Verpflichtende Überprüfung Ihrer Erdgasanlage
Das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 - Oö. LuftREnTG (Landesgesetz über das Inverkehrbringen, die Errichtung und den Betrieb von Heizungsanlagen, sonstigen Gasanlagen sowie von Lagerstätten für brennbare Stoffe) beinhaltet zahlreiche Maßnahmen für die Überprüfung Ihres Erdgasanschlusses und Ihrer Feuerungsanlage.
Überprüfungsintervalle
Wiederkehrende Überprüfung der Feuerungsanlage (§ 25)
Feuerungsanlagen sind auf die Einhaltung der Vorschriften dieses Landesgesetzes sowie den danach erlassenen Verordnungen von der verfügungsberechtigten Person wiederkehrend überprüfen zu lassen, wobei gilt:
- Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gemäß § 18 zu überprüfen.
- Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften gemäß § 18 zu überprüfen.
- Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW und Warmwasserbereiter mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW sowie sonstige Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 50 kW, soweit diese mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften gemäß § 18 zu überprüfen.
Eine Liste der Überprüfungsberechtigten ist auf der Homepage der OÖ. Landesregierung verfügbar.
Sicherheitstechnische Überprüfung der Erdgasanlage
Unabhängig vom Austausch Ihres Erdgaszählers besteht auch die gesetzliche Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der Gas-Inneninstallation von erdgasversorgten Anlagen. Diese Überprüfung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§§ 31 und 25 Abs 1a Oö. LuftREnTG in Verbindung mit § 32 Abs 1 Oö. Gasverordnung) entsprechend der ÖVGW Richtlinie G K71 (früher: ÖVGW Richtlinie G 10) vorzunehmen.
Diese Überprüfung ist – neben der wiederkehrenden Überprüfung der Feuerungsanlage – alle 12 Jahre durchzuführen. Die Überprüfungspflicht obliegt dem Anlagenbetreiber selbst.
Geräteservice der Gasverbrauchsgeräte
Die gesetzlich erforderlichen Überprüfungen ersetzen nicht den Geräteservice der Gasverbrauchsgeräte. Die Wartung der Gasgeräte ist entsprechend der vom Hersteller angegebenen Intervalle durchzuführen. Gibt es keine Vorgaben des Gerätehersteller wird mit einem Wartungsintervall von 2 Jahren zu rechnen sein.