Netzzugang an- oder abmelden
Als Stromkund*in im Versorgungsgebiet der LINZ NETZ GmbH haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner*innen: Die LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiber, der ausschließlich von der Adresse der Verbrauchsstelle abhängig ist und nicht frei gewählt werden kann und den von Ihnen als Stromkund*in frei wählbaren Lieferanten (vgl. „Energiemarkt“).
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anmeldung (den Netzzugang) ist der Abschluss eines Stromliefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl.
Beim Anmeldeverfahren werden die in der Wechselverordnung (BGBl. II Nr. 167/2014) festgelegten personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Informationen werden ausschließlich für den Zweck des Anmeldeverfahrens und zur Vertragserfüllung betreffend den Netzzugang verwendet. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Ablauf für die Anmeldung zum Netzzugang
Bei der Anmeldung sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Für Ihre Verbrauchsstelle ist keine Verrechnungsmesseinrichtung (kein Stromzähler) vorhanden
- Als erster Schritt ist eine Fertigstellungsmeldung (ein Netzzugangsantrag) durch eine von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft erforderlich. Durch die Fertigstellungsmeldung wird bestätigt, dass die elektrische Anlage den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechend errichtet wurde.
- Im Zuge der Übermittlung der Fertigstellungsmeldung werden uns von der Elektrofachkraft die für die Einleitung des Anmeldeverfahrens notwendigen Informationen übermittelt.
- In weiterer Folge klären wir mit Ihnen die Anmeldedaten, den von Ihnen gewählten Stromlieferanten sowie den Termin für die Montage des Stromzählers ab.
- Bei Vorliegen der Anmeldung durch den Stromlieferanten (und nach Unterfertigung eines allenfalls vorhandenen Netzanschlussangebotes) setzen wir die Verrechnungsmesseinrichtung in Betrieb. Ab diesem Zeitpunkt können nach Inbetriebnahme der elektrischen Anlage seitens Ihrer Elektrofachkraft die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Bei mangelhaften elektrischen Anlagen kann die Inbetriebsetzung der Messeinrichtung nicht erfolgen.
- Nach Inbetriebsetzung der Messeinrichtung erhalten Sie den Netzzugangsvertrag.
Der Stromzähler ist in der Verbrauchsstelle bereits vorhanden und die Anlage ist aktiv (beim Stromzähler eingeschaltet)
- Für den Netzzugang ist es zuerst notwendig einen Lieferanten auszuwählen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Zur Identifikation der Verbraucheranlage halten Sie bitte wenn möglich die Verbrauchstellenadresse, die Stromzählernummer und/oder die Zählpunktnummer für den Lieferanten bereit.
- Der Lieferant leitet nach dem Vertragsabschluss das Anmeldeverfahren ein. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Die Bekanntgabe des Zählerstandes kann an die LINZ NETZ GmbH (telefonisch: 0732/3403-9050 oder per E-Mail: office@linznetz.at) oder an den Lieferanten erfolgen, sofern nicht bereits ohnedies ein fernauslesbarer Zähler (Smart Meter; Lastprofilzähler) in Ihrer Kundenanlage montiert ist. Falls Schwierigkeiten bei der Zählerstanderfassung auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
- Sie erhalten nach Abschluss des Anmeldeverfahrens den Netzzugangsvertrag.
Alternativ können Sie das Anmeldeverfahren auch bei der LINZ NETZ GmbH einleiten. Zu diesem Zweck kontaktieren Sie uns telefonisch: 0732/3403-9050 oder per E-Mail: office@linznetz.at.
Dabei wird ein Belieferungswunsch sowie der Termin für die Belieferung an den von Ihnen bekannt gegebenen Lieferanten übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Lieferant für die Bestätigung des Belieferungswunsches mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten (siehe oben) können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Der Stromzähler ist in der Verbrauchsstelle bereits vorhanden, aber die Anlage ist inaktiv (beim Stromzähler abgeschaltet)
- Für den Netzzugang ist es zuerst notwendig einen Lieferanten auszuwählen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Zur Identifikation der Verbraucheranlage halten Sie bitte wenn möglich die Verbrauchstellenadresse, die Stromzählernummer und/oder die Zählpunktnummer für den Lieferanten bereit.
- Der Lieferant leitet nach dem Vertragsabschluss das Anmeldeverfahren ein.
- Eine telefonische Terminvereinbarung (Tel: 0732/3403-9050) mit der LINZ NETZ GmbH für die Wiederinbetriebnahme der Messeinrichtung ist erforderlich. Der Zählerstand wird bei der Inbetriebsetzung der Messeinrichtung erfasst.
- Erst nach Inbetriebsetzung der Messeinrichtung (Anmerkung: die elektrische Anlage wird seitens der LINZ NETZ GmbH nicht in Betrieb gesetzt) sowie nach Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage durch eine hierzu befugte Person können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Nach Inbetriebsetzung der Messeinrichtung erhalten Sie den Netzzugangsvertrag.
Alternativ können Sie das Anmeldeverfahren auch bei der LINZ NETZ GmbH einleiten. Zu diesem Zweck kontaktieren Sie uns telefonisch: 0732/3403-9050 oder per E-Mail: office@linznetz.at.
Dabei wird ein Belieferungswunsch sowie der Termin für die Belieferung an den von Ihnen bekannt gegebenen Lieferanten übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Lieferant für die Bestätigung des Belieferungswunsches mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst nach Vorliegen der Anmeldung durch den Lieferanten und nach Wiederinbetriebsetzung (siehe oben) können die Netzdienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Die LINZ NETZ GmbH behält sich das Recht vor, bei langen Inaktivitäts-Zeiträumen die Übermittlung einer Fertigstellungsmeldung durch ein befugtes Elektrounternehmen zu verlangen. Dabei wird vom Elektrounternehmen bestätigt, dass die elektrische Anlage den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Messeinrichtung entspricht. Bei mangelhaften elektrischen Anlagen kann die Inbetriebsetzung der Messeinrichtung nicht erfolgen. Wird ein Netznutzungsrecht zehn Jahre ununterbrochen zur Gänze nicht beansprucht, erlischt dieses Netznutzungsrecht.
Netzzugangsvertrag
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten des*der Netzbenutzenden und des Netzbetreibers im Rahmen des Netzzugangsvertragsverhältnisses werden im Netzzugangsvertrag sowie in den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Strom-Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH (PDF, 556 kB) geregelt.
Der standardisierte Netzzugangsvertrag wird nach der Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung bzw. nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens auf dem Postweg übermittelt. Die Unterlagen enthalten alle – für das Netzzugangsvertragsverhältnis und für die Identifikation des Zählpunktes - relevanten Daten sowie Angaben zum prognostizierten Jahresverbrauch sowie zum Teilbetrag (bei Jahresabrechnung). Bitte kontrollieren Sie diese Daten (vgl. Kundendaten ändern).
Die Zählpunktbezeichnung wird beispielsweise für den Lieferantenwechsel benötigt.
Der Netzzugangsvertrag kann innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen werden. Eine Konsequenz des Widerrufes ist die Einstellung der Netzdienstleistungen (Trennung der Verbraucheranlage vom Verteilernetz).