Einfamilienhaus, welche eine PV Anlage am Dach montiert hat

Netzzugangszusage

Hier sind für Sie die wichtigsten Informationen zur Netzzugangszusage zusammengefasst.

Nach Bekanntgabe der relevanten Daten Ihrer Erzeugungsanlage durch Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen in unserem Online-Meldewesen wird von uns eine Netzbeurteilung durchgeführt.

Bei der Netzbeurteilung werden die Auswirkungen Ihrer geplanten Erzeugungsanlage auf das Verteilernetz geprüft und bewertet. Je nach Ausgang dieser Prüfung werden Ihnen der für Ihre Erzeugungsanlage ermittelte technisch geeignete Anschlusspunkt, die zulässigen Höchst-Einspeiseleistungen (Generatorleistung, Engpassleistung und netzwirksame Einspeiseleistung) und in bestimmten Fällen die vorgeschriebene Betriebsweise (Leistungsbeschränkung) schriftlich bekannt gegeben.

  • Die Einspeisung mit der beantragten Einspeiseleistung ist möglich: für diesen Fall wird von uns eine Netzzugangszusage ausgestellt.
  • Die Einspeisung mit der beantragten Einspeiseleistung ist wegen Engpässen im lokalen Niederspannungsnetz nicht möglich:
    • Wenn eine geringere Leistung im Ausmaß des Netznutzungsrechtes ohne Durchführung von Netzausbaumaßnahmen im Niederspannungsnetz ermöglicht werden kann, erhalten Sie von uns ein Netzzugangsangebot mit Leistungsbeschränkung.
    • Wenn keine Einspeisung mehr möglich ist, ist ein Netzausbau durch den Netzbetreiber unausweichlich. Sie erhalten Sie von uns ein Netzzugangsangebot für Netzausbaumaßnahmen im Niederspannungsnetz.
  • Die Einspeisung mit der beantragten Einspeiseleistung ist wegen Engpässen im überregionalen Netz nicht möglich: für diesen Fall erhalten Sie von uns ein Netzzugangsangebot mit Leistungsbeschränkung. Die erforderliche Leistungsbeschränkung kann im Extremfall auch 0kW betragen (Netzzugangszusage mit Nulleinspeisung). Die zeit- und ressourcenintensiven Netzausbaumaßnahmen im Hoch- und Mittelspannungsnetz nehmen mehrere Jahre in Anspruch.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Erzeugungsanlage so zu dimensionieren, wie Sie es für am sinnvollsten erachten. Für den Fall einer Leistungseinschränkung sollten Sie jedoch die Dimensionierung Ihrer Überschuss-Erzeugungsanlage so anpassen, dass diese bestmöglich zu den gegebenen Einspeisemöglichkeiten passt (z.B. durch Reduktion der Generatorleistung/Engpassleistung und/oder Errichtung eines Batteriespeicher).

Ein Netzzugangsangebot (Leistungsbeschränkung, Netzausbaumaßnahmen) muss innerhalb der Gültigkeitsfrist von drei Monaten von Ihnen unterfertigt werden!

Nur dann erfolgt auch die Reservierung der Einspeisekapazität im Ausmaß der genehmigten Höchst-Einspeiseleistungen bis zur Fertigstellung der Anlage und für eine maximale Dauer von 12 Monaten (oder bei Lieferzeiten größer als 12 Monate für den Leistungserstellungszeitraum der Netzausbaumaßnahmen). Nach Eintreffen des unterfertigten Netzzugangsangebotes erhalten Sie von uns eine Einlaufbestätigung per E-Mail.

Weiterleitung der Netzzugangszusage/des unterfertigten Netzzugangsangebotes an das mit der Errichtung beauftragte Elektrofachunternehmen erforderlich!

Die Netzzugangszusage enthält auch wichtige Angaben, welche für die weitere Abwicklung und für die Anlagenerrichtung der Erzeugungsanlage durch das von Ihnen beauftragte Elektrofachunternehmen beachtet werden müssen. Damit die Inhalte der Netzzugangszusage von dem mit der Errichtung beauftragten Elektrofachunternehmen berücksichtigt werden können, ist von Ihnen eine zeitgerechte Weitergabe erforderlich.

Die Errichtung und Fertigstellung der Erzeugungsanlage muss innerhalb der Gültigkeitsdauer der Netzzugangszusage/des Netzzugangsangebotes erfolgen!

Die Netzzugangszusage/das unterfertigte Netzzugangsangebot für den Anschluss von Erzeugungsanlagen auf der Netzebene 7 (Niederspannung) hat im Regelfall eine Gültigkeit von 12 Monaten. Wenn die Anlagenerrichtung bereits in Auftrag gegeben wurde oder wenn sich die Anlage bereits in Bau befindet und sich die Ausführung derart verzögert, dass die Fertigstellung der Anlage vor Ablauf der Gültigkeitsfrist nicht erfolgen kann, muss vom Netzbenutzer der Wunsch auf Verlängerung der Gültigkeit vor Ablauf der Frist bekannt gegeben werden, andernfalls erlischt die Einspeisekapazitätsreservierung ohne weitere Ankündigung.

Die Mitteilung des Wunsches auf Verlängerung muss vor Ablauf der Frist erfolgen. Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass die Verlängerung einer bereits abgelaufenen Zusage nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist ein erneuter Antrag auf Netzzutritt durch den Netzbenutzer und eine neuerliche Netzbeurteilung durch den Netzbetreiber vorzunehmen („first-come first-served Prinzip“).

Bei einem Antrag auf Verlängerung um 12 Monate muss der Netzbenutzer nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass die Errichtung beauftragt wurde und sich die Errichtung/Fertigstellung der Anlage aus Gründen verzögert, die nicht im Einflussbereich des Netzbenutzers liegen.

zur Verlängerung Gültigkeit Netzzugangszusage (Netzebene 7 - Niederspannung)

Hinweis: der Antrag auf Verlängerung von Netzzugangszusagen für Erzeugungsanlagen, welche auf den Netzebenen 4-6 (Umspannwerk, Mittelspannung, Trafostation) angeschlossen werden sollen, hat unter Angabe der Projekt- und Betreiberdaten und mit Nachweis/Glaubhaftmachung der Auftragsvergabe/des Verzögerungsgrundes per E-Mail an einspeiser@linznetz.at zu erfolgen.

Die reservierte Einspeiseleistung ist an den*die Antragsteller*in und örtlich gebunden

Die von uns genehmigte Einspeiseleistung wird für die Dauer der Gültigkeit der Netzzugangszusage reserviert und ist an die Anlagenadresse gebunden. Eine bei der Anlagenadresse nicht beanspruchte Einspeiseleistung verfällt und wird anderen Netzanschlusswerbern zugeteilt.

Eine nachträgliche Änderung bei der Kundenbezeichnung ist unter bestimmten Umständen möglich.

Die Inbetriebsetzung der Stromerzeugungsanlage selbst hat in einem Schritt zu erfolgen. Es besteht keine Möglichkeit für eine zeitlich abgestufte schrittweise Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage. Eine positive Leistungsdifferenz aus genehmigter Höchstleistung und tatsächlich installierter Leistung kann weder für den betreffenden Zählpunkt zeitlich vorgehalten werden noch auf einen anderen Zählpunkt übertragen werden. Mit Inbetriebsetzung der Messeinrichtung durch den Netzbetreiber verliert die Netzzugangszusage hinsichtlich einer allenfalls nicht beanspruchten Leistung ihre Gültigkeit.

Anschlusskosten

Die für den Anschluss der Erzeugungsanlage anfallenden und einmalig zu entrichtenden Anschlusskosten werden in der Netzzugangszusage bzw. im Netzzugangsangebot bekannt gegeben.

Einspeisevertrag

Für die Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung ist u.a. die Anmeldung seitens Ihres Stromlieferanten/Energiehändlers bei der Wechselplattform (Marktkommunikation) erforderlich. Damit keine unnötigen Verzögerungen beim Inbetriebnahmeablauf in Kauf genommen werden müssen, ist es erforderlich, dass Sie zeitgerecht den erforderlichen Einspeisevertrag mit Ihrem Stromlieferanten/Energiehändler abschließen und an Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen übermitteln.

Grafik mit kleinen weißen Fragezeichen und einem großen grünen Fragezeichen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Netzzugangszusage und Netzzugangsangebot? Die Daten der Errichtung ändern sich gegenüber den Leistungswerten der Netzzugangszusgage, was ist zu tun?

Diese und noch weitere Fragen beantworten wir gerne.

Sie haben noch weitere Fragen zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
LINZ NETZ GmbH
Fichtenstraße 7
4021 Linz
E: office@linznetz.at
T: 0732/3403-9050
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