Zwei Mitarbeiter besprechen sich bei einer Wiese, im Hintergrund ist eine Stromleitung zu sehen.

Arbeiten rund um den Stromanschluss

Der Betrieb und die Instandhaltung elektrischer Anlagen erfordern viele weitere Netzdienstleistungen.

  • Sie haben Fragen zur Freileitungsisolierung oder möchten eine solche bei uns anmelden?.
  • Sie planen die Sanierung Ihrer Hausinstallation und möchten den Zählerverteiler auf den neuesten Stand der Technik bringen?
  • Sie möchten sich über eine allfällig erforderliche Ausholzung informieren?

Sie erhalten eine metallene Dacheindeckung oder errichten eine Photovoltaikanlage, Solaranlage usw. oder wollen Arbeiten im Näherungsbereich der blanken Freileitung durchführen?

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Servicestelle rechtzeitig. Je nach Vor-Ort-Situation wird eine temporäre Leitungsisolierung oder ein Austausch der Freileitung durchgeführt. Für diese Dienstleistungen wird von uns ein Entgelt verrechnet.

Die Einrichtung einer temporären Leitungsisolierung ist für einen maximalen Zeitraum von drei Wochen kostenfrei. Bei Überschreitung dieser Zeitdauer gelangt ein wöchentliches Pauschalentgelt zur Verrechnung.

Folgendes Dokument steht zum Download bereit:

Preisblatt Netzanschluss-/Montagepauschalen und Netzbereitstellungsentgelte

Sie planen die Sanierung Ihrer Hausinstallation und möchten den Zählerverteiler auf den neuesten Stand der Technik bringen?

Bitte wenden Sie sich an eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Die Elektrofachkraft wird Sie beraten und die technische Ausführung mit uns abklären. Für die Demontage und Wiedermontage des Verrechnungszählers wird ein Entgelt gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung in Rechnung gestellt.

Das Preisbatt Netzanschuss-/Montagepauschalen und Netzbereitstellungsentgelte steht für Sie zum Download bereit.

Plomben dienen der Einhaltung der Vorgaben des Maß- und Eichgesetzes und dem Schutz vor Manipulation im Vorzählerbereich, an Mess- und Steuereinrichtungen sowie von Bereichen, deren Ausführung durch tarifliche Bestimmungen speziell geregelt ist. Dem Plombenverschluss unterliegen zum Beispiel der Hausanschlusskasten, bestimmte Bereiche des Zählerverteilers sowie der Verrechnungszähler.

Eichplomben

Eichplomben beim Verrechnungszähler unterliegen den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes. Bei einer Verletzung von Eichplomben müssen dem Verursacher neben den Erhebungskosten auch die Kosten für die Nacheichung des Messgerätes in Rechnung gestellt werden.

Verschlussplomben

Werden Verschlussplomben ohne vorherige Absprache mit der LINZ NETZ GmbH verletzt oder entfernt, so werden dem*der Verursacher*in die Kosten für die Prüfung des geöffneten Bereiches und für die Wiederanbringung der Plomben in Rechnung gestellt. Wird bei der Prüfung eine Manipulation festgestellt, die einen unrechtmäßigen Bezug elektrischer Energie darstellt, wird zusätzlich eine gerichtliche Anzeige erstattet. Bei Gefahr in Verzug dürfen Verschlussplomben durch jeden*jede Fachkundige*n ohne Folgekosten für den*die Kund*in geöffnet werden, wenn die LINZ NETZ GmbH davon - unter Angabe des Grundes - unverzüglich verständigt wird.

Wenn das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen geplante Arbeiten im plombierbaren Bereich durchführen muss (z. B. für die Anlagenüberprüfung, Austausch Überspannungsableiter, Umstellung auf Schutzmaßnahme Nullung usw.), so ist im Vorfeld von der Elektrofachkraft eine Plombenöffnungsmeldung bei der LINZ NETZ GmbH durchzuführen. Die Wiederplombierung nach Fertigstellung der Arbeiten ist kostenfrei (erfolgt durch Bekanntgabe durch die Elektrofachkraft im Wege der Übermittlung der Fertigstellungsmeldung).

Die Stromleitungstrassen müssen regelmäßig ausgeästet werden.

Unsere Mitarbeiter*innen entfernen proaktiv regelmäßig Äste und Zweige entlang der Stromleitungstrassen, um Ihnen höchste Versorgungssicherheit bieten zu können. Störungen bzw. Ausfallzeiten, die durch Berührungen mit Bäumen und Sträuchern ausgelöst sind, werden so verhindert und eine Gefährdung ausgeschlossen.

Sollten Sie trotz der wiederkehrend erfolgenden Überprüfung unsererseits das Gefühl haben, dass eine unzulässige Näherung zwischen Bäumen/Sträuchern und Leitungen vorliegt, dann geben Sie uns dies bitte ehest bekannt.

Wir sind gerne für Sie da.

Die vorschriftsmäßigen Mindestabstände zwischen Bäumen/Sträuchern und Leitungen betragen:

  • Hochspannungsleitungen (drei blanke Leiterseile, teilweise zusätzlich auch noch ein isolierter Lichtwellenleiter): mindestens 3 m
  • Blanke Niederspannungsleitungen (vier Leiterseile):
    in Waldbeständen: mindestens 1,5 m
    in Hausgärten und Obstkulturen: mindestens 1 m
  • Isolierte Niederspannungsleitungen (schwarzes, „verdrilltes“ Luftkabel): mindestens 0,3 m

Sämtliche notwendigen Ausholzungsarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück sind für Sie natürlich kostenlos. Das Betreten Ihres Grundstückes erfolgt nur im Einvernehmen und nach Vereinbarung mit Ihnen.

Ein Mitarbeiter klettert auf einen Strommast.

Notdienst

Für die Behebung von in unserem Strom-Verteilernetz auftretenden ungeplanten Versorgungsunterbrechungen sowie für Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren in technischen Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen, haben wir einen 24-Stunden-Notdienst eingerichtet, der unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Wiederaufnahme der Versorgung einleitet.

Bitte beachten Sie: Die LINZ NETZ GmbH bietet keine Wartungs- und Störungsdienste für die elektrischen Anlagen der Netzbenutzenden an. Solche Arbeiten sind bei einem hierzu befugten Elektrofachunternehmen zu beauftragen!

Zählerstand
erfassen
Zählerstanderfassung

In wenigen Schritten können Sie hier Ihre aktuellen Zählerstände bekanntgeben.

Sollten Sie Fragen zur Zählerstanderfassung haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung!

Störung
melden
Gasnotruf 128 Störung Stromnetz 0732/3409

Rund um die Uhr erreichbar.

Hilfe und
Kontakt
Kontakt

Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden oder Anfragen gerne entgegen.

Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.