Rohrenden von aufeinander gestapelten Gasleitungsrohren auf einer Baustelle.

Preise

Alle Entgelte und Abgaben finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst:

Die von dem*der Gaskund*in zu bezahlenden Gasnetzkosten lassen sich grundsätzlich in Netzzutrittsentgelte für Herstellung/Änderung des Erdgasanschlusses und Netznutzungsentgelte für den laufenden Gasbezug einteilen.

Netzzutrittsentgelt

Das Netzzutrittsentgelt wird bei der erstmaligen Herstellung eines Netzanschlusses oder der Abänderung eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines*einer Netzbenutzenden verrechnet.

Netzbereitstellungsentgelt

Das Netzbereitstellungsentgelt wird Netzbenutzenden bei der Herstellung des Netzanschlusses oder bei einer Erhöhung der vertraglich vereinbarten Höchstleistung als leistungsbezogener Pauschalbetrag für den bereits erfolgten sowie notwendigen Ausbau des Netzes zur Ermöglichung des Anschlusses verrechnet. Es bemisst sich nach dem vereinbarten Ausmaß der Netznutzung. Es ist anlässlich des Abschlusses des Netzzugangsvertrages bzw. bei einer Erhöhung der vertraglich vereinbarten Höchstleistung einmalig in Rechnung zu stellen. Es bemisst sich nach dem vereinbarten Ausmaß der Netznutzung und ist in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung verordnet.

Nähere Informationen zu diesen anlassbezogen zu entrichtenden Entgelten finden Sie unter Erdgasanschluss herstellen.

Der Gaspreis, den Sie als Kund*in für den Gasbezug mit der laufenden Gasabrechnung bezahlen müssen, setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Netznutzungsentgelte für Gasbezug
  • Abgaben
  • Energiepreis

Sämtliche Netznutzungsentgelte für den Gasbezug werden von der Regulierungskommission der Energie-Control Austria als zuständige Aufsichtsbehörde durch die Gas- Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegt. Die letztgültige Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung sowie die sonstigen für das Energierecht relevanten Gesetze und Verordnungen sind im Rechtsinformationssystem des Bundes ( www.ris.bka.gv.at) oder auf der Website der E-Control downloadbar.

Die Abgaben (Steuern, Erdgasabgabe) müssen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben von der LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiber eingehoben und an die jeweiligen öffentlichen Stellen und Einrichtungen abgeführt werden.
Die Netznutzungsentgelte und Abgaben werden von der LINZ NETZ GmbH in Rechnung gestellt. Mehr Infos zur Gasnetz-Rechnung

Der Energiepreis für die Lieferung von Gas wird vom Lieferanten festgesetzt. Es besteht für jeden*jede Kund*in freie Lieferantenwahl. Der Energiepreis wird vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Netznutzungsentgelte für Gasbezug

  • Netznutzungsentgelt
    Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten.
    Das Netznutzungsentgelt setzt sich aus einer Leistungspreiskomponente (EUR/kW bzw. Pauschale bei nicht gemessener Leistung) und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (ct/kWh) zusammen.

    Rechtsgrundlage: § 72 Gaswirtschaftsgesetz (GWG)
  • Entgelt für Messleistungen
    Durch das Entgelt für Messleistungen werden dem Netzbetreiber jene direkt zuordenbaren Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen, der Eichung und der Datenauslesung verbunden sind. Die Messentgelte werden in Form von Höchstpreisen festgelegt.
    Das Entgelt der Messleistung wird als monatlicher Pauschalbetrag verrechnet.

    Rechtsgrundlage: § 77 Gaswirtschaftsgesetz (GWG)
  • Entgelt für sonstige Leistungen
    Die Netzbetreiber sind berechtigt, Netzbenutzenden für die Erbringung sonstiger Leistungen, die nicht durch die oben angeführten Entgelte abgegolten sind, und von dem*der Netzbenutzenden unmittelbar verursacht werden, ein gesondertes Entgelt zu verrechnen.
    Das Entgelt für sonstige Leistungen wird im Anlassfall als Pauschalbetrag verrechnet.

    Rechtsgrundlage: § 78 Gaswirtschaftsgesetz (GWG)

Die Abgaben (Steuern, Erdgasabgabe) müssen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben von der LINZ NETZ GmbH als Netzbetreiber eingehoben und an die jeweiligen öffentlichen Stellen und Einrichtungen abgeführt werden.

Die Abgaben werden von der LINZ NETZ GmbH in Rechnung gestellt. Mehr Infos zur Gasnetz-Rechnung

  • Erdgasabgabe
    Die Erdgasabgabe wird als verbrauchsabhängige Arbeitspreiskomponente (ct / kWh) verrechnet.

    Rechtsgrundlage: § 5 Erdgasabgabegesetz

Die von dem*der Gaskund*in zu bezahlenden Gasnetzkosten lassen sich grundsätzlich in Netzzutrittsentgelte für Herstellung/Änderung des Erdgasanschlusses und Netznutzungsentgelte für den laufenden Gasbezug einteilen.

Netznutzungsentgelte und Abgaben (PDF, 101 kB) (gültig ab 1.1.2024)

Preisblatt Netzdienstleistungen und Netzbereitstellungsentgelte (PDF, 82 kB) (gültig ab 01.04.2018)

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