Netzzugang an- oder abmelden
Als Gaskund*in im Versorgungsgebiet der LINZ NETZ GmbH haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner*innen:
- Die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiber
- und den von Ihnen frei wählbaren Lieferanten (vgl. Energiemarkt )
Das Anmeldeverfahren kann durch die LINZ NETZ GmbH oder von Ihrem frei gewählten Lieferanten eingeleitet werden.
Beim Anmeldeverfahren werden die in der Wechselverordnung (BGBl. II Nr. 167/2014) festgelegten personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Informationen werden ausschließlich für den Zweck des Anmeldeverfahrens und zur Vertragserfüllung betreffend den Netzzugang verwendet. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Ablauf für die Anmeldung zum Netzzugang
Bei der Anmeldung sind folgende Fälle zu unterscheiden:
- Für den Netzzugang ist es zuerst notwendig einen Gaslieferanten auszuwählen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen, zur Identifikation der Verbraucheranlage halten Sie bitte wenn möglich die Verbrauchstellenadresse, die Gaszählernummer und/oder die Zählpunktnummer für den Lieferanten bereit. Informationen zu Gaslieferaten erhalten Sie unter: https://www.e-control.at/konsumenten
- Der Gaslieferant leitet nach dem Vertragsabschluss das Anmeldeverfahren ein. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Die Bekanntgabe des Gaszählerstandes kann an die LINZ NETZ GmbH oder an den Gaslieferanten erfolgen. (telefonisch: 0732/3403-9050 oder per E-Mail: office@linznetz.at). Falls Schwierigkeiten bei der Zählerstanderfassung auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
- Sie erhalten anschließend die Vertragsunterlagen, kontrollieren Sie bitte insbesondere die prognostizierte Jahresmenge und den darauf basierenden Teilbetrag.
Alternativ können Sie das Anmeldeverfahren auch bei der LINZ NETZ GmbH einleiten. Zu diesem Zweck stellen Sie einen Netzzugangsantrag mit Angabe Ihres gewünschten Versorger mit dem Termin für den Beginn der Belieferung und übermitteln uns den Netzzugangsantrag per E-Mail: office@linznetz.at oder per Postweg bzw. kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0732/3403-9050. Anschließend wird ein Belieferungswunsch sowie der Termin für die Belieferung an den Lieferanten übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Lieferant für die Bestätigung des Belieferungswunsches mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Falls Schwierigkeiten mit der Inbetriebnahme der Gasgeräte auftreten, wenden sie sich an Ihren*Ihre Vermieter*in oder Installateur*in.
- Für den Netzzugang ist es zuerst notwendig einen Gaslieferanten auszuwählen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen, zur Identifikation der Verbraucheranlage halten Sie bitte wenn möglich die Verbrauchstellenadresse, die Gaszählernummer und/oder die Zählpunktnummer für den Lieferanten bereit. Informationen zu Gaslieferaten erhalten Sie unter: https://www.e-control.at/konsumenten
- Der Gaslieferant leitet nach Vertragsabschluss das Anmeldeverfahren ein. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Eine Terminvereinbarung mit der LINZ NETZ GmbH für die Wiederinbetriebnahme (0732/3403-9050 oder office@linznetz.at) ist erforderlich, der Gaszählerstand wird bei der Wiederinbetriebnahme erfasst. Eine Druckprüfung kann im Anlassfall von der LINZ NETZ GmbH vorgeschrieben werden.
- Sie erhalten anschließend die Vertragsunterlagen, kontrollieren Sie insbesondere die prognostizierte Jahresmenge und den darauf basierenden Teilbetrag.
Alternativ können Sie das Anmeldeverfahren auch bei der LINZ NETZ GmbH einleiten. Zu diesem Zweck stellen Sie einen Netzzugangsantrag mit Angabe Ihres gewünschten Versorger mit dem Termin für den Beginn der Belieferung und übermitteln uns den Netzzugangsantrag per E-Mail:office@linznetz.at oder per Postweg bzw. kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0732/3403-9050. Anschließend wird ein Belieferungswunsch sowie der Termin für die Belieferung an den Lieferanten übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Lieferant für die Bestätigung des Belieferungswunsches mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Falls Schwierigkeiten mit der Inbetriebnahme der Gasgeräte auftreten, wenden sie sich an Ihren*Ihrer Vermieter*in oder Installateur*in.
- Für den Netzzugang ist es zuerst notwendig einen Gaslieferanten auszuwählen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen, zur Identifikation der Verbraucheranlage halten Sie bitte wenn möglich die Verbrauchstellenadresse und die Zählpunktnummer für den Lieferanten bereit.
Informationen zu Gaslieferaten erhalten Sie unter: https://www.e-control.at/konsumenten - Der Gaslieferant leitet nach Vertragsabschluss das Anmeldeverfahren ein. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Eine Terminvereinbarung mit der LINZ NETZ GmbH für die Montage des Gaszählers (0732/3403-9050) ist erforderlich. Eine Druckprüfung kann im Anlassfall von der LINZ NETZ GmbH vorgeschrieben werden.
- Sie erhalten anschließend die Vertragsunterlagen, Sie erhalten anschließend die Vertragsunterlagen, kontrollieren Sie insbesondere die prognostizierte Jahresmenge und den darauf basierenden Teilbetrag.
Alternativ können Sie das Anmeldeverfahren auch bei der LINZ NETZ GmbH einleiten. Zu diesem Zweck stellen sie einen Netzzugangsantrag mit Angabe Ihres gewünschten Versorger mit dem Termin für den Beginn der Belieferung und übermitteln uns den Netzzugangsantrag per E-Mail: office@linznetz.at oder per Postweg bzw. kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0732/3403-9050. Anschließend wird ein Belieferungswunsch sowie der Termin für die Belieferung an den Lieferanten übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Lieferant für die Bestätigung des Belieferungswunsches mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Falls Schwierigkeiten mit der Inbetriebnahme der Gasgeräte auftreten, wenden sie sich an ihren Vermieter oder Installateur.
- Für den Netzzugang ist es zuerst notwendig einen Gaslieferanten auszuwählen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen, zur Identifikation der Verbraucheranlage halten Sie bitte wenn möglich die Verbrauchstellenadresse und die Zählpunktnummer für den Lieferanten bereit.
Informationen zu Gaslieferaten erhalten Sie unter: https://www.e-control.at/konsumenten - Der Gaslieferant leitet nach Vertragsabschluss das Anmeldeverfahren ein. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Sollte der Gaszähler länger als 365 (366) Tage demontiert worden sein, ist eine Abnahme gemäß OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 von einem*einer berechtigten Installateur*in zwingend notwendig.
- Nach Vorliegen der Anmeldung Ihres Gaslieferanten und des Abnahmebefundes erfolgt die Zählermontage.
- Sie erhalten anschließend die Vertragsunterlagen, Sie erhalten anschließend die Vertragsunterlagen, kontrollieren Sie insbesondere die prognostizierte Jahresmenge und den darauf basierenden Teilbetrag.
Alternativ können Sie das Anmeldeverfahren auch bei der LINZ NETZ GmbH einleiten. Zu diesem Zweck stellen Sie einen Netzzugangsantrag mit Angabe Ihres gewünschten Versorger mit dem Termin für den Beginn der Belieferung und übermitteln uns den Netzzugangsantrag per E-Mail: office@linznetz.at oder per Postweg bzw. kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0732/3403-9050. Anschließend wird ein Belieferungswunsch sowie der Termin für die Belieferung an den Lieferanten übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Lieferant für die Bestätigung des Belieferungswunsches mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Stellen Sie einen Netzzugangsantrag an die LINZ NETZ GmbH, wir prüfen ob die Versorgung der neuen bzw. zusätzlichen Anlage möglich ist. Nach Annahme des Netzzugangsantrags wenden Sie sich an Ihren*Ihre Vermieter*in bzw. an Ihren*Ihre Installateur*in für den Bau der Innengasleitung.
- Für den Netzzugang ist es zuerst notwendig einen Gaslieferanten auszuwählen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen, zur Identifikation der Verbraucheranlage halten Sie bitte wenn möglich die Verbrauchstellenadresse und die Zählpunktnummer für den Lieferanten bereit.
Informationen zu Gaslieferaten erhalten Sie unter: https://www.e-control.at/konsumenten - Der Gaslieferant leitet nach Vertragsabschluss das Anmeldeverfahren ein. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Bei einer neuen Gasanlage ist eine Abnahme gemäß OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 von einem*einer berechtigten Installateur*in zwingend notwendig.
- Nach Vorliegen der Anmeldung Ihres Gaslieferanten und des Abnahmebefundes erfolgt die Zählermontage.
- Sie erhalten anschließend die Vertragsunterlagen, Sie erhalten anschließend die Vertragsunterlagen, kontrollieren Sie insbesondere die prognostizierte Jahresmenge und den darauf basierenden Teilbetrag.
Alternativ können Sie das Anmeldeverfahren auch bei der LINZ NETZ GmbH einleiten. Zu diesem Zweck stellen Sie einen Netzzugangsantrag mit Angabe Ihres gewünschten Versorger mit dem Termin für den Beginn der Belieferung und übermitteln uns den Netzzugangsantrag per E-Mail: office@linznetz.at oder per Postweg bzw. kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0732/3403-9050. Anschließend wird ein Belieferungswunsch sowie der Termin für die Belieferung an den Lieferanten übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Lieferant für die Bestätigung des Belieferungswunsches mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Falls Schwierigkeiten mit der Inbetriebnahme der Gasgeräte auftreten, wenden sie sich an Ihren*Ihre Vermieter*in oder Installateur*in.
Alle Informationen für Ihren Netzanschluss finden Sie unter Netzanschluss herstellen .
Netzzugangsvertrag
- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten des*der Netzbenutzenden und des Netzbetreibers im Rahmen des Netzzugangsvertragsverhältnisses werden im Netzzugangsvertrag sowie in den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Erdgas-Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH geregelt.
- Der standardisierte Netzzugangsvertrag wird nach der Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung bzw. nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens auf dem Postweg übermittelt.
- Die Unterlagen enthalten alle – für das Netzzugangsvertragsverhältnis und für die Identifikation des Zählpunktes - relevanten Daten sowie Angaben zum prognostizierten Jahresverbrauch sowie zum Teilbetrag (bei Jahresabrechnung). Bitte kontrollieren Sie diese Daten ( Kundendaten ändern ).
- Die Zählpunktbezeichnung wird beispielsweise für den Lieferantenwechsel benötigt.
- Großkund*innen (Zählerstation) bzw. leistungsgemessen Kund*innen (Lastprofilverordnung) erhalten einen individuellen Netzzugangsvertrag.
- Der Netzzugangsvertrag kann innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen werden. Eine Konsequenz des Widerrufes ist die Einstellung der Netzdienstleistungen (Trennung der Verbraucheranlage vom Verteilernetz).
Folgende Dokumente stehen für Sie zum Download bereit:
Netzzugangsantrag für Erdgasanlagen (PDF, 125 kB)