Lieferantenwechsel

Ein Merkmal des liberalisierten Strommarktes ist die freie Lieferantenwahl durch die Kunden.


Als Stromkund*in im Versorgungsgebiet der LINZ NETZ GmbH haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner*innen: Die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiberin, die ausschließlich von der Adresse der Verbrauchsstelle abhängig ist und nicht frei gewählt werden kann und den von Ihnen als Stromkund*in frei wählbaren Lieferanten.

Wechselverfahren

  • Jeder*Jede Stromkund*in muss mit dem Lieferanten seiner Wahl einen Liefervertrag abschließen. Üblicherweise wird der neue Lieferant mit Bevollmächtigung durch den*die Stromkund*in den Wechsel bei der LINZ NETZ GmbH als zuständige Netzbetreiberin einleiten. In diesem Fall werden alle für den Lieferantenwechsel erforderlichen Schritte durch den neuen Lieferanten übernommen. Sie werden von uns schriftlich über die Einleitung des Wechselverfahrens informiert. In diesem Zuge informieren wir Sie auch über die notwendigen weiteren Schritte.
  • Für die Abrechnung ist beispielsweise zum Stichtag des Lieferantenwechsels eine Zählerablesung erforderlich.
  • Für die Identifikation Ihrer Verbrauchsstelle wird die Zählpunktbezeichnung (33-stellige Nummer) benötigt. Diese ist der Stromrechnung bzw. dem Netzzugangsvertrag zu entnehmen.
  • Die Abwicklung des Lieferantenwechsels erfolgt über die so genannte Wechselplattform. Für diese Abwicklung fallen seitens des Netzbetreibers keine Kosten für den*die Stromkund*in an.

Der bestehende Netzzugangsvertrag mit der LINZ NETZ GmbH bleibt durch den Lieferantenwechsel unberührt.

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In wenigen Schritten können Sie hier Ihre aktuellen Zählerstände bekanntgeben.

Sollten Sie Fragen zur Zählerstanderfassung haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung!

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