LINZ NETZ Mitarbeiter stellt Netzanschluss her

Stromanschluss herstellen

Sie benötigen einen Stromanschluss für den erstmaligen Anschluss Ihrer Verbraucheranlage an das Verteilernetz?


Wir unterscheiden zwischen definitiven (endgültigen) Anschlüssen und Anschlüssen, die nur kurzzeitig für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren an das Netz erfolgen („temporäre Anschlüsse“ für Baustrom, Feste, Schaustellende).

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Bei der Terminplanung ist der Zeitraum für die Herstellung des Netzanschlusses zu berücksichtigen. Die Arbeiten können, im Wesentlichen abhängig von der Jahreszeit, vom Projektumfang, von den notwendigen Behördengenehmigungen und von der örtlichen Lage der Verbraucheranlage, wenige Wochen bis zu mehrere Monate in Anspruch nehmen. Im verbauten Gebiet ist die notwendige Infrastruktur für den Stromanschluss im Regelfall bereits vorhanden.


Die Elektrofachkraft wird Sie beraten und uns die für die Planung Ihres Stromanschlusses notwendigen Informationen übermitteln:

  • Persönliche Daten des Netzanschlusswerbers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)
  • Anlagenadresse/Parzellen- und Katastralgemeindenummer
  • Art des Bauvorhabens (Einfamilienhaus, gewerbliches Objekt, Bauprovisorium, E-Tankstelle usw.)
  • Angaben zum Ausmaß der Netznutzung
  • Angaben zu netzrückwirkungsrelevanten Betriebsmitteln (z.B. Ladestation für Elektromobilität, Stromerzeugungsanlage, Wärmepumpe usw.) sowie Angaben zu besonders leistungsstarken Verbrauchern
  • Gewünschter Termin für die Fertigstellung

Die Informationen werden ausschließlich für den Zweck der Angebotslegung und Vertragsabwicklung verwendet. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

Ablauf für die Herstellung

Die Elektrofachkraft übermittelt uns eine elektronische Anfrage inkl. der erforderlichen Beilagen (Pläne etc.)

Sobald uns alle notwendigen Informationen vollständig vorliegen, erstellen wir ein Netzanschlussangebot für Sie.

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der Herstellung eines Netzanschlusses werden im Netzanschlussvertrag sowie in den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Strom-Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH (PDF, 457 kB) geregelt.

Mit Ihrer Unterschrift beim Netzanschlussangebot („Netzanschlussvertrag“) beginnen unsere Realisierungsarbeiten für die Erstellung Ihres Stromanschlusses. Die LINZ NETZ GmbH erstellt/ändert die Anschlussanlage, welche im Eigentum der LINZ NETZ GmbH verbleibt. Die Eigentumsgrenze befindet sich im Kabelnetz im Regelfall bei den Abgangsklemmen des Sicherungslasttrennschalters im Kabelkasten. Nach Abschluss unserer Errichtungsarbeiten erhalten Sie die Rechnung.

Die Anlagenteile nach der Eigentumsgrenze (Hauszuleitung, Zählerverteiler usw.) müssen vom Elektrofachunternehmen Ihres Vertrauens errichtet werden. Diese Anlagenteile bleiben im Eigentum und der Instandhaltungspflicht des*der Netzbenutzenden. Die Fertigstellung sowie die ordnungsgemäße Errichtung wird uns gegenüber vom Elektrofachunternehmen durch Übermittlung einer Fertigstellungsmeldung mitgeteilt.

Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Messeinrichtung ist das Vorliegen einer Anmeldung Ihres Stromlieferanten bei der Wechselplattform. Zu diesem Zweck müssen Sie zeitgerecht eine Stromliefervereinbarung mit einem Stromlieferanten abschließen.

Wir montieren die Messeinrichtung (die Montage einer Direktzählung ist kostenfrei). Die Inbetriebnahme der Kundenanlage und die Überprüfung der elektrischen Anlage erfolgt durch Ihr Elektrofachunternehmen.

Im Anschluss an die Montage des Zählers übermitteln wir Ihnen den Netzzugangsvertrag.

Für die Herstellung eines temporären Anschlusses für Baustrom gelten die oben angeführten Schritte 1 sowie 4-7 sinngemäß.


Kosten für die Herstellung

Die Anschlusskosten für die erstmalige Herstellung eines (definitiven) Netzanschlusses setzen sich aus den Entgeltbestandteilen Netzzutrittsentgelt und Netzbereitstellungsentgelt zusammen.

Durch das Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle angemessenen und den marktüblichen Preisen entsprechenden Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines*einer Netzbenutzenden unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt wird aufwandsorientiert verrechnet. Für Anschlüsse auf Netzebene 7 wird eine Pauschalierung des Netzzutrittsentgeltes vorgenommen.

Rechtsgrundlage: § 54 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG)

Das Netzzutrittsentgelt wird grundsätzlich aufwandsorientiert verrechnet. Für Standardanschlüsse im Niederspannungsnetz auf der Netzebene 7 (für Haushaltskund*innen usw.) erfolgt eine Pauschalierung des Netzzutrittsentgeltes, sofern die Kriterien für die Anwendbarkeit der Pauschalierung gemäß den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Strom-Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH (PDF, 457 kB) zutreffen (die Nichtanwendbarkeit kann beispielsweise bei großen Entfernungen zwischen Kundenanlage und dem öffentlichen Verteilernetz gegeben sein).

  • Die Netzanschlusspauschale für einen Netzanschluss mit bis zu drei Kundenanlagen mit Zählersicherung bis einschließlich 50 A beträgt 2.330,40 Euro inkl. 20 % UST.
  • Für den Anschluss der bauseits beigestellten Baustromanlage sowie die Zählermontage verrechnen wir einmalig 36 Euro inkl. 20% USt (Entgelt gilt für Direktzählung).


Folgendes Preisblatt steht Ihnen zum Download zur Verfügung:
Preisblatt Netzanschluss-/Montagepauschalen und Netzbereitstellungsentgelte

Das Netzbereitstellungsentgelt wird bei Erstellung des Netzanschlusses oder bei Überschreitung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung als leistungsbezogener Pauschalbetrag für den bereits erfolgten sowie notwendigen Ausbau des Netzes zur Ermöglichung des Anschlusses verrechnet. Es bemisst sich nach dem vereinbarten Ausmaß der Netznutzung.

Rechtsgrundlage: § 55 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG)

Das Netzbereitstellungsentgelt für die Netzebene 7 beträgt für eine Standardanlage mit Zählersicherung von 25 A (entspricht einem Ausmaß der Netznutzung von 4 kW) 1.087,82 Euro inkl. 20 % USt. Für einen zusätzlichen Zähler für unterbrechbaren Anschluss (z.B. Wärmepumpe) wird kein Netzbereitstellungsentgelt verrechnet.


Folgendes Preisblatt steht Ihnen zum Download zur Verfügung:
Preisblatt Netzanschluss-/Montagepauschalen und Netzbereitstellungsentgelte

Sie benötigen einen Stromanschluss für den erstmaligen Anschluss Ihrer Verbraucheranlage an das Verteilernetz? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
LINZ NETZ GmbH
Fichtenstraße 7
4021 Linz
E: office@linznetz.at
T: 0732/3403-9050
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