Energiemarkt
Informationen zu den Themen Marktmodell, E-Control, Marktregeln, ebUtilities und Gleichbehandlung finden Sie hier übersichtlich dargestellt:
Das Marktmodell basiert auf einem Zusammenspiel verschiedener Marktteilnehmenden, u.a. der Verteilernetzbetreiber (Transport/Verteilung), der Erzeugungseinheiten und Lieferant*innen (Handel).
Netzbetreiber
Der (Verteiler-)Netzbetreiber ist für den Ausbau, die Wartung und den Betrieb des Verteilernetzes zuständig und erbringt Mess- und Datendienstleistungen. Netzbetreiber unterliegen grundsätzlich einer Anschlusspflicht und haben ihren Kund*innen einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren.
Nachdem es volkswirtschaftlich keinen Sinn ergibt, mehrere Verteilernetze je Energieträger für ein räumliches Gebiet zu errichten und parallel zu betreiben, wird die Konzession für die Errichtung und den Betrieb von Strom- und Erdgas-Verteilernetzen von der zuständigen Behörde jeweils an einen Verteilnetzbetreiber vergeben. Der zuständige Netzbetreiber ergibt sich aufgrund der Adresse der Verbrauchsstelle. Der Netzbetreiber kann nicht frei gewählt werden und bleibt unabhängig von dem*der gewählten Lieferant*in immer gleich.
Der Betrieb von Strom- und Erdgas-Verteilernetzen wird durch die Regulierungsbehörde E-Control Austria überwacht.
Die Entgelte für die Systemnutzung, die von Netzkund*innen zu zahlen sind, werden von der Regulierungskommission festgelegt. Die Verteilernetzbedingungen Strom (PDF, 556 kB) sowie die Verteilernetzbedingungen Erdgas (PDF, 538 kB) , auf deren Grundlage der Netzanschluss und der Netzzugang erfolgen, müssen von der Regulierungskommission genehmigt werden.
Lieferant*in
Der*Die Lieferant*in kauft für seine*ihre Kund*innen den Strom (bzw. das Erdgas) aus inländischer Produktion, importiert die Energie oder ist selbst der*die Erzeuger*in der Energie.
Netzkund*innen können seit der Liberalisierung im Jahr 2001 ihre*n Lieferant*in frei wählen. Die Strom- und Erdgas-Lieferant*innen stehen im Wettbewerb zueinander. Informationen über mögliche Lieferant*innen sind unter www.e-control.at abrufbar.
Ein*Eine Energiekund*in hat somit zwei Vertragspartner*innen, den Netzbetreiber und den*die frei gewählten Lieferant*in. Mit dem Netzbetreiber wird der Netzzugangsvertrag abgeschlossen. Mit dem*der Lieferant*in wird der Energieliefervertrag vereinbart.
Neben dem Netzbetreiber und dem*der Lieferant*in gibt es viele weitere Marktteilnehmende (Bilanzgruppenverantwortliche, Regelzonenführer*innen usw.), welche zum Funktionieren des liberalisierten Energiemarktes beitragen.
Die E-Control hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strom- und Gasmarktes zu überwachen, zu begleiten und gegebenenfalls regulierend einzugreifen.
Wichtigste Aufgaben der E-Control
- Rahmenbedingungen festlegen:
- Marktregeln für den Wettbewerb aufstellen
- Netztarife regulieren
- Marktaufsicht ausüben:
- Wettbewerbsverstöße aufzeigen und abstellen
- Entwicklung des Marktes verfolgen und analysieren
Marktregeln sind die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmende im Energiemarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Gemeinsam mit den Energieunternehmen legt die E-Control die Sonstigen Marktregeln („SoMA“) und die Technisch Organisatorischen Regeln („TOR“) fest, die das Funktionieren des Marktes sicherstellen.
Sämtliche für den Energiemarkt relevanten Gesetze und Verordnungen sowie sämtliche weitere Marktregeln sind auf der Homepage der E-Control veröffentlicht.
ebUtilities ist die Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate sowie zu der von der Energiewirtschaft angewendeten Kommunikationsplattform „Energiewirtschaftlicher Datenaustausch (EDA)“.
Die Plattform ebUtilities.at bietet für alle Marktteilnehmenden neben Informationen zur einheitlichen Technologie für die Kommunikation der Branchendaten (EDA) auch Umsetzungsdokumente für die in Österreich anzuwendenden Marktprozesse und Datenformate, entsprechend den behördlichen Vorgaben, an.
Die LINZ NETZ GmbH ist als Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet ein Gleichbehandlungsprogramm zu erstellen und einen*eine Gleichbehandlungsbeauftragte*n zu benennen.
Inhalt des Gleichbehandlungsprogramms sind unternehmensinterne Maßnahmen, durch die der diskriminierungsfreie und transparente Netzzugang für alle Netznutzenden sichergestellt wird. Der*Die Gleichbehandlungsverantwortliche überwacht die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und erstellt jährlich einen Gleichbehandlungsbericht (Netz) (PDF, 199 kB) .