Zählerwechsel
Als Netzbetreiber haben wir allen Netzbenutzenden eine zuverlässige, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Erfassung der Verbrauchswerte durch die dem*der Netzbenutzenden zugeordneten Messgeräte zu gewährleisten. Messgeräte müssen in wiederkehrenden Zeitabständen gewartet bzw. geeicht werden.
Der österreichische Gesetzgeber hat vorgesehen, dass 80 Prozent der Zählpunkte mit Standardlastprofil bis Ende 2020 (95 Prozent der Zählpunkte bis Ende 2022) mit intelligenten Messgeräten ( „Smart Metern“) ausgestattet werden müssen. Intelligente Messgeräte werden somit bald in fast jeder Verbrauchsstelle zu finden sein.
Gerätetausch
Aus den oben besagten Gründen ist in jeder Verbraucheranlage früher oder später ein Zählerwechsel erforderlich. Zu diesem Zweck werden Sie vor jedem Zählerwechsel schriftlich von uns informiert. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie beim Zählerwechsel anwesend sein möchten oder nicht.
Beim Zähleraustausch kann es abhängig von der technischen Ausführung zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen. Bei jedem Zählerverteiler wird eine Bedienungsanleitung für den neuen elektronischen Zähler angebracht. Alle von uns beauftragten Techniker können sich auf Verlangen ausweisen. Sie sind zu keinerlei Unterschriften oder Zahlungen verpflichtet.
- wenn zur Durchführung des Gerätetausches Ihre Anwesenheit erforderlich ist (z. B. wenn Sie in einem Einfamilienhaus wohnen), wird unser*unsere Techniker*in bei Ihnen läuten und Sie ersuchen, die Geräte wechseln zu dürfen. Falls Sie nicht zu Hause sind, hinterlässt er*sie Ihnen eine Mitteilung mit der Bitte um Rückruf, um einen Termin vereinbaren zu können.
- wenn Ihre Anwesenheit nicht erforderlich ist (z. B. Sie wohnen in einem Mehrparteienhaus mit allgemein zugänglichem Zählverteiler), wechselt unser*unsere Techniker*in die Geräte ohne Ihre Anwesenheit.
Termine können wir Ihnen gerne innerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten und mit einem Zeitfenster von zwei Stunden anbieten.