
Planungsablauf
In der "Planungsphase" bis zur Auftragserteilung an das Elektrofachunternehmen ist es erforderlich, dass der*die Kund*in, der*die fachkundige*r Planer*in/das Elektrofachunternehmen und der Netzbetreiber wie nachfolgend beschrieben zusammenarbeiten. Bei dem*der fachkundigen Planer*in handelt es sich zumeist um ein Elektrofachunternehmen.
Schritt |
Kunde |
fachkundiger Planer / Elektrofachunternehmen (Planung) |
Elektrofachunternehmen (Errichtung) |
Netzbetreiber |
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Nr. 1 |
- Entscheidung für Errichtung Erzeugungsanlage - Kontaktaufnahme Kunde mit fachkundigem Planer/ Elektrofachunternehmen |
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Nr. 2 |
- Planung der Erzeugungsanlage (unter Berücksichtigung Dachfläche bei PV, Eigenbedarf, netzwirksame Einspeiseleistung, Batteriespeicher udgl.) - Netzzugangsantrag beim Netzbetreiber (Online-Meldewesen) - ggf. Angebotslegung durch Elektrofachunternehmen |
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Nr. 3 |
Übermittlung Zählpunktinformations- schreiben an Kunde (binnen weniger Tage nach Einlauf eines vollständigen Netzzugangsantrages beim Online-Meldewesen) |
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Nr. 4 |
- ggf. Beantragung Förderung (das Zählpunktinformationsschreiben enthält alle notwendigen Informationen) - Anzeige/Ansuchen um Bewilligung bei Behörde |
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Nr. 5 |
- Netzbeurteilung (Einzelfallprüfung) durch Netzbetreiber - Übermittlung Netzzugangszusage / Netzzugangsangebot an Kunde |
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Nr. 6 |
Angebotslegung durch Elektrofachunternehmen |
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Nr. 7 |
ggf. Unterfertigung Netzzugangsangebot durch Kunde und Übermittlung an Netzbetreiber Wichtiger Hinweis: das Netzzugangsangebot ist drei Monate lang gültig! |
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Nr. 8 |
- Erteilung Auftrag an Elektrofach- unternehmen - Weiterleitung der Netzzugangszusage/ des unterfertigten Netzzugangsangebotes an das mit der Errichtung beauftragte Elektrofachunternehmen |
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Nr. 9 |
- Klärung Stromlieferant/Energiehändler (wer soll die eingespeiste Energie abnehmen?) - Kontaktaufnahme Kunde mit Stromlieferanten/Energiehändler betreffend Angebot |
Der weitere Ablauf zur Errichtung und Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage:
Ablauf Errichtung / Inbetriebnahme
Beim Planungsablauf für Erzeugungsanlagen mit Leistung größer als 20 kW wird kein Zählpunktinformationsschreiben sondern ein Statusinformationsschreiben übermittelt. Die Beantragung der Förderung ist erst nach Übermittlung der Netzzugangszusage/des Netzzugangsangebotes möglich.