Smart Metering
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema "Smart Metering" (Strom)
Ein „Smart Meter", auch intelligentes Messgerät genannt, ist ein elektronisches Messgerät welches primär zur Messung und Speicherung des Energieverbrauches sowie der eingespeisten Energie dient. Smart Meter müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) die Energiedaten speichern. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen mechanischen Ferrariszähler, welcher den Energieverbrauch/die eingespeiste Energie nur registrieren und nicht speichern kann, verfügt ein Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis von geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Datenfernübertragungsschnittstelle, Speicher, digitale Displayanzeige, Kundenschnittstelle, Fernschaltfunktion, Messfunktion für Netzqualitätsparameter). Sobald das Messgerät über eine aktive Kommunikationsanbindung zur Datenmanagementzentrale des Netzbetreibers verfügt, werden standardmäßig die im Zähler gespeicherten Werte zur Zentrale des Netzbetreibers übermittelt. Eine Auslesung und Verwendung der im Zähler gespeicherten Viertelstundenwerte durch den Netzbetreiber ist zulässig.
- Intelligentes Messgerät mit Standardkonfiguration („IMS Standard“)
Bei dieser Variante werden die Viertelstunden- und Tagesdaten im Zähler gespeichert. Lediglich die Tagesdaten werden einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt. Die Tagesdaten stehen am Folgetag (12:00 Uhr) bis zu drei Jahre lang beim Web-Portal zur Verfügung. - Intelligentes Messgerät mit erweiterter Konfiguration („IME erweitert“)
Diese erweiterte Variante ist interessant, wenn der*die Kund*in einen genauen Überblick zum Verbrauch bzw. zur Einspeisung benötigt. Einzelne Tarifangebote von Stromlieferant*innen erfordern ebenfalls Viertelstundendaten. Für die Teilnahme an Energiegemeinschaften ist eine erweiterte Konfiguration zwingend. - Elektronisches Messgerät mit Opt-Out-Konfiguration (Konfiguration „Opt-Out“)
Diese Messgerätekonfiguration wird auf Wunsch des*der Kund*in vorgenommen. Der Netzbetreiber darf die Opt-Out-Konfiguration nicht ohne Einverständnis des*der Kund*in ändern.
Konfiguration "IMS Standard" |
Konfiguration "IME erweitert" |
Konfiguration "Opt-Out" |
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|---|---|---|---|
Datenkommunikations- anbindung vorhanden? |
ja |
ja |
ja |
Welche Energiedaten werden täglich aus dem Messgerät fernausgelesen? |
Tageswerte |
Tages- und Viertelstundenwerte |
Monatswerte |
Sind die Energiedaten im Web-Portal abrufbar? |
ja |
ja |
nein |
Ist eine monatliche Abrechnung möglich? |
ja |
ja |
ja |
Ist die Fern-Ein- und /-Abschaltung möglich? |
ja |
ja |
ja |
Kundenschnittstelle nutzbar? |
ja |
ja |
nein |
Bis Ende 2024 mussten in Österreich aufgrund der Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) im Rahmen der technischen Machbarkeit 95 % der Zählpunkte mit einem neuen elektronischen Messgerät ausgerüstet sein. Für die Kommunikationsanbindung ist eine leitungsgebundene Übertragung in Betracht zu ziehen. Die Umstellung auf die neuen elektronischen Stromzähler mit Datenfernübertragungsschnittstelle richtet sich bei der LINZ NETZ GmbH nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Elektronische Stromzähler werden aufgrund von organisatorischen und technischen Abläufen nach entsprechender schriftlicher Vorankündigung regionsweise eingebaut. Parallel dazu wird die Datenübertragungsinfrastruktur errichtet.
Es kann vorkommen, dass vom Netzbetreiber zwar bereits ein elektronischer Zähler mit Datenfernübertragungsschnittstelle in der Kundenanlage montiert wurde, dieser aber noch nicht mit der Datenmanagementzentrale kommunizieren kann. Grund dafür sind fehlende Datenübertragungsstrecken. In diesem Fall kann wegen der fehlenden Kommunikationsanbindung der Funktionsumfang des neuen elektronischen Messgerätes noch nicht vollständig genutzt werden.
Die 95%-Regelung basiert auf Kosten-/Nutzen-Überlegungen der Behörde. Die Herstellung der Datenkommunikation in abgelegenen Netzgebieten oder bei Trafostationsbezirken mit nur wenigen Netzbenutzenden ist wirtschaftlich ineffizient. Ebenfalls in den 5%-Mengenbereich fallen Anlagen mit Wandlerzählung, bei welchen die Verbrauchs- und Leistungsgrenzen für den verpflichtenden Einbau eines Lastprofilzählers nicht erreicht werden.
Die LINZ NETZ GmbH plant - zur Vermeidung von zwei parallelen Zählersystemen - bei allen Zählpunkten mit Direktmessung einen 100%-Ausbau mit elektronischen Zählern, welche die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) erfüllen können.
Für den*die Kund*in besteht die Möglichkeit, den Wunsch für den vorzeitigen Einbau eines Smart Meters (Konfiguration „IMS Standard“ bzw. „IME erweitert“) schriftlich zu äußern. Die Installation hat ehestmöglich, höchstens binnen zwei Monaten, zu erfolgen. Ist in technisch begründeten Einzelfällen die Einhaltung dieser Frist nicht möglich, hat der Netzbetreiber die Gründe darzulegen und einen Termin für die Installation bekanntzugeben. Der Zeitraum zwischen Äußerung des Kundenwunsches und Installationstermin darf fünf Monate nicht überschreiten.
Derzeit ist in Österreich ein gesetzlich verpflichtender Einbau von Smart Metern nur für den Strombereich vorgesehen, nicht aber für Gas, Wärme oder Wasser.
Aufgrund der technischen Entwicklung (vermehrte Einspeisung durch dezentrale Erzeugungsanlagen, flächendeckende Errichtung von Ladestationen für Elektromobilität usw.) steigen die Anforderungen an die Stromverteilernetze erheblich Durch die notwendige Entwicklung in Richtung intelligente Netze („Smart Grids“) ergeben sich erhöhte Anforderungen für das Messwesen. Diese Anforderungen können nur mit dem Einsatz neuer elektronischer Zählertechnologien bewältigt werden. Das langfristige Ziel von Smart Metering ist es, den Energieverbrauch zu senken, die mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen zu reduzieren, den Stromverbrauch über den Tag hinweg gleichmäßiger zu verteilen (Vermeidung von Verbrauchsspitzen) und neue Marktpartnerrollen und Anwendungen zu ermöglichen (z.B. Energiegemeinschaften). Mögliche Einsparpotentiale für den*die Kund*in werden durch einen genauen Überblick über den Verbrauchsverlauf und die Gewohnheiten transparent gemacht. Nachstehend ein Überblick über die wesentlichen Vorteile eines Smart Meters:
- SPARSAM und INFORMATIV
- Zeitvariable und flexible Tarifmodelle: Ermöglichung Abschluss von Stromlieferverträgen auf Basis von Tageswerten oder Viertelstundenwerten (sofern vom Stromlieferanten angeboten). Dadurch kann man den Energiepreis den eigenen Nutzungsgewohnheiten anpassen und damit auch individuelle Einsparungen bei den Energiekosten erreichen
- Transparente und zeitnahe Übersicht über den Energieverbrauch/die Einspeisung: Die Analyse des eigenen Energieverbrauches/der eigenen Einspeisung kann der*die Kund*in über ein vom Netzbetreiber kostenlos zur Verfügung gestelltes Web-Portal durchführen. Durch regelmäßige und zeitnahe Kontrolle des Energieverbrauches ist es u.a. möglich, unnötige „Stromfresser“ (Stand-by-Geräte) sowie defekte Betriebsmittel zeitnah zu erkennen.
- Verbesserte Rechnungslegung: Mit dem Smart Meter ist bei Tarif- und Vertragsänderungen oder bei Vertragsbeendigung eine tagesgenaue Abrechnung auf Basis der gemessenen Verbrauchswerte möglich. Es besteht zudem ein Wahlrecht für eine monatliche Abrechnung.
- BEQUEM
- Kundenschnittstelle: Der elektronische Zähler verfügt über eine Schnittstelle für die Anbindung eines Smart Meter-Adapters oder eines Wireless M-Bus Empfangsgerätes. Damit ist es möglich, bei den Smart Meter-Konfigurationen „IMS Standard“ und „IME erweitert“ den Energieverbrauch bzw. die Einspeisung beim angeschalteten Endgerät (z.B. Home Display) in nahezu Echtzeit zu verfolgen. Die Energiedaten werden verschlüsselt ausgegeben.
- Automatische Fernablesung: Die jährliche Ablesung durch den Netzbetreiber bzw. den*die Kund*in entfällt. Der Netzbetreiber bekommt die abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten automatisch übermittelt. Der*Die Kund*in hat somit keinen Aufwand und es ist für den*die Kund*in auch nicht mehr erforderlich, vor Ort anwesend zu sein.
- Komfort bei der Anmeldung: Der elektronische Zähler verfügt über einen „Breaker“ zum Ausschalten/Einschalten der Stromversorgung der Kundenanlage. Mit der Fernschaltfunktion kann der Netzbetreiber von der Ferne den Breaker eines Smart Meters abschalten bzw. die Einschaltbereitschaft für den*die Kund*in wieder herstellen. Nach Abschluss des Anmeldeprozesses und nach Herstellung der Einschaltbereitschaft durch den Netzbetreiber ist der*die Kund*in jederzeit selbst in der Lage, die Stromversorgung der Kundenanlage beim Smart Meter wieder einzuschalten, wodurch keine Terminkoordination mit dem Netzbetreiber mehr erforderlich ist.
- INNOVATIV
- Energiegemeinschaften: Grundvoraussetzung für die Gründung und Umsetzung von Energiegemeinschaften ist das Vorhandensein eines intelligenten Stromzählers. Nur durch den Einsatz von Smart Metern kann eine genaue Aufteilung von erzeugter und verbrauchter Energie auf die Teilnehmenden einer Energiegemeinschaft erfolgen.
- Wirtschaftlicher Netzausbau/-betrieb und Versorgungssicherheit: Smart Meter bieten die Möglichkeit zur Erfassung von Spannungsqualitätsparametern. Die Sensoren für die Messung der Spannung befinden sich im gleichen Gehäuse und nutzen die Kommunikationsanbindung. Durch Auswertung der Spannungsqualitätsparameter an wenigen bestimmten Netzanschlusspunkten werden Informationen zur Netzauslastung und wichtige Rückschlüsse für die Netzausbauplanung erzielt. Aufwändige Spannungsqualitätsmessungen vor Ort können vermieden werden. Mit den dadurch gewonnenen Informationen können einerseits eine gezielte Netzausbausteuerung und andererseits ein treffsicherer Einsatz der Budgetmittel erfolgen.
Im Jahr 2009 wurden auf EU-Ebene erstmals die Rahmenbedingungen für die Einführung intelligenter Messgeräte beschlossen. In Österreich wurde auf Basis des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG 2010) mit der Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) festgelegt, dass bis Ende 2022 mindestens 95 % aller Zählpunkte mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen.
Die Einführung der intelligenten Messgeräte ist an folgende rechtlichen Grundlagen und Marktregeln gebunden:
- EU-Recht: Mittels Richtlinien [zuletzt RL (EU) 2019/944] werden die grundsätzlichen Regelungen für die Energiewirtschaft in Europa festgelegt, welche in weiterer Folge in nationales Recht umzusetzen sind.
- Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG 2010): Regelung der Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmenden in Österreich
- Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO): Festlegung des Mindest- Funktionsumfanges von „Smart Metern“
- Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO): Festlegung des verbindlichen Einführungszeitraumes für Netzbetreiber
- Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellung-VO (DAVID-VO): Festlegung von Anforderungen betreffend Datendarstellung (Web-Portal) und Datenaustausch zwischen Kund*innen, Netzbetreiber und Stromlieferanten*innen
- Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Strom-Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Website der E-Control Austria .
Lehnt der*die Endverbrauchende die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem sogenannten „Opt-Out-Wunsch“ zu entsprechen. Einem Opt-Out-Wunsch wird durch Nicht-Aktivierung bzw. Deaktivierung bestimmter Funktionen beim elektronischen Messgerät entsprochen. Der*Die Kund*in hat keinen Anspruch auf den Erhalt oder die Wiedermontage eines mechanischen Ferrariszählers oder eines elektronischen Zählers ohne Datenfernübertragungsschnittstelle. Dessen ungeachtet muss das Messgerät die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte- Anforderungsverordnung (IMA-VO) erfüllen können. Das einzubauende oder bereits eingebaute elektronische Messgerät wird gemäß § 1 Abs. 6 IME-VO (Intelligente Messgeräte- Einführungsverordnung) konfiguriert, sodass keine Tages- und Viertelstundenwerte im Messgerät gespeichert und übertragen werden. Eine Auslesung und Übertragung des für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen notwendigen Zählerstandes muss jedenfalls möglich sein. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden.
Die mit einem Smart Meter verbundenen Vorteile (siehe Kundennutzen) können bei Opt-Out-Realisierung nicht in Anspruch genommen werden, lediglich der Vorteil für den Entfall der Ablesung vor Ort sowie die verbesserte taggenaue Rechnungslegung bleibt erhalten.
Haushaltskund*innen sind berechtigt, gegenüber der LINZ NETZ GmbH der Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenenergiewerten zu widersprechen, soweit an dem jeweiligen Zählpunkt mit dem Lieferanten kein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen gemäß § 22 ElWG besteht, keine Einspeisung über eine Direktleitung oder eine Prepaymentfunktion gemäß § 29 ElWG vorliegt, und soweit dem jeweiligen Zählpunkt keine Wärmepumpe, kein Ladepunkt, keine Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlage oder andere mittels Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus bestimmte Anlagen, ausgenommen Kleinsterzeugungsanlagen gemäß § 77 ElWG, zugeordnet ist, und nicht an Modellen der gemeinsamen Energienutzung teilgenommen wird.
Nein, der Zählerwechsel auf einen neuen elektronischen Zähler mit Datenfernübertragungsschnittstelle, welcher die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) erfüllen kann, ist alternativlos.
Es besteht kein Anspruch auf Erhalt/Wiedermontage eines mechanischen Ferrariszählers oder eines elektronischen Zählers ohne Datenfernübertragungsschnittstelle. Dem Wunsch eines*einer Kund*in, die Nacheichfrist des Zählers abzuwarten, können wir aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls nicht nachkommen. Die LINZ NETZ GmbH plant zudem einen 100%-Austausch des Zählerparks auf neue elektronische Stromzähler mit Datenfernübertragungsschnittstelle.
Die Inanspruchnahme unserer Netzdienstleistungen ist unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen des Netzzugangsvertrages sowie den Festlegungen in den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Strom-Verteilernetz (AVB-Strom) möglich.
Punkt D. X. Zif. 2 der AVB-Strom ist zu entnehmen, dass „die erforderlichen Mess-, Steuer und Datenübertragungseinrichtungen vom Netzbetreiber nach den technischen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des*der Netzkund*in hinsichtlich Art, Zahl, Ort und Größe festgelegt, eingebaut, überwacht, entfernt und erneuert werden.
Selbstverständlich besteht für Endverbrauchende die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit gemäß §54 Abs. 2 ElWG, Opt-Out in Anspruch zu nehmen (Konfiguration „Opt-Out“).
Um unsere Ziele und Vorgaben effizient und gesetzeskonform erfüllen zu können, beanspruchen wir das uns zustehende Recht, über den Zeitpunkt des erforderlichen Zählerwechsels sowie über die zum Einsatz gelangende Zählertechnologie selbst zu bestimmen.
Bei den bislang veröffentlichten Entscheidungen zu Streitschlichtungsverfahren bei der Regulierungskommission wurde der Anspruch auf Technologiewahlrecht seitens der Behörde stets abgelehnt (siehe dazu R/STR 05/18 oder R/STR 01/17; https://www.e-control.at/recht/entscheidungen/entscheidungen-regulierungskommission).
Auch die wiederholte Rechtsprechung der Zivilgerichte (in mehreren Fällen auch seitens der Gerichte zweiter Instanz bestätigt) hält fest, dass es sich bei einem elektronischen Zähler mit Opt-Out-Konfiguration um kein intelligentes Messgerät handelt und der*die Netzbenutzende den Einbau eines solchen Messgerätes zu dulden hat.
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir einen Widerspruch gegen den Einsatz eines neuen elektronischen Zählers mit Opt-Out-Konfiguration nicht akzeptieren können. Bei mehrfacher Verweigerung unseres Anspruches auf Zählerwechsel sehen wir uns als ultima ratio zur gerichtlichen Durchsetzung unseres Anspruches gezwungen.
Im Falle einer für den*die Netzbenutzenden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner*ihrer Beschwerde hat der Netzbetreiber den*die Netzbenutzende*n über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informieren.
Der neue elektronische Stromzähler besitzt – im Gegensatz zum mechanischen Ferrariszähler – keine mechanisch bewegten Teile. Der neue Stromzähler verfügt neben einem elektronischen Messsystem zur Erfassung der Energiedaten (Verbrauchs- und Einspeisedaten) sowie von Netzqualitätsdaten auch über eine Datenfernübertragungsschnittstelle. Das Messgerät ist zudem mit einem digitalen Display und einer Kundenschnittstelle ausgestattet. Der Zähler kann sowohl Daten empfangen, als auch Daten an die Zentrale des Netzbetreibers senden. Die Zähler werden mit einer Eichplombe versehen und erfüllen ebenso wie die herkömmlichen Ferrariszähler die erforderliche Messgenauigkeit. Smart Meter sind den „Lastprofilzählern“ ähnlich, welche bereits seit über 20 Jahren erfolgreich im Gewerbe- und Industriebereich eingesetzt werden.
Die Opt-Out-Konfiguration ist am Zählerdisplay erkennbar (siehe Bedienungsanleitung „Der neue elektronische Stromzähler (Opt-Out-Konfiguration gemäß § 1 Abs.6 IME-VO)“.
Im Web-Portal ist ersichtlich, ob eine Konfiguration „IMS Standard“ oder „IME erweitert“ vorliegt. (FAQ Smart Meter -> Allgemeines -> Was ist ein Smart Meter?)
Gerne geben wir Ihnen telefonische Auskunft: 0732/3403-9050
Die Datenübertragung zwischen Zähler und Trafostation erfolgt ausschließlich mit der bewährten Powerline-Technologie („PLC“), d. h. die Daten werden direkt über die Starkstromnetzleitungen übertragen. Von der Trafostation zur Zentrale des Netzbetreibers erfolgt die Datenübertragung in der Regel über die eigene Glasfaser- und Kupferkabelinfrastruktur.
Der Schutz der Verbrauchsdaten der Kund*innen ist auch bei der neuen Zählertechnologie gewährleistet. In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, laufend mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Die Kommunikation zu den Zählern wird nach anerkanntem Stand der Technik verschlüsselt. Sowohl die Datenübertragungsstrecken als auch die Datenanwendungen sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten entsprechend abgesichert.
Alle Telekommunikationsdienstleister betreiben ein nach ISO 27001 zertifiziertes Informations-Sicherheitsmanagement-System. Die technischen Systeme werden regelmäßig auf Datensicherheit geprüft, erkannte Schwachstellen eliminiert und Verbesserungsmaßnahmen unverzüglich umgesetzt.
Wie auch die alten Ferrariszähler benötigen elektronische Stromzähler Energie für den Betrieb, wobei es hinsichtlich Gesamtstromverbrauch kaum einen Unterschied zwischen alter und neuer Technologie gibt. Die elektronischen Stromzähler benötigen für die Datenübertragung in Summe etwas mehr Energie. Im Gegenzug kommt es durch den erhöhten Automatisierungsgrad (z. B. Entfall von KFZ-Fahrten, da keine oder weniger Zählerablesungen bzw. Ein- und Ausschaltungen vor Ort erforderlich sind) zu einer entsprechenden CO2-Einsparung. Die benötigte Energie für den Eigenbedarf wird vom Zähler nicht registriert (es handelt sich dabei um Netzverluste, die vom Netzbetreiber beschafft werden müssen). Durch den Betrieb des elektronischen Zählers entstehen keine zusätzlichen Stromkosten für den*die Kund*in. Dies kann durch das Ausschalten sämtlicher Stromkreisabgänge beim Elektroverteiler der Kundenanlage einfach kontrolliert werden.
Die eingesetzten Zähler besitzen eine europäische und österreichische Zulassung. Elektronische Stromzähler haben in Österreich eine Eichfrist von zehn Jahren. Die Zähler verlieren nach zehn Jahren Einsatz im Netz die Eichgültigkeit und müssen getauscht werden. Diese Zähler können jedoch nachgeeicht und dann für weitere zehn Jahre Netz eingesetzt werden. Es besteht jedoch alternativ auch die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der sogenannten „dynamischen Eichfristverlängerung“ (qualitätsorientierte Nacheichfrist). Dabei werden Zähler zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler der Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben. Die LINZ NETZ GmbH wendet diese wirtschaftliche Möglichkeit an.
Die Zählergenauigkeit entspricht allen europäischen und österreichischen Vorgaben. Unserer Zähler besitzen alle notwendigen Zulassungen durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassung werden die Zähler geeicht und mit einer Eichplombe ausgestattet. Erst nach der Eichung ist der Einsatz als Verrechnungszähler möglich.
Die LINZ NETZ GmbH verwendet für die Datenkommunikation zwischen der Trafostation und den elektronischen Messgeräten ausschließlich die leitungsgebundene Powerline-Kommunikation (CENELEC A-Band) über das vorhandene Stromnetz. Es erfolgt keine Funkübertragung. Eine von Österreichs Energie beauftragte und vom Forschungsinstitut Seibersdorf durchgeführte Studie aus dem Jahr 2018 (Studie Messung und Bewertung der Exposition durch elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich 9-95 kHz und 150-500kHz, verursacht durch Smart Meter) belegt, dass die von den elektronischen Stromzählern erzeugten Emissionen deutlich unterhalb von üblichen Haushaltsgeräten liegen. Die vom Smart Metering System erzeugten Spitzenwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärken sind sehr gering. Sie betragen deutlich unter ein Prozent der zulässigen Grenzwerte in Österreich (OVE-Richtlinie R23-1).
Aufgrund der Forschungsergebnisse kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Personen durch Datenübertragung über das Stromnetz ausgeschlossen werden.
Die OVE-Richtlinie R 23-1 behandelt die Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung. Das Ziel dieser Richtlinienreihe ist es, praxisnahe Grundlagen zur Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung hinsichtlich elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz darzulegen, sowie Verfahren zur Beurteilung und Maßnahmen zur Reduktion der Exposition zu beschreiben.
Die in der OVE-Richtlinie R 23-1 festgelegten Basisgrenzwerte und Referenzwerte beruhen auf wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen. Derzeit verfügbare wissenschaftliche Arbeiten zeigen, dass die Einhaltung dieser Grenzwerte für Personen der Allgemeinbevölkerung vor nachteiligen gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern schützen.
Die vom Netzbetreiber eingesetzte Smart Metering-Technologie wird im eigens für diese Anwendung vorgesehenen Frequenzband betrieben. Die in der Kundenanlage eingesetzten Betriebsmittel müssen für ein anderes Frequenzband konzipiert sein. In ganz seltenen Fällen können elektronische Geräte beeinflusst werden. In diesem Fall sollte der Netzbetreiber kontaktiert werden.
Ja, elektronische Zähler verfügen standardmäßig über eine geräteseitige Kundenschnittstelle!
Die Kundenschnittstelle ermöglicht die Ausgabe von Energiedaten des Bezugs- und Rücklieferzählwerkes in nahezu Echtzeit und kann beispielsweise für die Anbindung von kundenseitigen Home Automation-Produkten verwendet werden. Die Energiedaten werden vom Zähler verschlüsselt ausgegeben.
Die Kundenschnittstelle wird durch die Schnittstelle des Zählers und dem Smart Meter Adapter oder einem Wireless M-Bus Empfangsgerät realisiert.
Im Falle eines anstehenden Zählertausches bekommt der Kunde zeitgerecht vor dem geplanten Zählerwechsel ein Schreiben zugesandt, in dem die geplanten Maßnahmen und der Zeitrahmen für die Installation genannt werden.
Ist der Stromzähler bei dem*der Kund*in nicht frei zugänglich, wird darum gebeten, dass der*die Kund*in sich bezüglich eines Termins beim Netzbetreiber meldet.
Ist der Stromzähler frei zugänglich, kann der Tausch des Zählers auch in Abwesenheit des*der Kund*in geschehen. Sollte der*die Kund*in wünschen beim Termin anwesend zu sein, wird ein Termin mit dem*der Kund*in vereinbart.
Der neue elektronische Stromzähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Ein technischer Umbau der Anlage ist nicht erforderlich. Der Tausch dauert üblicherweise nur wenige Minuten. Es kann vorkommen, dass die Stromversorgung kurzzeitig unterbrochen werden muss. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Die Mitarbeiter*innen des Netzbetreibers müssen sich auf Kundenwunsch ausweisen.
Der Austausch auf einen elektronischen Stromzähler erfolgt kostenlos.
Der Zählerwechsel führt zu keiner Vertragsänderung (der Netzzugangsvertrag bleibt unverändert aufrecht). Die Messentgelte sind in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung geregelt und bleiben nach dem Zählertausch bzw. nach Herstellung der Datenkommunikationsanbindung unverändert gleich.
Die Regulierungsbehörde E-Control Austria legt die Netztarife per Verordnung fest und bestimmt die Höchstpreise für die Messentgelte.
Sofern sich der Zählerverteiler in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, gibt es keine Probleme bei der Zählermontage. Der neue elektronische Stromzähler hat die gleichen Abmessungen und passt auf den Platz des alten Zählers.
Wichtiger Hinweis: Elektroinstallationen müssen in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden! Von einer veralteten Elektroinstallation können eine Brandgefahr oder eine Verletzungsgefahr durch Körperdurchströmung ausgehen. Für die Veranlassung dieser Prüfung ist der*die Anlagenbetreibende (Kund*in) verantwortlich!
Die Messung, Auslesung und Verarbeitung von Energiedaten (Verbrauchs-/Einspeisedaten) und Netzqualitätsdaten unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften der Datenschutz-Grundverordnung. Die Einhaltung wird durch die LINZ NETZ GmbH durch periodische Evaluierung im Rahmen einer Datenschutzfolgeabschätzung gewährleistet.
Die im Zähler gespeicherten und an die Zentrale des Netzbetreibers übertragenen Energiedaten werden im Abrechnungssystem des Netzbetreibers dem*der jeweiligen Netzbenutzer*in zugeordnet. Es handelt sich bei diesen Verbrauchs-/Einspeisedaten in Form von Tages- bzw. Viertelstundenwerten um personenbezogene Daten. Die Verbrauchs-/Einspeisedaten werden vom Netzbetreiber nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß ermittelt, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zudem nur für die gesetzlich definierten Zwecke herangezogen.
Die Energiedaten (Verbrauchs-/Einspeisedaten) werden im Tages- und Viertelstundenraster im Zähler erfasst und in diesem für die gesetzlich vorgesehene Dauer von maximal 60 Tagen rollierend gespeichert.
Darüber hinaus werden Netzqualitätsdaten, Status-, Fehler- und Zugriffsprotokolle gespeichert und anlassbezogen ausgelesen. Bei diesen Daten ist kein Rückschluss auf die Person möglich.
Es werden keine Tages- und Viertelstundenenergiewerte gespeichert und übertragen. Eine Auslesung und Übertragung des für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen notwendigen Zählerstandes muss jedenfalls möglich sein. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden.
Es werden nur jene Daten, welche für einen sicheren Netzbetrieb, für die Abrechnung und Verbrauchsinformation des*der Kund*in erforderlich sind, übertragen. Grundsätzlich sind dies bei der Konfiguration „IMS Standard“ die Zählpunktidentifikationsnummer, die Tagesdaten sowie Statusinformationen über den Zähler (Fehlermeldungen). Bei der Konfiguration “IME erweitert“ werden zusätzlich einmal täglich die im Zähler gespeicherten 15-Minuten-Messwerte (Viertelstunden-Lastprofil) übertragen. Es werden keine persönlichen Daten, wie z. B. Name oder Adresse, übertragen. Netzqualitätsdaten werden bei Bedarf (sicherer und effizienter Netzbetrieb) aus dem Zähler ausgelesen.
Die Zählerstände bzw. Energiedaten werden zu einer zentralen Software beim Netzbetreiber übertragen. Dort werden die Daten validiert, aufbereitet (Ermittlung von Verbrauchsdaten) und beim Netzbetreiber an nachgelagerte IT-Systeme übertragen und gespeichert.
Das Messgerät verfügt über einen internen Speicher, in welchem die Energiedaten (bei der Konfiguration „IMS Standard“ sowie „IME erweitert“) für einen Zeitraum von max. 60 Tage gespeichert werden. Fällt die Datenübertragung für eine bestimmte Zeit aus, werden die Daten zu einem späteren Zeitpunkt vom Zähler ausgelesen und im Web-Portal zur Verfügung gestellt. Für die Anzeige im Web-Portal werden – für den Zeitraum des Ausfalls der Datenübertragung – vorübergehend Ersatzwerte gebildet und im Web-Portal entsprechend ersichtlich gemacht.
Der Netzbetreiber darf Energiedaten (Verbrauchs-/Einspeisedaten) nur aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung des*der Kund*in auslesen und verarbeiten. Zugriff auf die Energiedaten hat nur der*die Kund*in selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Energiedaten durch den Netzbetreiber erfolgt ausschließlich an den*die jeweilige*n Berechtigte*n (z.B. Stromlieferant*in) und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. Stromkosteninformation.
Tages- und Viertelstundenwerte müssen an den*die jeweilige*n Stromlieferant*in weitergeleitet werden.
Mehrfache Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselungen und Firewalls verhindern einen unautorisierten Datenzugriff. Auch unsere Mitarbeiter*innen sind speziell geschult, sodass die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften jederzeit sichergestellt wird.
Vor der Umstellung auf ein intelligentes Messgerät erhält der*die Kund*in vom Netzbetreiber eine schriftliche Information, wo über die Rahmenbedingungen (u. a. über das Web-Portal und die Datenanwendung) aufgeklärt wird. Auf Wunsch des*der Netzkund*in werden die vom Zähler ausgelesenen Daten (Konfiguration „IMS Standard“ und „IME erweitert“) über ein passwort-geschütztes Web-Portal kostenlos zur Verfügung gestellt, auf das nur der*die Kund*in bzw. eine von ihm*ihr mit dem Passwort autorisierte Person Zugriff hat. Um Zugang zu den eigenen Energiedaten (Tages- bzw. Viertelstundendaten; je nach Konfiguration) zu erhalten, ist eine einmalige Registrierung auf der Homepage der LINZ NETZ GmbH erforderlich. Für die Registrierung werden die Kundennummer und Verrechnungskontonummer benötigt.
Beim Web-Portal stehen die Energiedaten bereits am nächsten Tag (12:00 Uhr) für den*die Kund*in bereit. Mit den Informationen ist es möglich, den Verbrauch bzw. die Einspeisung zu analysieren, zu vergleichen und zu optimieren.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Netzbetreiber die ermittelten und ausgelesenen Energiedaten nur für die vertraglichen Zwecke, also insbesondere für die Abrechnung, verwendet und eine Weiterleitung der Daten an Dritte nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird (z.B. Übermittlung an den von dem*der Kund*in gewählten Stromliefernden).
Das Smart Meter-System ist zudem nach dem Stand der Technik gegen den Zugriff unbefugter Dritter abgesichert.
Jeder elektronische Zähler verfügt über einen „Breaker“ zum Ausschalten/Einschalten der Stromversorgung der Kundenanlage. Mit der Fernschaltfunktion kann der Netzbetreiber von der Ferne den Breaker eines Smart Meters abschalten bzw. die Einschaltbereitschaft für den*die Kund*in wieder herstellen. Herkömmliche mechanische Ferraris-Zähler verfügen über keinen Breaker.
Jeder Zähler ist in einem Zählerverteiler, welcher den technischen Anschlussbestimmungen des Netzbetreibers entsprechen muss, untergebracht. Der Zählerverteiler muss so angeordnet und ausgeführt sein, dass dieser für die Bedienung durch Laien zugänglich und geeignet ist. Bei einem Mehrparteienwohnhaus befindet sich der Zählerverteiler zumeist in einem zentral angeordneten Zählerraum im Keller/Erdgeschoss. Bei älteren Gebäuden sind die Zählerverteiler sehr oft geschossweise im Stiegenhaus/Stockwerk angeordnet.
Für den Zugang zum Zähler muss die Schaltschranktür geöffnet werden. Jeder Zähler verfügt über eine Zählernummer (Inventarnummer), welche im Bereich des Barcodes beim Zähler angeführt ist. Zudem sollte jeder Zählerplatz inkl. der zugeordneten Zählersicherung mit der Verbrauchsstellenkennung (z.B. „TOP 1“) beschriftet sein.
Falls der Zählerverteiler nicht auffindbar ist oder der Zugang zum Aufstellungsraum/Zählerverteiler nicht möglich ist, muss von dem*der Kund*in der*die Eigentümer*in bzw. die zuständige Hausverwaltung kontaktiert werden.
Wenn zwar ein Zugang zum Zählerverteiler vorhanden ist, aber der eigene Zähler nicht identifiziert/zugeordnet werden kann, dann sind wir zur weiteren Abklärung telefonisch unter 0732/3403-9050 erreichbar.
Die Fernschaltfunktion ist bei Smart Metern mit Standardkonfiguration (IMS), erweiterter Konfiguration (IME) und bei Opt-Out-Zählerkonfigurationen nach §54 Abs.2 möglich.
- Bei einer Sperre leuchtet je nach Zählermodell die LED der Einschaltwippe oder die LED neben dem Einschaltknopf beim Zähler dauerhaft.
- Bei Vorhandensein der Einschaltbereitschaft blinkt je nach Zählermodell die LED der Einschaltwippe oder die LED neben dem Einschaltknopf.
- Bei einem eingeschalteten Breaker ist die LED nicht beleuchtet.
Die Einschaltung durch den*die Kund*in beim Zähler ist erst möglich, wenn der Breaker beim Zähler einschaltbereit ist. Die Einschaltbereitschaft wird bei einem Smart Meter mit Standardkonfiguration (IMS), erweiterter Konfiguration (IME) und bei Opt-Out-Zählerkonfigurationen nach §54 Abs.2 vom Netzbetreiber bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen (z.B. Abschluss Anmeldeprozess bei der Marktkommunikation) hergestellt. Die Einschaltbereitschaft wird durch eine blinkende LED bei der Einschaltwippe bzw. neben dem Einschaltknopf beim Zähler signalisiert.
Wenn der Zähler mittels der Zählernummer bzw. der Zählerplatzbeschriftung identifiziert wurde und sofern die LED beim Zähler blinkt, kann der Breaker (die Stromversorgung der Kundenanlage) durch Betätigung der Schaltwippe bzw. durch Drücken auf den Einschaltknopf beim Zähler eingeschaltet werden.
Die Fernschaltfunktion ist nur bei Smart Metern mit Standardkonfiguration (IMS), erweiterter Konfiguration (IME) und bei Opt-Out-Zählerkonfigurationen nach §54 Abs.2 möglich. Wenn kein Smart Meter vorhanden ist und die Stromversorgung beim Zähler ausgeschaltet ist, ist für die Wiedereinschaltung der Stromversorgung beim Zähler ein Termin mit dem Netzbetreiber erforderlich.
Zum Prozessdatum der Anmeldung (und somit spätestens um 24.00 Uhr des gleichen oder nächstfolgenden Arbeitstages) erfolgt – sofern der Smart Meter kommunikationstechnisch störungsfrei erreichbar ist - die Herstellung der Einschaltbereitschaft durch den Netzbetreiber, Das Prozessdatum der Anmeldung ergibt sich aus der Anmeldung bei der Marktkommunikation bzw. aus dem Stromliefervertrag, welcher zwischen dem*der Kund*in und dem*der Stromlieferant*in abzuschließen ist.
Unmittelbar nach Herstellung der Einschaltbereitschaft beim Smart Meter erfolgt durch den Netzbetreiber eine SMS-Nachricht und/oder E-Mail-Nachricht an den*die Kund*in, sofern von dem*der Kund*in Kommunikationsdaten vorliegen.
Für die Einschaltung der Stromversorgung der Kundenanlage muss von dem*der Kund*in der Breaker beim Smart Meter eingeschaltet werden.
Die Einschaltung beim Zähler durch den*die Kund*in ist erst möglich, wenn der Breaker beim Zähler einschaltbereit ist. Die Einschaltbereitschaft wird je nach Zählermodell durch eine blinkende LED bei der Einschaltwippe bzw. neben dem Einschaltknopf beim Zähler signalisiert.
Bei eingeschaltetem Breaker erlischt die LED. In diesem Fall sollte die Stromversorgung für die Kundenanlage bestehen, sofern nicht Schalt- und Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage ausgeschaltet sind. Sollte sich nach entsprechender Kontrolle durch den*die Kund*in herausstellen, dass alle Schalt- und Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage eingeschaltet sind und dennoch keine Stromversorgung in der Kundenanlage bestehen, dann sind wir zur weiteren Abklärung telefonisch unter 0732/3403-9050 erreichbar.
Die Kundenschnittstelle eines Intelligenten Messgerätes ermöglicht die Ausgabe von Energiedaten des Bezugs- und Rücklieferzählwerkes in nahezu Echtzeit, sofern der Smart Meter mit einer geeigneten Konfiguration ausgestattet ist („IMS Standard“ bzw. „IMS erweitert“). Die Kundenschnittstelle beim Smart Meter kann beispielsweise für die Anbindung von kundenseitigen Home Automation-Produkten verwendet werden. Die Energiedaten werden vom Zähler verschlüsselt ausgegeben.
Die Kundenschnittstelle wird durch die Schnittstelle des Zählers und dem Smart Meter Adapter oder einem Wireless M-Bus Empfangsgerät realisiert.
Bezeichnung |
OBIS |
Einheit |
|---|---|---|
Zählernummer |
||
Uhrzeit + Datum |
0.9.1 + 0.9.2 |
|
Zählerstand Bezug Wirkenergie + |
1.8.0 |
Wh |
Zählerstand Lieferung Wirkenergie - |
2.8.0 |
Wh |
Momentan Bezug Wirkleistung + |
1.7.0 |
W |
Momentan Lieferung Wirkleistung - |
2.7.0 |
W |
- Smart Meter mit geeigneter Firmware
Der Zähler muss eine Firmwareversion von mindestens Version 4.50.16 aufweisen. Die Firmwareversion ist am Zählerdisplay als OBIS Kennziffer 0.2.0 ablesbar oder kann auch im Serviceportal (Verbrauchsdateninformation) abgerufen werden. - Smart Meter Adapter
Ein kompatibler Smart Meter Adapter kann auf Rechnung des Netzbenutzers bei den nachfolgend aufgelisteten Unternehmen erworben werden:
Bezugsquellen für Smart Meter Adapter - Wireless M-Bus Empfangsgerät eines Anbieters ihrer Wahl
Das Wireless M-Bus Empfangsgerät muss kompatibel mit der Schnittstelle des Zählers sein. Die Anforderungen sind der Spezifikation zu entnehmen.
Spezifikation für Wireless M-Bus Empfangsgerät (PDF, 383 kB)
Wichtiger Hinweis: eine direkte Anbindung von Home Automation-Produkten an die Zählerschnittstelle, (ohne Zwischenschaltung eines Smart Meter-Adapters oder eines Wireless M-Bus Empfangsgerätes) ist nicht möglich. Eine Anbindung an die Infrarotschnittstelle des Zählers wird nicht unterstützt.
Persönlicher Zugangscode
Für die Freischaltung der Datenübertragung vom Zähler benötigen Sie einen Zugangscode. Sofern die Kundenschnittstelle aufgrund der Zählerkonfiguration verfügbar ist und diese von Ihnen beim Service-Portal aktiviert wird, stellen wir Ihnen binnen 3 Werktagen den Zugangscode (Verbindungsschlüssel) beim Serviceportal zur Verfügung
Persönlichen Zugangscode anfordern
Bedienungsanleitung Service Portal
Der österreichweit standardisierte Smart Meter Adapter bietet ihnen eine Möglichkeit die Daten vom Smart Meter zu empfangen. Dieser Smart-Meter-Adapter dient als Schnittstelle zwischen dem Netzwerk des Anwenders und dem Smart Meter des Netzbetreibers. Der Smart Meter Adapter empfängt die Energiedaten vom Smart Meter mittels Wireless M-Bus und stellt diese über eine WLAN-Schnittstelle bereit. Die Daten werden am Dashboard angezeigt und können über JSON API, MQTT oder Modbus TCP abgefragt werden. Er soll dem Anwender eine einfache Möglichkeit bieten, die eigenen Zählerdaten zu erfassen und für eigene Zwecke zu verarbeiten.
Der Smart-Meter-Adapter arbeitet dabei nur „lokal“ und stellt von sich aus keine Verbindung zum Internet her. Der Smart Meter Adapter muss in das kundenseitige WLAN-Netzwerk eingebunden werden. Im Adapter werden keine Energiedaten gespeichert.
Alternativ zum Smart-Meter-Adapter können die Daten mit einem Wireless M-Bus Empfangsgerät ihrer Wahl empfangen und selbst verarbeiten werden.
Ein kompatibler Smart Meter Adapter kann auf Rechnung des Netzbenutzers bei nachfolgend aufgelisteten Unternehmen erworben werden:
Das Wireless M-Bus Empfangsgerät muss kompatibel mit der Schnittstelle des Zählers und dem verwendeten Home Automation Produkt sein. Die Anforderungen sind der Spezifikation zu entnehmen.
Spezifikation für Wireless M-Bus Empfangsgerät (PDF, 383 kB)
Für die Freischaltung der Datenübertragung vom Zähler benötigen Sie einen Zugangscode.
Sofern die Kundenschnittstelle aufgrund der Zählerkonfiguration verfügbar ist und diese von Ihnen beim Service-Portal aktiviert wird, stellen wir Ihnen binnen 3 drei Werktagen den Zugangscode (Verbindungsschlüssel) beim Serviceportal zur Verfügung.
Der Zugangscode wird aus Sicherheitsgründen nur für einen kurze Zeitdauer im Service Portal bei Ihrem Zählpunkt angezeigt. Eine erneute Anzeige des Zugangscodes erfolgt auf Kundenwunsch.
Persönlichen Zugangscode anfordern
Bedienungsanleitung Service Portal
Die Daten werden vom Smart Meter via Wireless M-Bus ausgegeben. Für die bestmögliche Übertragungsqualität ist es daher erforderlich, dass sich der Smart Meter Adapter in unmittelbarer Nähe zum Smart Meter befindet.
Zähler müssen u.a. aufgrund der Vorgaben des Maß- und Eichgesetzes in wiederkehrenden Intervallen getauscht werden. Im Fall eines Gerätetausches ist es Ihrerseits erforderlich, den bestehenden Smart Meter Adapter wieder an den neuen Zähler anzubinden. Der Zugangscode wird Ihnen von uns automatisch binnen drei Werktagen beim Service Portal zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie die Kundenschnittstelle nicht mehr nutzen möchten, sollten Sie die Kundenschnittstelle beim Service Portal deaktivieren. Dadurch wird die weitere Datenausgabe beim Zähler unterbunden.
Ja, Sie können Ihren Zugangscode (Verbindungsschlüssel) ändern. Dazu müssen Sie im Service Portal beim jeweiligen Zählpunkt die Option „Zugangscode ändern“ auswählen.
Wichtiger Hinweis: wenn Sie befürchten, dass Ihr Zugangscode von anderen unrechtmäßig verwendet wird oder diese Gefahr besteht, sollten Sie Ihren Zugangscode umgehend ändern.
Nach der Anforderung eines Zugangscodes muss der bestehende Smart Meter Adapter neu eingebunden werden.
Nein, bei einem Lastprofilzähler steht keine Kundenschnittstelle zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie über die Alternativmöglichkeiten zur Anbindung eines Lastprofilzählers an Energiemanagementsysteme.
Nein, bei der Konfiguration „Opt Out“ ist die Kundenschnittstelle nicht nutzbar.
Nein, eine Auslesung der Daten über die Infrarotschnittstelle wird nicht unterstützt.
Zählerbeschreibungen
Die neuen elektronischen Stromzähler haben in etwa ähnliche Abmessungen wie die Ferraris-Zähler (schwarzes Gehäuse). Die elektronischen Zähler haben ein LCD-Display und ein helles Gehäuse.
Bei jedem Zählerverteiler wird im Zuge des Zählerwechsels eine Zählerbeschreibung von uns angebracht.
Die standardmäßigen Status- und Betriebsanzeigen der jeweiligen Zählertype können Sie den beiliegenden Zählerbeschreibungen entnehmen:
- Der neue elektronische Stromzähler (Eintarifzählung) (PDF, 1 MB)
- Der neue elektronische Stromzähler (Doppeltarifzählung) (PDF, 1 MB)
- Der neue elektronische Stromzähler (Viertelstundenmaximumzählung) (PDF, 1 MB)
- Der neue elektronische Stromzähler (Eintarifzählung/Erzeugungsanlage) (PDF, 1 MB)
- Der neue elektronische Stromzähler (Viertelstundenmaximumzählung/Erzeugungsanlage) (PDF, 1 MB)
- Der neue elektronische Stromzähler (PDF, 709 kB)
Roll-out-Status
Der aktuelle Roll-out-Status ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der Ausbau erfolgt nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Bis Ende 2024 mussten 95 % aller Zählpunkte mit Standardlastprofil mit Smart Metern ausgerüstet sein.
Folgendes Dokument steht zum Download zur Verfügung: