Ein Mitarbeiter der Eichstelle liest Smart Meter ab.

Smart Metering

Smart Meter sind digitale Zählgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs in kurzen Zeitintervallen, wobei die Verbrauchswerte fern übertragen werden.

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema "Smart Metering" (Strom)

Die nachfolgenden Informationen stehen für Sie auch zum Download FAQ Smart Meter (PDF, 595 kB) bereit.

Ein „Smart Meter“, auch intelligentes Messgerät genannt, ist ein elektronisches Messgerät welches primär zur Messung und Speicherung des Energieverbrauches sowie der eingespeisten Energie dient. Smart Meter müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) die Energiedaten (Tages- und Viertelstundenwerte von Energiebezug und Energielieferung) im Zähler für 60 Tage speichern. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen mechanischen Ferrariszähler, welcher den Energieverbrauch/die eingespeiste Energie nur registrieren und nicht speichern kann, verfügt ein Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis von geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Datenfernübertragungsschnittstelle, Speicher, digitale Displayanzeige, Kundenschnittstelle, Fernschaltfunktion, Messfunktion für Netzqualitätsparameter). Sobald das Messgerät über eine aktive Kommunikationsanbindung zur Datenmanagementzentrale des Netzbetreibers verfügt, werden standardmäßig einmal täglich die im Zähler gespeicherten Tageswerte zur Zentrale des Netzbetreibers übermittelt. Eine Auslesung und Verwendung der im Zähler gespeicherten Viertelstundenwerte durch den Netzbetreiber ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des*der Kund*in zulässig!

Welchen Funktionsumfang das neue elektronische Messgerät haben soll, kann jeder Kunde selbst entscheiden. Die von dem*der Kund*in getroffene Auswahl kann auch jederzeit wieder geändert werden.

  • Intelligentes Messgerät mit Standardkonfiguration („IMS Standard“)
    Bei dieser Standardvariante werden die Viertelstunden- und Tagesdaten im Zähler gespeichert. Lediglich die Tagesdaten werden einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt. Die Tagesdaten stehen am Folgetag (12:00 Uhr) bis zu drei Jahre lang beim Web-Portal zur Verfügung.

    Die Option „IMS Standard“ ist automatisch eingestellt.
  • Intelligentes Messgerät mit erweiterter Konfiguration („IME erweitert“)
    Bei der erweiterten Variante kann der*die Kund*in ohne Zusatzkosten das volle Potential eines Smart Meters nutzen. Der Smart Meter sendet die im Gerät gespeicherten Tages- und Viertelstundenwerte täglich an die Zentrale. Die Tages- und Viertelstundendaten stehen am Folgetag (12:00 Uhr) bis zu drei Jahre lang beim Web-Portal zur Verfügung.

    Diese erweiterte Variante ist interessant, wenn der*die Kund*in einen genauen Überblick zum Verbrauch bzw. zur Einspeisung benötigt. Einzelne Tarifangebote von Stromlieferant*innen erfordern ebenfalls Viertelstundendaten. Für die Teilnahme an Energiegemeinschaften ist eine erweiterte Konfiguration zwingend.

    Für die Nutzung der erweiterten Variante ist eine ausdrückliche Zustimmung des*der Kund*in erforderlich!

    Die Konfiguration „IME erweitert“ kann selbstständig durch den*die Kund*in beim Web-Portal angefordert werden.
  • Elektronisches Messgerät mit Opt-Out-Konfiguration gemäß § 1 Abs. 6 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordung [IME-VO] (Konfiguration „Opt-Out“)
    Dabei handelt es sich um ein elektronisches Messgerät mit Datenfernübertragungsschnittstelle (oftmals auch als „Digitaler Standardzähler“ bezeichnet), welches keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte im Gerät speichert und über keine Fernschaltfunktion verfügt. Diese Zählerkonfiguration ist am Display des Zählers ersichtlich (siehe Bedienungsanleitung „Der neue elektronische Stromzähler (Opt-Out-Konfiguration gemäß § 1 Abs. 6 IME-VO"). Aufgrund der eingeschränkten Funktionen handelt es sich bei einer derartigen Messgerätkonfiguration um kein intelligentes Messgerät gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010. Eine Auslesung des aktuellen Zählerstandes findet nur anlassbezogen zur Verbrauchsabgrenzung bei der Jahresabrechnung, einem Lieferantenwechsel oder bei Tarif- und Preisänderungen statt.

    Diese Messgerätekonfiguration wird auf Wunsch des*der Kund*in vorgenommen. Der Netzbetreiber darf die Opt-Out-Konfiguration nicht ohne Einverständnis des*der Kund*in ändern.

    Kann man die Montage eines intelligenten Messgerätes ablehnen?

 
Konfiguration "IMS Standard"
Konfiguration "IME erweitert"
Konfiguration "Opt-Out"
Datenkommunikations-
anbindung vorhanden?
ja
ja
ja
Welche Energiedaten werden
täglich aus dem
Messgerät fernausgelesen?
Tageswerte
Tages- und
Viertelstundenwerte
anlassbezogene
Auslesung Zählerstand
Sind die Energiedaten im
Web-Portal abrufbar?
ja
ja
nein
Ist eine monatliche
Abrechnung möglich?
ja
ja
nein
Ist die Fern-Ein- und
/-Abschaltung möglich?
ja
ja
nein

Bis Ende 2024 müssen in Österreich aufgrund der Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) im Rahmen der technischen Machbarkeit 95 % der Zählpunkte mit einem neuen elektronischen Messgerät, welches die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) erfüllen kann, ausgerüstet sein. Für die Kommunikationsanbindung ist eine leitungsgebundene Übertragung in Betracht zu ziehen. Die Umstellung auf die neuen elektronischen Stromzähler mit Datenfernübertragungsschnittstelle richtet sich bei der LINZ NETZ GmbH nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Elektronische Stromzähler werden aufgrund von organisatorischen und technischen Abläufen nach entsprechender schriftlicher Vorankündigung regionsweise eingebaut. Parallel dazu wird die Datenübertragungsinfrastruktur errichtet.

Es kann vorkommen, dass vom Netzbetreiber zwar bereits ein elektronischer Zähler mit Datenfernübertragungsschnittstelle in der Kundenanlage montiert wurde, dieser aber noch nicht mit der Datenmanagementzentrale kommunizieren kann. Grund dafür sind fehlende Datenübertragungsstrecken. In diesem Fall kann wegen der fehlenden Kommunikationsanbindung der Funktionsumfang des neuen elektronischen Messgerätes noch nicht vollständig genutzt werden.

Vor der Herstellung der Kommunikationsanbindung wird der*die Kund*in zeitgerecht schriftlich über die Umstellung und die Rahmenbedingungen informiert. Erst nach der Herstellung der Kommunikationsanbindung kann der Funktionsumfang - abhängig von der gewählten Messgerätekonfiguration („IMS Standard“, „IME erweitert“ oder „Opt-Out“) - vollständig in Anspruch genommen werden (siehe Kundennutzen).

Roll-Out-Status-Übersichtsplan

Die 95%-Regelung basiert auf Kosten-/Nutzen-Überlegungen der Behörde. Die Herstellung der Datenkommunikation in abgelegenen Netzgebieten oder bei Trafostationsbezirken mit nur wenigen Netzbenutzenden ist wirtschaftlich ineffizient. Ebenfalls in den 5%-Mengenbereich fallen Anlagen mit Wandlerzählung, bei welchen die Verbrauchs- und Leistungsgrenzen für den verpflichtenden Einbau eines Lastprofilzählers nicht erreicht werden.

Die LINZ NETZ GmbH plant - zur Vermeidung von zwei parallelen Zählersystemen - bei allen Zählpunkten mit Direktmessung einen 100%-Ausbau mit elektronischen Zählern, welche die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) erfüllen können.

Für den*die Kund*in besteht die Möglichkeit, den Wunsch für den vorzeitigen Einbau eines Smart Meters (Konfiguration „IMS Standard“ bzw. „IME erweitert“) schriftlich zu äußern. Die Installation hat ehestmöglich, höchstens binnen zwei Monaten, zu erfolgen. Ist in technisch begründeten Einzelfällen die Einhaltung dieser Frist nicht möglich, hat der Netzbetreiber die Gründe darzulegen und einen Termin für die Installation bekanntzugeben. Der Zeitraum zwischen Äußerung des Kundenwunsches und Installationstermin darf fünf Monate nicht überschreiten.

Derzeit ist in Österreich ein gesetzlich verpflichtender Einbau von Smart Metern nur für den Strombereich vorgesehen, nicht aber für Gas, Wärme oder Wasser.

Aufgrund der technischen Entwicklung (vermehrte Einspeisung durch dezentrale Erzeugungsanlagen, flächendeckende Errichtung von Ladestationen für Elektromobilität usw.) steigen die Anforderungen an die Stromverteilernetze erheblich Durch die notwendige Entwicklung in Richtung intelligente Netze („Smart Grids“) ergeben sich erhöhte Anforderungen für das Messwesen. Diese Anforderungen können nur mit dem Einsatz neuer elektronischer Zählertechnologien bewältigt werden. Das langfristige Ziel von Smart Metering ist es, den Energieverbrauch zu senken, die mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen zu reduzieren, den Stromverbrauch über den Tag hinweg gleichmäßiger zu verteilen (Vermeidung von Verbrauchsspitzen) und neue Marktpartnerrollen und Anwendungen zu ermöglichen (z.B. Energiegemeinschaften). Mögliche Einsparpotentiale für den*die Kund*in werden durch einen genauen Überblick über den Verbrauchsverlauf und die Gewohnheiten transparent gemacht. Nachstehend ein Überblick über die wesentlichen Vorteile eines Smart Meters (Konfiguration „IMS Standard“ bzw. „IME erweitert“):

  • SPARSAM und INFORMATIV
    • Zeitvariable und flexible Tarifmodelle: Ermöglichung Abschluss von Stromlieferverträgen auf Basis von Tageswerten oder Viertelstundenwerten (sofern vom Stromlieferanten angeboten). Dadurch kann man den Energiepreis den eigenen Nutzungsgewohnheiten anpassen und damit auch individuelle Einsparungen bei den Energiekosten erreichen
    • Transparente und zeitnahe Übersicht über den Energieverbrauch/die Einspeisung: Die Analyse des eigenen Energieverbrauches/der eigenen Einspeisung kann der*die Kund*in über ein vom Netzbetreiber kostenlos zur Verfügung gestelltes Web-Portal durchführen. Durch regelmäßige und zeitnahe Kontrolle des Energieverbrauches ist es u.a. möglich, unnötige „Stromfresser“ (Stand-by-Geräte) sowie defekte Betriebsmittel zeitnah zu erkennen.
    • Verbesserte Rechnungslegung: Mit dem Smart Meter ist bei Tarif- und Vertragsänderungen oder bei Vertragsbeendigung eine tagesgenaue Abrechnung auf Basis der gemessenen Verbrauchswerte möglich. Es besteht zudem ein Wahlrecht für eine monatliche Abrechnung.
  • BEQUEM
    • Automatische Fernablesung: Die jährliche Ablesung durch den Netzbetreiber bzw. den*die Kund*in entfällt. Der Netzbetreiber bekommt die abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten automatisch übermittelt. Der*Die Kund*in hat somit keinen Aufwand und es ist für den*die Kund*in auch nicht mehr erforderlich, vor Ort anwesend zu sein.
    • Komfort bei der Anmeldung: Der elektronische Zähler verfügt über einen „Breaker“ zum Ausschalten/Einschalten der Stromversorgung der Kundenanlage. Mit der Fernschaltfunktion kann der Netzbetreiber von der Ferne den Breaker eines Smart Meters abschalten bzw. die Einschaltbereitschaft für den*die Kund*in wieder herstellen. Nach Abschluss des Anmeldeprozesses und nach Herstellung der Einschaltbereitschaft durch den Netzbetreiber ist der*die Kund*in jederzeit selbst in der Lage, die Stromversorgung der Kundenanlage beim Smart Meter wieder einzuschalten, wodurch keine Terminkoordination mit dem Netzbetreiber mehr erforderlich ist. Bei der Opt-Out-Zählerkonfiguration ist die Fernschaltfunktion beim elektronischen Zähler deaktiviert.
  • INNOVATIV
    • Energiegemeinschaften: Grundvoraussetzung für die Gründung und Umsetzung von Energiegemeinschaften ist das Vorhandensein eines intelligenten Stromzählers. Nur durch den Einsatz von Smart Metern kann eine genaue Aufteilung von erzeugter und verbrauchter Energie auf die Teilnehmenden einer Energiegemeinschaft erfolgen.
    • Wirtschaftlicher Netzausbau/-betrieb und Versorgungssicherheit: Smart Meter bieten die Möglichkeit zur Erfassung von Spannungsqualitätsparametern. Die Sensoren für die Messung der Spannung befinden sich im gleichen Gehäuse und nutzen die Kommunikationsanbindung. Durch Auswertung der Spannungsqualitätsparameter an wenigen bestimmten Netzanschlusspunkten werden Informationen zur Netzauslastung und wichtige Rückschlüsse für die Netzausbauplanung erzielt. Aufwändige Spannungsqualitätsmessungen vor Ort können vermieden werden. Mit den dadurch gewonnenen Informationen können einerseits eine gezielte Netzausbausteuerung und andererseits ein treffsicherer Einsatz der Budgetmittel erfolgen.

Im Jahr 2009 wurden auf EU-Ebene erstmals die Rahmenbedingungen für die Einführung intelligenter Messgeräte beschlossen. In Österreich wurde auf Basis des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG 2010) mit der Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) festgelegt, dass bis Ende 2022 mindestens 95 % aller Zählpunkte mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen.

Die Einführung der intelligenten Messgeräte ist an folgende rechtlichen Grundlagen und Marktregeln gebunden:

  • EU-Recht: Mittels Richtlinien [zuletzt RL (EU) 2019/944] werden die grundsätzlichen Regelungen für die Energiewirtschaft in Europa festgelegt, welche in weiterer Folge in nationales Recht umzusetzen sind.
  • Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG 2010): Regelung der Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmenden in Österreich
  • Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO): Festlegung des Mindest- Funktionsumfanges von „Smart Metern“
  • Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO): Festlegung des verbindlichen Einführungszeitraumes für Netzbetreiber
  • Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellung-VO (DAVID-VO): Festlegung von Anforderungen betreffend Datendarstellung (Web-Portal) und Datenaustausch zwischen Kund*innen, Netzbetreiber und Stromlieferanten*innen
  • Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Strom-Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH

Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Website der E-Control Austria .

Lehnt der*die Endverbrauchende die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem sogenannten „Opt-Out-Wunsch“ zu entsprechen. Einem Opt-Out-Wunsch wird durch Nicht-Aktivierung bzw. Deaktivierung bestimmter Funktionen beim elektronischen Messgerät entsprochen. Der*Die Kund*in hat keinen Anspruch auf den Erhalt oder die Wiedermontage eines mechanischen Ferrariszählers oder eines elektronischen Zählers ohne Datenfernübertragungsschnittstelle. Dessen ungeachtet muss das Messgerät die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte- Anforderungsverordnung (IMA-VO) erfüllen können. Das einzubauende oder bereits eingebaute elektronische Messgerät wird gemäß § 1 Abs. 6 IME-VO (Intelligente Messgeräte- Einführungsverordnung) konfiguriert, sodass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte im Messgerät gespeichert und übertragen werden. Die Abschaltfunktion sowie die Leistungsbegrenzungsfunktion werden nicht verwendet. Lediglich eine Auslesung und Übertragung des für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen notwendigen Zählerstandes wird durchgeführt. Der Netzbetreiber darf die Opt-Out-Konfiguration nicht ohne Einverständnis des*der Kund*in ändern und die Konfiguration wird am Display des Zählers angezeigt (siehe Bedienungsanleitung „Der neue elektronische Stromzähler (Opt-Out-Konfiguration gemäß § 1 Abs.6 IME-VO") .

Die mit einem Smart Meter verbundenen Vorteile (siehe Kundennutzen) können bei Opt-Out-Realisierung nicht in Anspruch genommen werden, lediglich der Vorteil für den Entfall der Ablesung vor Ort sowie die verbesserte taggenaue Rechnungslegung bleibt erhalten.

Für Zählpunkte mit gemessenem Netztarif (Viertelstundenmessung; ab einer Sicherungsnennstromstärke von 63A verpflichtend) oder unterbrechbarem Netztarif (Zusatztarif; z.B. Zusatztarif für Wärmepumpe) sowie für Zählpunkte von Stromerzeugungsanlagen besteht keine Opt-Out-Möglichkeit.

Nein, der Zählerwechsel auf einen neuen elektronischen Zähler mit Datenfernübertragungsschnittstelle, welcher die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) erfüllen kann, ist alternativlos.

Es besteht kein Anspruch auf Erhalt/Wiedermontage eines mechanischen Ferrariszählers oder eines elektronischen Zählers ohne Datenfernübertragungsschnittstelle. Dem Wunsch eines*einer Kund*in, die Nacheichfrist des Zählers abzuwarten, können wir aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls nicht nachkommen. Die LINZ NETZ GmbH plant zudem bis Ende 2024 einen 100%-Austausch des Zählerparks auf neue elektronische Stromzähler mit Datenfernübertragungsschnittstelle.

Die Inanspruchnahme unserer Netzdienstleistungen ist unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen des Netzzugangsvertrages sowie den Festlegungen in den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Strom-Verteilernetz (AVB-Strom) möglich.

Punkt D. X. Zif. 2 der AVB-Strom ist zu entnehmen, dass „die erforderlichen Mess-, Steuer und Datenübertragungseinrichtungen vom Netzbetreiber nach den technischen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des*der Netzkund*in hinsichtlich Art, Zahl, Ort und Größe festgelegt, eingebaut, überwacht, entfernt und erneuert werden.

Selbstverständlich besteht für Endverbrauchende die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010, Opt-Out in Anspruch zu nehmen. Für diesen Fall wird der neue elektronische Stromzähler mit einer Opt-Out-Konfiguration gemäß §1 Abs. 6 IME-VO versehen (Konfiguration „Opt-Out“).

Um unsere Ziele und Vorgaben effizient und gesetzeskonform erfüllen zu können, beanspruchen wir das uns zustehende Recht, über den Zeitpunkt des erforderlichen Zählerwechsels sowie über die zum Einsatz gelangende Zählertechnologie selbst zu bestimmen.

Bei den bislang veröffentlichten Entscheidungen zu Streitschlichtungsverfahren bei der Regulierungskommission wurde der Anspruch auf Technologiewahlrecht seitens der Behörde stets abgelehnt (siehe dazu R/STR 05/18 oder R/STR 01/17; https://www.e-control.at/recht/entscheidungen/entscheidungen-regulierungskommission).

Auch die wiederholte Rechtsprechung der Zivilgerichte (in mehreren Fällen auch seitens der Gerichte zweiter Instanz bestätigt) hält fest, dass es sich bei einem elektronischen Zähler mit Opt-Out-Konfiguration um kein intelligentes Messgerät handelt und der*die Netzbenutzende den Einbau eines solchen Messgerätes zu dulden hat.

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir einen Widerspruch gegen den Einsatz eines neuen elektronischen Zählers mit Opt-Out-Konfiguration nicht akzeptieren können. Bei mehrfacher Verweigerung unseres Anspruches auf Zählerwechsel sehen wir uns als ultima ratio zur gerichtlichen Durchsetzung unseres Anspruches gezwungen.

Im Falle einer für den*die Netzbenutzenden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner*ihrer Beschwerde hat der Netzbetreiber den*die Netzbenutzende*n über die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informieren.

https://www.e-control.at/schlichtungsverfahren

Der neue elektronische Stromzähler besitzt – im Gegensatz zum mechanischen Ferrariszähler – keine mechanisch bewegten Teile. Der neue Stromzähler verfügt neben einem elektronischen Messsystem zur Erfassung der Energiedaten (Verbrauchs- und Einspeisedaten) sowie von Netzqualitätsdaten auch über eine Datenfernübertragungsschnittstelle. Das Messgerät ist zudem mit einem digitalen Display und einer Kundenschnittstelle ausgestattet. Der Zähler kann sowohl Daten empfangen, als auch Daten an die Zentrale des Netzbetreibers senden. Die Zähler werden mit einer Eichplombe versehen und erfüllen ebenso wie die herkömmlichen Ferrariszähler die erforderliche Messgenauigkeit. Smart Meter sind den „Lastprofilzählern“ ähnlich, welche bereits seit über 20 Jahren erfolgreich im Gewerbe- und Industriebereich eingesetzt werden.

Die Opt-Out-Konfiguration ist am Zählerdisplay erkennbar (siehe Bedienungsanleitung „Der neue elektronische Stromzähler (Opt-Out-Konfiguration gemäß § 1 Abs.6 IME-VO)“.

Im Web-Portal ist ersichtlich, ob eine Konfiguration „IMS Standard“ oder „IME erweitert“ vorliegt. (FAQ Smart Meter -> Allgemeines -> Was ist ein Smart Meter?)

Gerne geben wir Ihnen telefonische Auskunft: 0732/3403-9050

Die Datenübertragung zwischen Zähler und Trafostation erfolgt ausschließlich mit der bewährten Powerline-Technologie („PLC“), d. h. die Daten werden direkt über die Starkstromnetzleitungen übertragen. Von der Trafostation zur Zentrale des Netzbetreibers erfolgt die Datenübertragung in der Regel über die eigene Glasfaser- und Kupferkabelinfrastruktur.

Der Schutz der Verbrauchsdaten der Kund*innen ist auch bei der neuen Zählertechnologie gewährleistet. In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, laufend mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Die Kommunikation zu den Zählern wird nach anerkanntem Stand der Technik verschlüsselt. Sowohl die Datenübertragungsstrecken als auch die Datenanwendungen sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten entsprechend abgesichert.

Alle Telekommunikationsdienstleister betreiben ein nach ISO 27001 zertifiziertes Informations-Sicherheitsmanagement-System. Die technischen Systeme werden regelmäßig auf Datensicherheit geprüft, erkannte Schwachstellen eliminiert und Verbesserungsmaßnahmen unverzüglich umgesetzt.

Wie auch die alten Ferrariszähler benötigen elektronische Stromzähler Energie für den Betrieb, wobei es hinsichtlich Gesamtstromverbrauch kaum einen Unterschied zwischen alter und neuer Technologie gibt. Die elektronischen Stromzähler benötigen für die Datenübertragung in Summe etwas mehr Energie. Im Gegenzug kommt es durch den erhöhten Automatisierungsgrad (z. B. Entfall von KFZ-Fahrten, da keine oder weniger Zählerablesungen bzw. Ein- und Ausschaltungen vor Ort erforderlich sind) zu einer entsprechenden CO2-Einsparung. Die benötigte Energie für den Eigenbedarf wird vom Zähler nicht registriert (es handelt sich dabei um Netzverluste, die vom Netzbetreiber beschafft werden müssen). Durch den Betrieb des elektronischen Zählers entstehen keine zusätzlichen Stromkosten für den*die Kund*in. Dies kann durch das Ausschalten sämtlicher Stromkreisabgänge beim Elektroverteiler der Kundenanlage einfach kontrolliert werden.

Die eingesetzten Zähler besitzen eine europäische und österreichische Zulassung. Elektronische Stromzähler haben in Österreich eine Eichfrist von zehn Jahren. Die Zähler verlieren nach zehn Jahren Einsatz im Netz die Eichgültigkeit und müssen getauscht werden. Diese Zähler können jedoch nachgeeicht und dann für weitere zehn Jahre Netz eingesetzt werden. Es besteht jedoch alternativ auch die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der sogenannten „dynamischen Eichfristverlängerung“ (qualitätsorientierte Nacheichfrist). Dabei werden Zähler zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler der Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben. Die LINZ NETZ GmbH wendet diese wirtschaftliche Möglichkeit an.

Die Zählergenauigkeit entspricht allen europäischen und österreichischen Vorgaben. Unserer Zähler besitzen alle notwendigen Zulassungen durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassung werden die Zähler geeicht und mit einer Eichplombe ausgestattet. Erst nach der Eichung ist der Einsatz als Verrechnungszähler möglich.

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen die Möglichkeit für die Beistellung von Stromzählern vor. Allerdings entstammen diese Rahmenbedingungen noch der „analogen Welt“. Diese Rahmenbedingungen können mit den modernen Anforderungen der Digitalisierung nicht ausreichend Schritt halten. Die Beistellung eines Stromzählers durch einen*eine Kund*in hat grundsätzlich nach den Anforderungen des Netzbetreibers zu erfolgen. Es wäre jedenfalls ein elektronischer Zähler, welcher die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) erfüllt, und mit dem Smart Metering System des Netzbetreibers kompatibel ist, beizustellen. Da es für den*die Kund*in praktisch unmöglich ist, einen entsprechend geeigneten Zähler am freien Markt zu beschaffen, und nicht zuletzt auch im Hinblick auf die zu erfüllenden Security- Anforderungen ist in der Praxis eine Stromzähler-Beistellung durch den*die Kund*in aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar.

Die LINZ NETZ GmbH verwendet für die Datenkommunikation zwischen der Trafostation und den elektronischen Messgeräten ausschließlich die leitungsgebundene Powerline-Kommunikation (CENELEC A-Band) über das vorhandene Stromnetz. Es erfolgt keine Funkübertragung. Eine von Österreichs Energie beauftragte und vom Forschungsinstitut Seibersdorf durchgeführte Studie aus dem Jahr 2018 (Studie Messung und Bewertung der Exposition durch elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich 9-95 kHz und 150-500kHz, verursacht durch Smart Meter: https://oesterreichsenergie.at/smart-meter/studien-und-gutachten ) belegt, dass die von den elektronischen Stromzählern erzeugten Emissionen deutlich unterhalb von üblichen Haushaltsgeräten liegen. Die vom Smart Metering System erzeugten Spitzenwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärken sind sehr gering. Sie betragen deutlich unter ein Prozent der zulässigen Grenzwerte in Österreich (OVE-Richtlinie R23-1).

Aufgrund der Forschungsergebnisse kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Personen durch Datenübertragung über das Stromnetz ausgeschlossen werden.

Die OVE-Richtlinie R 23-1 behandelt die Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung. Das Ziel dieser Richtlinienreihe ist es, praxisnahe Grundlagen zur Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung hinsichtlich elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz darzulegen, sowie Verfahren zur Beurteilung und Maßnahmen zur Reduktion der Exposition zu beschreiben.

Die in der OVE-Richtlinie R 23-1 festgelegten Basisgrenzwerte und Referenzwerte beruhen auf wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen. Derzeit verfügbare wissenschaftliche Arbeiten zeigen, dass die Einhaltung dieser Grenzwerte für Personen der Allgemeinbevölkerung vor nachteiligen gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern schützen.

Die vom Netzbetreiber eingesetzte Smart Metering-Technologie wird im eigens für diese Anwendung vorgesehenen Frequenzband betrieben. Die in der Kundenanlage eingesetzten Betriebsmittel müssen für ein anderes Frequenzband konzipiert sein. In ganz seltenen Fällen können elektronische Geräte beeinflusst werden. In diesem Fall sollte der Netzbetreiber kontaktiert werden.

Der elektronische Zähler verfügt über eine Schnittstelle für die Anbindung von kundenseitigen Home-Automation-Produkten. Damit ist es möglich, bei den Konfigurationen „IMS Standard“ und „IME erweitert“ den Energieverbrauch bzw. die Einspeisung beim angeschalteten Endgerät (z.B. Home Display) in nahezu Echtzeit zu verfolgen. Die Energiedaten werden verschlüsselt ausgegeben.

Die österreichischen Netzbetreiber haben den Auftrag für die Entwicklung eines einheitlichen Schnittstellenadapters für Smart Meter erteilt. Damit schaffen sie die technische Grundlage für innovative Lösungen etwa in den Bereichen Smart-Home oder Energieeffizienz. Mit dem neuen Schnittstellenadapter wird nun österreichweit ein einheitlicher Standard realisiert, der es allen Netzkund*innen ermöglicht, ihre Daten unmittelbar vor Ort zu nutzen – unabhängig vom Netzanbieter und dem vorhandenen Smart Meter Modell.

Konzept für den künftigen „Smart-Meter“-Kundenschnittstellen-Adapter:

https://oesterreichsenergie.at/fileadmin/user_upload/Smart_Meter-Plattform/20200201_Konzept_Kundenschnittstelle_SM.pdf

Im Falle eines anstehenden Zählertausches bekommt der Kunde zeitgerecht vor dem geplanten Zählerwechsel ein Schreiben zugesandt, in dem die geplanten Maßnahmen und der Zeitrahmen für die Installation genannt werden.

Ist der Stromzähler bei dem*der Kund*in nicht frei zugänglich, wird darum gebeten, dass der*die Kund*in sich bezüglich eines Termins beim Netzbetreiber meldet.

Ist der Stromzähler frei zugänglich, kann der Tausch des Zählers auch in Abwesenheit des*der Kund*in geschehen. Sollte der*die Kund*in wünschen beim Termin anwesend zu sein, wird ein Termin mit dem*der Kund*in vereinbart.

Der neue elektronische Stromzähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Ein technischer Umbau der Anlage ist nicht erforderlich. Der Tausch dauert üblicherweise nur wenige Minuten. Es kann vorkommen, dass die Stromversorgung kurzzeitig unterbrochen werden muss. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Die Mitarbeiter*innen des Netzbetreibers müssen sich auf Kundenwunsch ausweisen.

Der Austausch auf einen elektronischen Stromzähler erfolgt kostenlos.

Der Zählerwechsel führt zu keiner Vertragsänderung (der Netzzugangsvertrag bleibt unverändert aufrecht). Die Messentgelte sind in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung geregelt und bleiben nach dem Zählertausch bzw. nach Herstellung der Datenkommunikationsanbindung unverändert gleich.

Die Regulierungsbehörde E-Control Austria legt die Netztarife per Verordnung fest und bestimmt die Höchstpreise für die Messentgelte.

Sofern sich der Zählerverteiler in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, gibt es keine Probleme bei der Zählermontage. Der neue elektronische Stromzähler hat die gleichen Abmessungen und passt auf den Platz des alten Zählers.

Wichtiger Hinweis: Elektroinstallationen müssen in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden! Von einer veralteten Elektroinstallation können eine Brandgefahr oder eine Verletzungsgefahr durch Körperdurchströmung ausgehen. Für die Veranlassung dieser Prüfung ist der*die Anlagenbetreibende (Kund*in) verantwortlich!

Die Messung, Auslesung und Verarbeitung von Energiedaten (Verbrauchs-/Einspeisedaten) und Netzqualitätsdaten unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften der Datenschutz-Grundverordnung. Die Einhaltung wird durch die LINZ NETZ GmbH durch periodische Evaluierung im Rahmen einer Datenschutzfolgeabschätzung gewährleistet.

Die im Zähler gespeicherten und an die Zentrale des Netzbetreibers übertragenen Energiedaten werden im Abrechnungssystem des Netzbetreibers dem*der jeweiligen Netzbenutzer*in zugeordnet. Es handelt sich bei diesen Verbrauchs-/Einspeisedaten in Form von Tages- bzw. Viertelstundenwerten um personenbezogene Daten. Die Verbrauchs-/Einspeisedaten werden vom Netzbetreiber nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß ermittelt, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zudem nur für die gesetzlich definierten Zwecke herangezogen. In § 84 Abs. 1 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG 2010) wird der Zweck der Datenanwendung näher geregelt:

„Netzbetreiber haben dafür zu sorgen, dass spätestens sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Installation eines intelligenten Messgeräts bei dem*der jeweiligen Endverbraucher*in einmal täglich ein Verbrauchswert sowie sämtliche Viertelstundenwerte im intelligenten Messgerät erfasst und zur Verfügbarkeit für den*die Kund*in für 60 Kalendertage im intelligenten Messgerät zu Zwecken der Verrechnung, Kundeninformation (§ 81a), Energieeffizienz, der Energiestatistik und der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes gespeichert werden.“

Die Energiedaten (Verbrauchs-/Einspeisedaten) werden im Tages- und Viertelstundenraster im Zähler erfasst und in diesem für die gesetzlich vorgesehene Dauer von maximal 60 Tagen rollierend gespeichert (Konfiguration „IMS Standard“ und „IME erweitert“).

Darüber hinaus werden Netzqualitätsdaten, Status-, Fehler- und Zugriffsprotokolle gespeichert und anlassbezogen ausgelesen. Bei diesen Daten ist kein Rückschluss auf die Person möglich.

Bei einem digitalen Standardzähler (Konfiguration „Opt-Out“) handelt es sich um kein intelligentes Messgerät. Bei einem Stromzähler mit Opt-Out-Konfiguration werden keine Energiedaten im Zähler gespeichert. Es erfolgt lediglich eine anlassbezogene Auslesung des Zählerstandes.

 
Konfiguration „IMS Standard“
Konfiguration „IME erweitert“
Konfiguration „Opt-Out“
Datenkommunikations-
anbindung vorhanden?
ja
ja
ja
Speicherdauer für Tages-
und Viertelstundenwerte
(Verbrauchs-/Einspeisedaten) im Messgerät?
60 Tage
60 Tage
-
Welche Energiedaten werden
täglich aus dem Messgerät
ausgelesen?
Tageswerte
Tages- und
Viertelstundenwerte
anlassbezogene
Auslesung Zählerstand
Erfolgt eine anlassbezogene
Auslesung von Status-, Fehler- und Zugriffsprotokollen?
ja
ja
ja
Erfolgt eine anlassbezogene
Auslesung von
Netzqualitätsdaten?
ja
ja
nein

Es werden nur jene Daten, welche für einen sicheren Netzbetrieb, für die Abrechnung und Verbrauchsinformation des*der Kund*in erforderlich sind, übertragen. Grundsätzlich sind dies bei der Konfiguration „IMS Standard“ die Zählpunktidentifikationsnummer, die Tagesdaten sowie Statusinformationen über den Zähler (Fehlermeldungen). Nur wenn der*die Kund*in es ausdrücklich wünscht werden bei der Konfiguration “IME erweitert“ zusätzlich einmal täglich die im Zähler gespeicherten 15-Minuten-Messwerte (Viertelstunden-Lastprofil) übertragen. Es werden keine persönlichen Daten, wie z. B. Name oder Adresse, übertragen. Netzqualitätsdaten werden nur bei Bedarf (sicherer und effizienter Netzbetrieb) aus dem Zähler ausgelesen und anonymisiert verarbeitet (es kann kein Bezug zum*zur einzelnen Kund*in hergestellt werden).

Die Zählerstände bzw. Energiedaten werden zu einer zentralen Software beim Netzbetreiber übertragen. Dort werden die Daten validiert, aufbereitet (Ermittlung von Verbrauchsdaten) und beim Netzbetreiber an nachgelagerte IT-Systeme übertragen und gespeichert.

Die erforderlichen Daten werden einmal täglich ausgelesen und als Tages- oder Viertelstundendaten am darauffolgenden Tag (12:00 Uhr) beim Web-Portal des Netzbetreibers zur Verfügung gestellt.

Das Messgerät verfügt über einen internen Speicher, in welchem die Energiedaten (ausschließlich bei der Konfiguration „IMS Standard“ sowie „IME erweitert“) für einen Zeitraum von max. 60 Tage gespeichert werden. Fällt die Datenübertragung für eine bestimmte Zeit aus, werden die Daten zu einem späteren Zeitpunkt vom Zähler ausgelesen und im Web-Portal zur Verfügung gestellt. Für die Anzeige im Web-Portal werden – für den Zeitraum des Ausfalls der Datenübertragung – vorübergehend Ersatzwerte gebildet und im Web-Portal entsprechend ersichtlich gemacht.

Der Netzbetreiber darf Energiedaten (Verbrauchs-/Einspeisedaten) nur aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung des*der Kund*in auslesen und verarbeiten. Zugriff auf die Energiedaten hat nur der*die Kund*in selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Energiedaten durch den Netzbetreiber erfolgt ausschließlich an den*die jeweilige*n Berechtigte*n (z.B. Stromlieferant*in) und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. Stromkosteninformation.

Tageswerte müssen an den*die jeweilige*n Stromlieferant*in weitergeleitet werden. Die Weiterleitung von Viertelstundenwerten an den*die Stromlieferant*in erfolgt nur auf ausdrückliche Zustimmung des*der Kund*in.

Der*Die Kund*in entscheidet selbst, wem er*sie darüber hinaus seine Energiedaten (Tages- bzw. Viertelstundendaten; je nach Konfiguration) zur Verfügung stellen möchte.

Mehrfache Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselungen und Firewalls verhindern einen unautorisierten Datenzugriff. Auch unsere Mitarbeiter*innen sind speziell geschult, sodass die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften jederzeit sichergestellt wird.

Vor der Umstellung auf ein intelligentes Messgerät erhält der*die Kund*in vom Netzbetreiber eine schriftliche Information, wo über die Rahmenbedingungen (u. a. über das Web-Portal und die Datenanwendung) aufgeklärt wird. Auf Wunsch des*der Netzkund*in werden die vom Zähler ausgelesenen Daten (Konfiguration „IMS Standard“ und „IME erweitert“) über ein passwort-geschütztes Web-Portal kostenlos zur Verfügung gestellt, auf das nur der*die Kund*in bzw. eine von ihm*ihr mit dem Passwort autorisierte Person Zugriff hat. Um Zugang zu den eigenen Energiedaten (Tages- bzw. Viertelstundendaten; je nach Konfiguration) zu erhalten, ist eine einmalige Registrierung auf der Homepage der LINZ NETZ GmbH erforderlich. Für die Registrierung werden die Kundennummer und Verrechnungskontonummer benötigt.

Beim Web-Portal stehen die Energiedaten bereits am nächsten Tag (12:00 Uhr) für den*die Kund*in bereit. Mit den Informationen ist es möglich, den Verbrauch bzw. die Einspeisung zu analysieren, zu vergleichen und zu optimieren.

Bei Smart Metern (Konfiguration „IMS Standard“ und „IME erweitert“) werden als höchstauflösende Intervalle Viertelstunden-Lastprofile im Zähler aufgezeichnet. Eine Auslesung von Energiedaten in Form von Viertelstundenwerten aus dem Zähler erfolgt jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung des*der Kund*in.

Standardmäßig werden nur Tageswerte ausgelesen (Konfiguration „IMS Standard“). Aus Tageswerten bzw. Netzqualitätsdaten können jedenfalls keine konkreten Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten gezogen werden (wie z. B. Benutzung des Fernsehprogrammes, Benutzung von Betriebsmitteln).

An dieser Stelle wird zudem nochmals darauf hingewiesen, dass der Netzbetreiber die ermittelten und ausgelesenen Energiedaten nur für die vertraglichen Zwecke, also insbesondere für die Abrechnung, verwendet und eine Weiterleitung der Daten an Dritte nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird (z.B. Übermittlung an den von dem*der Kund*in gewählten Stromliefernden).

Das Smart Meter-System ist zudem nach dem Stand der Technik gegen den Zugriff unbefugter Dritter abgesichert.

Datenanwendung und Technologie

Jeder elektronische Zähler verfügt über einen „Breaker“ zum Ausschalten/Einschalten der Stromversorgung der Kundenanlage. Mit der Fernschaltfunktion kann der Netzbetreiber von der Ferne den Breaker eines Smart Meters abschalten bzw. die Einschaltbereitschaft für den*die Kund*in wieder herstellen. Bei der Opt-Out-Zählerkonfiguration ist die Fernschaltfunktion beim elektronischen Zähler deaktiviert. Herkömmliche mechanische Ferraris-Zähler verfügen über keinen Breaker.

Jeder Zähler ist in einem Zählerverteiler, welcher den technischen Anschlussbestimmungen des Netzbetreibers entsprechen muss, untergebracht. Der Zählerverteiler muss so angeordnet und ausgeführt sein, dass dieser für die Bedienung durch Laien zugänglich und geeignet ist. Bei einem Mehrparteienwohnhaus befindet sich der Zählerverteiler zumeist in einem zentral angeordneten Zählerraum im Keller/Erdgeschoss. Bei älteren Gebäuden sind die Zählerverteiler sehr oft geschossweise im Stiegenhaus/Stockwerk angeordnet.

Für den Zugang zum Zähler muss die Schaltschranktür geöffnet werden. Jeder Zähler verfügt über eine Zählernummer (Inventarnummer), welche im Bereich des Barcodes beim Zähler angeführt ist. Zudem sollte jeder Zählerplatz inkl. der zugeordneten Zählersicherung mit der Verbrauchsstellenkennung (z.B. „TOP 1“) beschriftet sein.

Falls der Zählerverteiler nicht auffindbar ist oder der Zugang zum Aufstellungsraum/Zählerverteiler nicht möglich ist, muss von dem*der Kund*in der*die Eigentümer*in bzw. die zuständige Hausverwaltung kontaktiert werden.

Wenn zwar ein Zugang zum Zählerverteiler vorhanden ist, aber der eigene Zähler nicht identifiziert/zugeordnet werden kann, dann sind wir zur weiteren Abklärung telefonisch unter 0732/3403-9050 erreichbar.

Die Fernschaltfunktion ist nur bei einem Smart Meter mit Standardkonfiguration bzw. mit erweiterter Konfiguration (IMS bzw. IME) möglich.

  • Bei einer Sperre leuchtet je nach Zählermodell die LED der Einschaltwippe oder die LED neben dem Einschaltknopf beim Zähler dauerhaft.
  • Bei Vorhandensein der Einschaltbereitschaft blinkt je nach Zählermodell die LED der Einschaltwippe oder die LED neben dem Einschaltknopf.
  • Bei einem eingeschalteten Breaker ist die LED nicht beleuchtet.

Die Einschaltung durch den*die Kund*in beim Zähler ist erst möglich, wenn der Breaker beim Zähler einschaltbereit ist. Die Einschaltbereitschaft wird bei einem Smart Meter mit Standardkonfiguration bzw. mit erweiterter Konfiguration (IMS bzw. IME) vom Netzbetreiber bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen (z.B. Abschluss Anmeldeprozess bei der Marktkommunikation) hergestellt. Die Einschaltbereitschaft wird durch eine blinkende LED bei der Einschaltwippe bzw. neben dem Einschaltknopf beim Zähler signalisiert.

Wenn der Zähler mittels der Zählernummer bzw. der Zählerplatzbeschriftung identifiziert wurde und sofern die LED beim Zähler blinkt, kann der Breaker (die Stromversorgung der Kundenanlage) durch Betätigung der Schaltwippe bzw. durch Drücken auf den Einschaltknopf beim Zähler eingeschaltet werden.

Die Fernschaltfunktion ist nur bei einem Smart Meter mit Standardkonfiguration bzw. mit erweiterter Konfiguration (IMS bzw. IME) möglich. Wenn kein Smart Meter vorhanden ist und die Stromversorgung beim Zähler ausgeschaltet ist, ist für die Wiedereinschaltung der Stromversorgung beim Zähler ein Termin mit dem Netzbetreiber erforderlich.

Zum Prozessdatum der Anmeldung (und somit spätestens um 24.00 Uhr des gleichen oder nächstfolgenden Arbeitstages) erfolgt – sofern der Smart Meter kommunikationstechnisch störungsfrei erreichbar ist - die Herstellung der Einschaltbereitschaft durch den Netzbetreiber, Das Prozessdatum der Anmeldung ergibt sich aus der Anmeldung bei der Marktkommunikation bzw. aus dem Stromliefervertrag, welcher zwischen dem*der Kund*in und dem*der Stromlieferant*in abzuschließen ist.

Unmittelbar nach Herstellung der Einschaltbereitschaft beim Smart Meter erfolgt durch den Netzbetreiber eine SMS-Nachricht und/oder E-Mail-Nachricht an den*die Kund*in, sofern von dem*der Kund*in Kommunikationsdaten vorliegen.

Für die Einschaltung der Stromversorgung der Kundenanlage muss von dem*der Kund*in der Breaker beim Smart Meter eingeschaltet werden.

Die Einschaltung beim Zähler durch den*die Kund*in ist erst möglich, wenn der Breaker beim Zähler einschaltbereit ist. Die Einschaltbereitschaft wird je nach Zählermodell durch eine blinkende LED bei der Einschaltwippe bzw. neben dem Einschaltknopf beim Zähler signalisiert.

Bei eingeschaltetem Breaker erlischt die LED. In diesem Fall sollte die Stromversorgung für die Kundenanlage bestehen, sofern nicht Schalt- und Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage ausgeschaltet sind. Sollte sich nach entsprechender Kontrolle durch den*die Kund*in herausstellen, dass alle Schalt- und Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage eingeschaltet sind und dennoch keine Stromversorgung in der Kundenanlage bestehen, dann sind wir zur weiteren Abklärung telefonisch unter 0732/3403-9050 erreichbar.


Zählerbeschreibungen

Die neuen elektronischen Stromzähler haben in etwa ähnliche Abmessungen wie die Ferraris-Zähler (schwarzes Gehäuse). Die elektronischen Zähler haben ein LCD-Display und ein helles Gehäuse.

Bei jedem Zählerverteiler wird im Zuge des Zählerwechsels eine Zählerbeschreibung von uns angebracht.

Die standardmäßigen Status- und Betriebsanzeigen der jeweiligen Zählertype können Sie den beiliegenden Zählerbeschreibungen entnehmen:

Roll-out-Status

Der aktuelle Roll-out-Status ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der Ausbau erfolgt nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Bis Ende 2024 müssen 95 % aller Zählpunkte mit Standardlastprofil mit Smart Metern ausgerüstet werden.

Folgendes Dokument steht zum Download zur Verfügung:

Roll-out-Status Übersichtsplan (PDF, 7 MB)

Sie möchten wissen, wann bei Ihnen ein Smart Meter installiert wird? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
LINZ NETZ GmbH
Fichtenstraße 7
4021 Linz
E: office@linznetz.at
T: 0732/3403-9050
Zählerstand
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Zählerstanderfassung

In wenigen Schritten können Sie hier Ihre aktuellen Zählerstände bekanntgeben.

Sollten Sie Fragen zur Zählerstanderfassung haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung!

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Gasnotruf 128 Störung Stromnetz 0732/3409

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