Ablauf Errichtung und Inbetriebnahme
Detailinformationen zum Planungsablauf bis zur Auftragserteilung an das Elektrofachunternehmen finden Sie unter:
Während der "Errichtungs- und Inbetriebnahmephase" bis zur endgültigen Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist es erforderlich, dass der*die Kund*in, das Elektrofachunternehmen und der Stromlieferant sowie der Netzbetreiber wie nachfolgend beschrieben zusammenarbeiten.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass für die Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung u.a. die Anmeldung seitens Ihres Stromlieferanten/Energiehändlers bei der Wechselplattform (Marktkommunikation) vorliegen muss. Damit keine unnötigen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme in Kauf genommen werden müssen, ist es erforderlich, dass Sie zeitgerecht den erforderlichen Einspeisevertrag mit Ihrem Stromlieferanten/Energiehändler abschließen und an Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen übermitteln.
Schritt |
Kunde |
Stromlieferant |
Elektrofachunternehmen (Errichtung) |
Netzbetreiber |
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Kundenauftrag vorhanden |
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ggf. Umsetzung Netzausbaumaßnahmen gemäß Netzzugangsangebot - Information des Kunden über Fertigstellung Netzausbaumaßnahmen |
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Nr. 10 |
Abschluss Einspeisevertrag zw. Kunde und Stromlieferanten |
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Nr. 11 |
Übermittlung Einspeisevertrag an Kunde |
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Nr. 12 |
Übermittlung Einspeisevertrag an Elektrofachunternehmen |
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Nr. 13 |
ggf. Ansuchen um Verlängerung Gültigkeit Netzzugangszusage |
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Nr. 14 |
- Anforderung Netzzugangszusage vom Kunden - Ausführungsplanung Erzeugungsanlage / ggf. Bestellung Komponenten erforderlich - Übermittlung Anschlussvereinbarung (Netzzugangsantrag) beim Online-Meldewesen des Netzbetreibers |
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Nr. 15 |
- Vertragsprüfung und Stammdatenpflege - Bestätigung Anschlussvereinbarung beim Online-Meldewesen und Bekanntgabe Art des Betriebserlaubnisverfahrens (vor Ort-Inbetriebnahme oder Ferninbetriebnahme) |
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Nr. 16 |
- Errichtung Erzeugungsanlage - Übermittlung Fertigstellungsmeldung beim Online-Meldewesen des Netzbetreibers (u.a. mit Beilage Einspeisevertrag und Fotodokumentation bei Fern- inbetriebnahme) Ab diesem Zeitpunkt liegen bei konformer Errichtung durch das Elektrofachunternehmen die technischen Voraussetzungen für den Parallelbetrieb der Erzeugungsanlage mit dem Verteilernetz vor ("Nulleinspeisung" zum Zweck der Eigenbedarfsabdeckung bis zur Zuordnung zu einer Bilanzgruppe - siehe Schritt Nr. 20) |
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Nr. 17 |
- ggf. Kontaktaufnahme Netzbetreiber mit Kunde (zwecks Terminvereinbarung bei erforderlicher vor Ort-Inbetriebnahme Verrechnungsmessung bzw. Klärung Einspeisevertrag bei fehlender Information dazu) - Einleitung Marktkommunikation (Bekanntgabe Belieferungswunsch Kunde gemäß Einspeisevertrag sowie geplantes Inbetriebnahmedatum an Stromlieferanten) |
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Nr. 18 |
Anmeldebestätigung Zählpunkt bei Marktkommunikation |
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Nr. 19 |
- Ferninbetriebnahme Verrechnungsmessung ODER - vor Ort-Inbetriebnahme Verrechnungsmessung/ Prüfung Anlagenkonfiguration und Erteilung endgültige Betriebserlaubnis |
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Nr. 20 |
- Erteilung endgültige Betriebserlaubnis im Online-Meldewesen des Netzbetreibers; erst ab diesem Zeitpunkt liegen die technischen und administrativen Voraussetzungen für die Einspeisung elektrischer Energie in das Verteilernetz vor! - Übermittlung finale Bestätigung an den Stromlieferanten über die Marktkommunikation - Übermittlung Netzzugangsvertrag und Rechnung über pauschales Netzzutrittsentgelt an den Kunden - Übermittlung Daten an E-Control (Eintrag in Herkunftsnachweisdatenbank) |
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Nr. 21 |
- Inbetriebsetzung Erzeugungsanlage - Erstellung Prüfprotokoll (u.a. erforderlich für Förderungsabwicklung) |
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Nr. 22 |
Einreichung Förderunterlagen; dabei wird u.a. der Netzzugangsvertrag des Netzbetreibers und das Prüfprotokoll des Elektrounternehmes benötigt |
Soll bis zur Fertigstellung der Netzausbaumaßnahmen eine temporäre Nulleinspeisung erfolgen, müssen die Schritte 10-22 unverändert durchlaufen werden. Nach Fertigstellung der Netzausbaumaßnahmen wird der*die Kund*in vom Netzbetreiber informiert. In der Folge muss vom Elektrofachunternehmen die Parametrierung angepasst werden und es ist eine Fertigstellungsmeldung zu übermitteln.
Die Registrierung der Erzeugungsanlage in der Herkunftsnachweisdatenbank erfolgt durch die E-Control Austria (ECA). Bitte beachten Sie, dass gemäß ECA-Angabe die Registrierung üblicherweise binnen 1-2 Monate nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage bzw. nach Übermittlung der Registrierungsmeldung durch den Netzbetreiber erfolgt. Hier können Sie kontrollieren, ob Ihre Erzeugungsanlage bereits registriert wurde. Zudem können Sie bei Bedarf einen Screenshot zum Zweck des Nachweises bei der Förderstelle erzeugen.
Mindestangaben für einen vollständigen Netzzugangsantrag (Anschlussvereinbarung beim Online-Meldewesen):
- Name, Anschrift und Kontaktinformationen des Netzbenutzers
- Anschrift bzw. örtliche Lage der anzuschließenden Anlage
- Engpassleistung der Erzeugungsanlage, netzwirksame Leistung am Netzanschlusspunkt und Modulspitzenleistung bei einer Photovoltaikanlage, Nennkapazität bei Batteriespeicher
- Projektnummer oder Zählpunktnummer
Mindestangaben für eine vollständige Fertigstellungsmeldung beim Online-Meldewesen:
- Daten Netzzugangsantrag
- Name, Anschrift und Kontaktinformationen des ausführenden Elektrounternehmens
- Technische Daten der Erzeugungsanlage (Fabrikat, Type und Leistungen der Wechselrichter)
- Stromstärke der benötigten Zählersicherung
- Stromlieferant (Energiehändler) – Glaubhaftmachung durch Kopie/Screenshot Energieabnahmevertrag
- Fotodokumentation bei Ferninbetriebnahme (der Umfang der erforderlichen Fotodokumentation ist der Netzzugangszusage/dem Netzzugangsangebot zu entnehmen)
Beim Ablauf Errichtung/Inbetriebnahme für Erzeugungsanlagen mit Leistung größer als 20 kW können zusätzliche Schritte/Unterlagen erforderlich sein. Die Informationen darüber sind der Stellungnahme des Netzbetreibers zu entnehmen.