Zählerwechsel
Als Netzbetreiberin haben wir allen Netzbenutzenden eine zuverlässige, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Erfassung der Verbrauchswerte durch die dem*der Netzbenutzenden zugeordneten Messgeräte zu gewährleisten.
Gerätetausch
Zur Durchführung des Zählertausches ist Ihre Anwesenheit erforderlich und Sie werden zwei Wochen vorher mit einem Schreiben und einem Terminvorschlag informiert. Unser*Unsere Techniker*in werden bei Ihnen läuten und Sie ersuchen, das Gerät wechseln zu dürfen. Falls Sie nicht zu Hause sind, hinterlässt er Ihnen eine Mitteilung mit der Bitte um Rückruf, um einen Termin vereinbaren zu können.
Termine können wir Ihnen gerne innerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten und mit einem Zeitfenster von zwei Stunden anbieten.