Detailansicht eines Gaszählers

Zählerablesung

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Zählerablesung und der Zählerstanderfassung.

Fernauslesung durch die LINZ NETZ GmbH

Eine Ab- bzw. Auslesung der Zähleinrichtung hat – mit Ausnahme von Lastprofilzählern, die von der LINZ NETZ GmbH jedenfalls zumindest monatlich ausgelesen werden – zumindest einmal jährlich zu erfolgen.

Kundenselbstablesung

Sie erhalten zu diesem Zweck im Zuge der Jahresabrechnung eine Ablesekarte zur Selbstablesung und Zählerstandbekanntgabe. Gaskund*innen, deren Gasverbrauch nicht fernausgelesen wird, haben zudem die Möglichkeit einer unterjährigen Zählerstandbekanntgabe, insbesondere bei Änderungen des Energiepreises bzw. der Systemnutzungsentgelte sowie beim Lieferantenwechsel. Zudem können für den Zweck der Verbrauchs- und Gaskosteninformation einmal vierteljährlich Zählerstände bekannt gegeben werden.

Es ist zu berücksichtigen, dass übermittelte Zählerstände bei Preis- und Entgeltänderungen sowie beim Lieferantenwechsel nur dann herangezogen werden können, wenn diese in einem Zeitraum von frühestens fünf Arbeitstagen vor bzw. spätestens fünf Arbeitstagen nach dem Stichtag bekannt gegeben wurden.

Die Bedienungsanleitungen der elektronischen Zähler sind auch vor Ort beim Zählerverteiler angebracht.

Werden die Ablesung und die Übermittlung der Messdaten durch den*die Gaskund*in erledigt, so sind wir zur Durchführung einer Plausibilitätskontrolle der übermittelten Daten verpflichtet.

Vor-Ort-Ablesung durch die LINZ NETZ GmbH

Mindestens alle drei Jahre muss eine Ab- bzw. Auslesung durch die LINZ NETZ GmbH selbst erfolgen.

Rechnerische Ermittlung durch die LINZ NETZ GmbH

Eine rechnerische Ermittlung der Messwerte ist nur in jenen Fällen zulässig, in denen der*die Gaskund*in von der angebotenen Möglichkeit zur Selbstablesung und Übermittlung der Daten keinen Gebrauch gemacht hat, ein Ableseversuch erfolglos blieb und dies nicht der LINZ NETZ GmbH zuzurechnen ist.


Zählerstanderfassung

Der Zählerstand (ohne Kommastellen) kann durch Rücksendung der Ablesekarte übermittelt werden oder Sie kontaktieren uns unter:

In wenigen Schritten können Sie Ihren aktuellen Zählerstand aber auch online bekannt geben. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer und die Vertragskontonummer (beides ist Ihrer Gasrechnung bzw. dem Netzzugangsvertrag zu entnehmen), damit die Anlage für die Zählerstandbekanntgabe identifiziert werden kann.

Zur Zählerstanderfassung

Sie haben Fragen zur Zählerstanderfassung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
LINZ NETZ GmbH
Fichtenstraße 7
4021 Linz
E: office@linznetz.at
T: 0732/3403-9050
Zählerstand
erfassen
Zählerstanderfassung

In wenigen Schritten können Sie hier Ihre aktuellen Zählerstände bekanntgeben.

Sollten Sie Fragen zur Zählerstanderfassung haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung!

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