Meine Stromnetzrechnung
Als Stromkonsument*in im Versorgungsgebiet der LINZ NETZ GmbH (Versorgungsgebiet Strom) haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner*innen: Die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiberin, die ausschließlich von der Adresse der Verbrauchsstelle abhängig ist und nicht frei gewählt werden kann und den von Ihnen frei gewählten Lieferanten.
Daher erhalten Sie grundsätzlich auch zwei getrennte Rechnungen für den Strombezug: Die Abrechnung der Netzentgelte und Abgaben erfolgt durch die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiberin. Die Abrechnung der Energiekosten erfolgt durch Ihren frei gewählten Lieferanten.
Vorleistungsmodell
Sehr oft bietet der Lieferant eine kombinierte Rechnungslegung an („Vorleistungsmodell“). Die kombinierte Rechnungslegung muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Bei der kombinierten Rechnungslegung erhalten Sie von der LINZ NETZ GmbH keine Stromnetz-Rechnung. Wir übermitteln die Stromnetz-Rechnung stattdessen an den Lieferanten. Dieser erstellt dann eine integrierte Rechnung, bestehend aus den Komponenten Netzentgelte, Abgaben und Energiepreis.
In der Summe der Gesamtkosten besteht kein Unterschied zwischen den beiden Varianten. Sie erhalten statt zwei Abrechnungen eben nur eine gemeinsame Abrechnung.
Abrechnung
Abhängig vom installierten Messequipment erfolgt die Stromnetz-Abrechnung monatlich oder jährlich. Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung ist abhängig von der Adresse Ihrer Verbrauchsstelle („Abrechnungsbezirk“).
Bei der Variante der Jahresabrechnung erfolgt eine monatliche Teilbetragsvorschreibung auf Basis des historischen bzw. geschätzten Perioden-Jahresverbrauches.
Hier finden Sie Erklärungen zu den einzelnen Rechnungsposten und Begrifflichkeiten, die sich auf Ihrer Stromnetz-Rechnung befinden können: Rechnungserklärung Strom (PDF, 300 kB) .
Rechnerische Ermittlung von Verbräuchen
Fallweise ist es erforderlich, den Stromverbrauch einer Abrechnungsperiode auf mehrere kürzere Zeiträume aufzuteilen, obwohl dafür keine abgelesenen Zählerstände zur Verfügung stehen. Typisches Beispiel für eine derartige Aufteilung sind Strompreisänderungen. Für die rechnerische Ermittlung der Verbräuche wurden spezielle Berechnungsmethoden mit der Regulierungsbehörde vereinbart (vgl. Rechnerische Ermittlung von Verbräuchen (veröffentlicht auf der Homepage von Oesterreichs Energie unter oesterreichsenergie.at).