Einfamilienhaus, welche eine PV Anlage am Dach montiert hat

Ablauf Errichtung und Inbetriebnahme

... für Erzeugungsanlagen mit Engpassleistung bis 20 kW.

Detailinformationen zum Planungsablauf bis zur Auftragserteilung an das Elektrofachunternehmen finden Sie unter:

Planungsablauf

Während der "Errichtungs- und Inbetriebnahmephase" bis zur endgültigen Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist es erforderlich, dass der*die Kund*in, das Elektrofachunternehmen und der Stromlieferant sowie der Netzbetreiber wie nachfolgend beschrieben zusammenarbeiten.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass für die Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung u.a. die Anmeldung seitens Ihres Stromlieferanten/Energiehändlers bei der Wechselplattform (Marktkommunikation) vorliegen muss. Damit keine unnötigen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme in Kauf genommen werden müssen, ist es erforderlich, dass Sie zeitgerecht den erforderlichen Einspeisevertrag mit Ihrem Stromlieferanten/Energiehändler abschließen und an Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen übermitteln.

Schritt
Kunde
Stromlieferant
Elektrofachunternehmen
(Errichtung)
Netzbetreiber
     
Kundenauftrag vorhanden
 
       
ggf. Umsetzung
Netzausbaumaßnahmen
gemäß Netzzugangsangebot

- Information des Kunden über
Fertigstellung Netzausbaumaßnahmen
Nr. 10
Abschluss Einspeisevertrag zw. Kunde und Stromlieferanten
   
Nr. 11
 
Übermittlung Einspeisevertrag
an Kunde
   
Nr. 12
Übermittlung Einspeisevertrag
an Elektrofachunternehmen
     
Nr. 13
ggf. Ansuchen um Verlängerung
Gültigkeit Netzzugangszusage
     
Nr. 14
   
- Anforderung Netzzugangszusage
vom Kunden
- Ausführungsplanung
Erzeugungsanlage / ggf. Bestellung
Komponenten erforderlich
- Übermittlung Anschlussvereinbarung
(Netzzugangsantrag) beim
Online-Meldewesen des Netzbetreibers
 
Nr. 15
     
- Vertragsprüfung und Stammdatenpflege
- Bestätigung Anschlussvereinbarung
beim Online-Meldewesen und Bekanntgabe
Art des Betriebserlaubnisverfahrens
(vor Ort-Inbetriebnahme oder
Ferninbetriebnahme)
Nr. 16
   
- Errichtung Erzeugungsanlage
- Übermittlung Fertigstellungsmeldung beim
Online-Meldewesen des Netzbetreibers
(u.a. mit Beilage Einspeisevertrag und
Fotodokumentation bei Fern-
inbetriebnahme
)

Ab diesem Zeitpunkt liegen bei
konformer Errichtung durch das
Elektrofachunternehmen die technischen
Voraussetzungen für den Parallelbetrieb
der Erzeugungsanlage mit dem
Verteilernetz vor
("Nulleinspeisung" zum Zweck der
Eigenbedarfsabdeckung bis zur
Zuordnung zu einer Bilanzgruppe -
siehe Schritt Nr. 20)
 
Nr. 17
     
- ggf. Kontaktaufnahme Netzbetreiber mit Kunde
(zwecks Terminvereinbarung bei erforderlicher
vor Ort-Inbetriebnahme Verrechnungsmessung
bzw. Klärung Einspeisevertrag bei fehlender
Information dazu)
- Einleitung Marktkommunikation
(Bekanntgabe Belieferungswunsch Kunde
gemäß Einspeisevertrag sowie geplantes
Inbetriebnahmedatum an Stromlieferanten)
Nr. 18
 
Anmeldebestätigung Zählpunkt
bei Marktkommunikation
   
Nr. 19
     
- Ferninbetriebnahme Verrechnungsmessung
ODER
- vor Ort-Inbetriebnahme Verrechnungsmessung/
Prüfung Anlagenkonfiguration und
Erteilung endgültige Betriebserlaubnis
Nr. 20
     
- Erteilung endgültige Betriebserlaubnis im
Online-Meldewesen des Netzbetreibers;
erst ab diesem Zeitpunkt liegen die
technischen und administrativen
Voraussetzungen für die Einspeisung
elektrischer Energie in das Verteilernetz vor!

- Übermittlung finale Bestätigung an den
Stromlieferanten über die Marktkommunikation
- Übermittlung Netzzugangsvertrag und
Rechnung über pauschales Netzzutrittsentgelt
an den Kunden
- Übermittlung Daten an E-Control
(Eintrag in Herkunftsnachweisdatenbank)
Nr. 21
   
- Inbetriebsetzung Erzeugungsanlage
- Erstellung Prüfprotokoll (u.a.
erforderlich für Förderungsabwicklung)
 
Nr. 22
Einreichung Förderunterlagen;
dabei wird u.a. der
Netzzugangsvertrag des
Netzbetreibers und das
Prüfprotokoll des
Elektrounternehmes benötigt
     

Soll bis zur Fertigstellung der Netzausbaumaßnahmen eine temporäre Nulleinspeisung erfolgen, müssen die Schritte 10-22 unverändert durchlaufen werden. Nach Fertigstellung der Netzausbaumaßnahmen wird der*die Kund*in vom Netzbetreiber informiert. In der Folge muss vom Elektrofachunternehmen die Parametrierung angepasst werden und es ist eine Fertigstellungsmeldung zu übermitteln.

Die Registrierung der Erzeugungsanlage in der Herkunftsnachweisdatenbank erfolgt durch die E-Control Austria (ECA). Bitte beachten Sie, dass gemäß ECA-Angabe die Registrierung üblicherweise binnen 1-2 Monate nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage bzw. nach Übermittlung der Registrierungsmeldung durch den Netzbetreiber erfolgt. Hier können Sie kontrollieren, ob Ihre Erzeugungsanlage bereits registriert wurde. Zudem können Sie bei Bedarf einen Screenshot zum Zweck des Nachweises bei der Förderstelle erzeugen.

Mindestangaben für einen vollständigen Netzzugangsantrag (Anschlussvereinbarung beim Online-Meldewesen):

  • Name, Anschrift und Kontaktinformationen des Netzbenutzers
  • Anschrift bzw. örtliche Lage der anzuschließenden Anlage
  • Engpassleistung der Erzeugungsanlage, netzwirksame Leistung am Netzanschlusspunkt und Modulspitzenleistung bei einer Photovoltaikanlage, Nennkapazität bei Batteriespeicher
  • Projektnummer oder Zählpunktnummer

Mindestangaben für eine vollständige Fertigstellungsmeldung beim Online-Meldewesen:

  • Daten Netzzugangsantrag
  • Name, Anschrift und Kontaktinformationen des ausführenden Elektrounternehmens
  • Technische Daten der Erzeugungsanlage (Fabrikat, Type und Leistungen der Wechselrichter)
  • Stromstärke der benötigten Zählersicherung
  • Stromlieferant (Energiehändler) – Glaubhaftmachung durch Kopie/Screenshot Energieabnahmevertrag
  • Fotodokumentation bei Ferninbetriebnahme (der Umfang der erforderlichen Fotodokumentation ist der Netzzugangszusage/dem Netzzugangsangebot zu entnehmen)

Beim Ablauf Errichtung/Inbetriebnahme für Erzeugungsanlagen mit Leistung größer als 20 kW können zusätzliche Schritte/Unterlagen erforderlich sein. Die Informationen darüber sind der Stellungnahme des Netzbetreibers zu entnehmen.

Grafik mit kleinen weißen Fragezeichen und einem großen grünen Fragezeichen

Häufig gestellte Fragen

Bis wohin ist das Elektrofachunternehmen zuständig? Was muss ich für die Anlageninbetriebnahme dem Netzbetreiber vorweisen? Was ist ein Einspeisevertrag?

Diese und noch weitere Fragen beantworten wir gerne.

Sie haben noch weitere Fragen zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
LINZ NETZ GmbH
Fichtenstraße 7
4021 Linz
E: office@linznetz.at
T: 0732/3403-9050
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