Services für Gasinstallateure

Sie sind ein gewerberechtlich befugter Gasinstallateur?

Ein Techniker wartet einen Gaszähler.

Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zur Ausführung von meldepflichtigen Arbeiten an Gasleitungen und Gasanlagen.

Meldepflichtige Arbeiten sind mittels Gasanlagenerrichtungs- und Veränderungsanzeige an die E-Mail-Adresse: gasabnahme@linznetz.at zu senden. Die Anmeldung mit diesem Formular hat vor Arbeitsbeginn zu erfolgen.

Arbeiten an der Hausanschlussleitung bis einschließlich Gashaupthahn dürfen nur von Beauftragten der LINZ NETZ GmbH durchgeführt werden.

Meldepflichtige Arbeiten sind lt. Oö. Gasverordnung und Oö. LuftREnTG:

  • 1. Errichtung einer neuen Gasanlage
  • 2. Gasgeräteaustausch
  • 3. Änderung der Gasinneninstallation über 2,5 m Gesamtlänge
  • 4. Wiederinbetriebnahme nach mehr als 12 Monaten
    Gemäß Oö. LuftREnTG ist für Heizungsanlagen, die länger als 12 Monate stillgelegt waren, gemäß §22 eine erneute Abnahmeprüfung einschließlich eines von der LINZ NETZ GmbH ausgestellten Leitungsattestes erforderlich. Alle angeschlossenen Gasgeräte, sowie Regel- und Sicherheitseinrichtungen sind auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen (wiederkehrende Überprüfung entsprechend §25 Oö. LuftREnTG).
  • 5. Prozessgasanlagen und sonstige Gasanlagen
    Bei Prozessgasanlagen und sonstigen Gasanlagen, die nicht in den Geltungsbereich des Oö. LuftREnTG fallen, ist vor Durchführung der Druckprobe und Zählermontage die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Fertigstellungsbescheinigung für erdgasversorgte Gasanlagen zu übermitteln.

Zusätzlich sind für die Inbetriebnahme ein gültiger Netzzugangsantrag und ein Liefervertrag erforderlich.
Kontakt: wechselgas@linznetz.at und +43 732/3403 9090

Zur Vorbeschau und Überprüfung sind im Besonderen folgende Punkte einzuhalten:

  • 1. Die Rohre und Verbindungsstellen in Mauerschlitzen und Rohrgräben müssen freigehalten werden.
  • 2. Isolierungen und Rostschutzanstriche an den Verbindungsstellen (Fittings und Schweißnähte) dürfen erst nach positiver Attestierung der Erdgasleitung aufgebracht werden.

Die Bereitstellung der Gaszähler für den Probebetrieb erfolgt erst, wenn:

  • 1. die Gasleitungen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
  • 2. der ordnungsgemäße Anschluss und die Dichtheit der Zuleitungen sowie der Feuerstätten von der LINZ NETZ GmbH durch ein Attest bescheinigt wurde
  • 3. und die vertraglichen Voraussetzungen für Erdgaslieferung und -transport vorliegen

Vor dem Vorliegen eines positiven Abnahmebefundes werden Heizungsanlagen und sonstige Gasanlagen nur für Zwecke der Einstellung und Prüfung (Probebetrieb) mit Gas versorgt!

Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes und der Tauglichkeit der Abgasanlage ist vom Installateur vor der Inbetriebnahme ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender schriftlicher Kaminbefund des Rauchfangkehrers anzufordern. Die Übermittlung des gesetzlich erforderlichen Abnahmebefundes gemäß §22 Oö. LuftREnTG an die LINZ NETZ GmbH hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen zu erfolgen.

Hinweis: Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2026 ist der Abnahmebefund verpflichtend in der Heizungs- und Klimaanalgendatenbank der Oö. Landesregierung zu erfassen. Für weiterführende Informationen ersuchen wir Sie, sich per E-Mail unter hka.us.post@ooe.gv.at oder telefonisch unter +43 732 77 20 – 134 59 direkt an das Amt der Oö. Landesregierung zu wenden. Ein Webinar mit Schulungsvideos sowie eine FAQ-Seite stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: OÖ. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank

Bei einer Wiederinbetriebnahme innerhalb von 12 Monaten ist die Kontaktaufnahme mit der LINZ NETZ GmbH unter wechselgas@linznetz.at oder +43 732 3403 9090 erforderlich.

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Zählerstanderfassung

In wenigen Schritten können Sie hier Ihre aktuellen Zählerstände bekanntgeben.

Sollten Sie Fragen zur Zählerstanderfassung haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung!

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