Meine Gasnetzrechnung
Als Gaskonsument*in im Versorgungsgebiet der LINZ NETZ GmbH haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner*innen: Die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiberin, die ausschließlich von der Adresse der Verbrauchsstelle abhängig ist und nicht frei gewählt werden kann und den von Ihnen frei gewählten Lieferanten.
Daher erhalten Sie grundsätzlich auch zwei getrennte Rechnungen für den Gasbezug: Die Abrechnung der Netznutzungsentgelte und Abgaben erfolgt durch die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiberin. Die Abrechnung der Energiekosten erfolgt durch Ihren frei gewählten Lieferanten.
Vorleistungsmodell
Sehr oft bietet der Lieferant eine kombinierte Rechnungslegung an („Vorleistungsmodell“). Die kombinierte Rechnungslegung muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Bei der kombinierten Rechnungslegung erhalten Sie von der LINZ NETZ GmbH keine Gasnetz-Rechnung. Wir übermitteln die Gasnetz-Rechnung stattdessen an den Lieferanten. Dieser erstellt dann eine integrierte Rechnung, bestehend aus den Komponenten Netzentgelte, Abgaben und Energiepreis.
In der Summe der Gesamtkosten besteht kein Unterschied zwischen den beiden Varianten. Sie erhalten statt zwei Abrechnungen eben nur eine gemeinsame Abrechnung.
Jahresabrechnung
Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung ist abhängig von der Adresse Ihrer Verbrauchsstelle („Abrechnungsbezirk“).
Bei der Variante der Jahresabrechnung erfolgt eine monatliche Teilbetragsvorschreibung auf Basis des historischen bzw. geschätzten Perioden-Jahresverbrauches.
Rechnerische Ermittlung von Verbräuchen
Fallweise ist es erforderlich, den Gasverbrauch einer Abrechnungsperiode auf mehrere kürzere Zeiträume aufzuteilen, obwohl dafür keine abgelesenen Zählerstände zur Verfügung stehen. Typisches Beispiel für eine derartige Aufteilung sind Netznutzungsentgelteänderungen.
Umrechnung der Erdgasmenge von Betriebskubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh)
Die Verrechnung von Erdgas erfolgt seit 1. Jänner 2004 aufgrund gesetzlicher Anforderungen in kWh. Dazu muss die Anzeigeeinheit Ihres Gaszählers, die naturgemäß in Betriebskubikmeter Bm³ vorliegt, auf Normkubikmeter Nm³ und anschließend in kWh umgerechnet werden. Seit 1.Jänner 2024 ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet mit einem monatlich ermittelten Ist-Brennwert von Nm³ in kWh umzurechnen.
Umrechnung von Betriebskubikmeter (Bm³) auf Normkubikmeter (Nm³)
Die Umrechnung von Bm³ auf Nm³ erfolgt gemäß der ÖVGW Richtlinie G O110. Die wesentlichen Einflussgrößen sind die Temperatur (T), die geodätische Höhe (H) und der Betriebsdruck (p) am Gaszähler. Gemäß unten stehender Formel wird ein Umrechnungsfaktor für die Umrechnung von Bm³ auf Nm³ ermittelt.
Luftdruck
Der Luftdruck kann entweder durch zeitliche Mittelwerte des tatsächlichen Luftdrucks während der Abrechnungsperiode ermittelt oder durch Zuordnung in Höhenzonen festgelegt werden. Zur Festlegung der Höhenzonen sind für den zu verwendenden mittleren Luftdruck die geodätischen Höhen der Anlagen maßgebend. Zur Schaffung einheitlicher Abrechnungsgebiete ist das Netzgebiet des Verteilernetzbetreibers in Höhenzonen bis zu max. 200 m zu unterteilen. Diese sind mit einem einheitlichen mittleren Luftdruck abzurechnen. Liegen in einer Höhenzone weniger als 0,5 % der gesamten Gaszähler einer angrenzenden Höhenzone, so können sie dieser zugeordnet werden.
Umrechnung von Normkubikmeter (Nm³) auf Kilowattstunden (kWh)
Die Umrechnung in kWh erfolgt mittels einem gemäß der ÖVGW Richtlinie G O110 errechneten Brennwert. Das Versorgungsgebiet der LINZ NETZ GmbH wird dabei in 29 Brennwertbezirke unterteilt, für jeden dieser Brennwertbezirke wird ein Brennwert für die Umrechnung von Nm³ in kWh ermittelt.
Brennwertbezirke (PDF, 742 kB)
Monatliche Brennwerte je Brennwertbezirk (PDF, 127 kB)
Abrechnung mit IST-Brennwert – Information des Fachverbandes Gas/Wärme und der E-Control Austria ECA
Der Fachverband Gas/Wärme und die E-Control Austria ECA haben eine ausführliche Erklärung der Ermittlung der IST-Brennwerte erstellt.
Information Ermittlung IST-Brennwerte (PDF, 1 MB)
Berechnungsmethodik Zonenaliquotierung
Die Netznutzungsentgelte sind in Zonen eingeteilt, so werden z.B. bei einem Jahresverbrauch von 60.000 kWh die ersten 40.000 kWh mit dem Netztarif der Zone 1 und die restlichen 20.000 kWh mit dem Netztarif der Zone 2 abgerechnet. Die Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung und Verbrauchsabgrenzung gemäß Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung ist im nachfolgenden Dokument ersichtlich.