Störungen und Beschwerden
Nachfolgend finden Sie Informationen über etwaige Versorgungsunterbrechungen und unserem Beschwerdemanagement:
Wir sind laufend bemüht, eine durchgängige Stromversorgung und somit hohe Versorgungssicherheit für unsere Kund*innen zu gewährleisten. Trotzdem kann es aber aus verschiedensten Störungsgründen (z. B. Baumstürze in Freileitungen, intensive Schneefälle, Unwetter, Kabelbeschädigungen durch Fremdgrabungen, etc.) bzw. aufgrund von betriebsnotwendigen Abschaltungen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen) zu Unterbrechungen der Stromversorgung kommen. Siehe dazu auch: Verhalten bei Stromausfall
Wenn Sie eine nicht vorangekündigte Versorgungsunterbrechung feststellen, ersuchen wir um Ihren Anruf über die rund um die Uhr zur Verfügung stehende Störungshotline:
Tel: 0732/3409
Für die Behebung von in unserem Strom-Verteilernetz auftretenden ungeplanten Versorgungsunterbrechungen sowie für Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren in technischen Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen, haben wir einen 24-Stunden-Notdienst eingerichtet, der unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Wiederaufnahme der Versorgung einleitet.
Die LINZ NETZ GmbH bietet keine Wartungs- und Störungsdienste für die elektrischen Anlagen der Netzbenutzenden an. Solche Arbeiten sind bei einem hierzu befugten Elektrofachunternehmen zu beauftragen!
Bei Beschwerden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
- Kundenzentrum: Wiener Straße 151, 4021 Linz, Öffnungszeiten: Mo – Do: 8.00 bis 17.00 Uhr, Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
- E-Mail: office@linznetz.at
- Tel.: +43 (0)732/3403-9050
- Fax: +43 (0)732/3403-3213
Beschwerden und Anfragen werden innerhalb von fünf Arbeitstagen beantwortet und abschließend erledigt. Ist eine Erledigung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so erfolgt eine Information über die weitere Vorgehensweise, über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie über die Kontaktdaten der Ansprechperson.
Information über das Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren
Im Streit- oder Beschwerdefall kann gemäß § 26 E-ControlG einen Streitschlichtungsantrag schriftlich bei der Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde eingebracht werden ( www.e-control.at). Die Zuständigkeiten der ordentlichen Gerichte bleiben davon unberührt.
Die Ermöglichung einer hohen Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität ist uns ein Anliegen. Geplante Versorgungsunterbrechungen für die Vornahme von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden schriftlich im Vorfeld angekündigt.
Durch externe Einflüsse wie Sturm, Blitzschlag, Grabungsarbeiten, technische Gebrechen usw. können aber trotzdem ungeplante Versorgungsausfälle hervorgerufen werden. Wir sind bemüht, auftretende Störungen so schnell als möglich zu beheben.