturgemäß in Betriebskubikmeter Bm³ vorliegt, auf Normkubikmeter Nm³ und anschließend in kWh umgerechnet werden.
Umrechnung von Betriebskubikmeter (Bm³) auf Kilowattstunden (kWh)
Die Umrechnung von Bm³ auf Nm³ erfolgt gemäß der ÖVGW Richtlinie G O110. Die wesentlichen Einflussgrößen sind die Temperatur, die geodätische Höhe und der Betriebsdruck am Gaszähler. Die Umrechnung in kWh erfolgt mittels dem behördlich festgesetzten Verrechnungsbrennwert (gemäß Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE) ab 1. April 2023 mit 11,47 kWh/Nm³).
Gemeinde |
Umrechnungsfaktor von m³ auf kWh (ab 1. April 2023) |
---|---|
Alkoven |
10,7589 |
Altenberg bei Linz |
10,4951 |
Asten |
10,8128 |
Eferding |
10,7841 |
Eidenberg |
10,2885 |
Fraham |
10,7841 |
Goldwörth |
10,7967 |
Gramastetten |
10,4136 |
Hellmonsödt |
10,0604 |
Holzhausen |
10,6947 |
Hörsching |
10,7680 |
Kirchberg-Thening |
10,7072 |
Kirchschlag bei Linz |
10,0856 |
Leonding |
10,7520 |
Lichtenberg |
10,3952 |
Linz |
10,7910 |
Marchtrenk |
10,7520 |
Oftering |
10,7417 |
Ottensheim |
10,7784 |
Pasching |
10,7486 |
Puchenau |
10,6843 |
Pupping |
10,7945 |
Sankt Gotthard i. Mühlkreis |
10,6557 |
Scharten |
10,7715 |
Steyregg |
10,6947 |
Traun |
10,7910 |
Walding |
10,7210 |
Wilhering |
10,7462 |
Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung
Darlegung der Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung und Verbrauchsabgrenzung gemäß Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung
Folgendes Dokument steht für Sie zum Download bereit:
Berechnungsmethodik Zonenaliquotierung (PDF, 44 kB)
Folgende Dokumente stehen für Sie zum Download bereit:
Netznutzungsentgelte und Abgaben (PDF, 99 kB)
Umrechnung Erdgasmenge von Kubikmeter in Kilowattstunden (PDF, 64 kB)