Bürgerenergiemodelle
Sie interessieren sich für das Thema Bürgerenergie? Hier finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Bürgerenergiemodellen und den erforderlichen Schritten zur Umsetzung.
Bürgerenergiemodelle eröffnen für aktive Kund*innen die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom zählpunktübergreifend zu nutzen oder elektrische Energie direkt zwischen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen auszutauschen. Ein Bürgerenergiemodell besteht somit mindestens aus einem/einer Erzeuger*in und einem/einer Verbraucher*in.
Der bestehende Liefervertrag mit dem Stromlieferanten sowie der Netzzugangsvertrag mit der LINZ NETZ GmbH bleiben durch die Teilnahme an einem Bürgerenergiemodell unverändert aufrecht und werden weiterhin benötigt.
Die Umsetzung der Bürgerenergie-Bestimmungen gemäß § 65 ff ElWG erfolgt branchenweit einheitlich entsprechend dem auf der Branchenplattform ebutilities veröffentlichten Phasenplan.
Ab 05.10.2026 profitieren aktive Kund*innen von erweiterten Möglichkeiten zur Eigenversorgung und gemeinsamen Energienutzung. Der Registrierungsprozess wurde wesentlich vereinfacht. Die elektronische Zustimmung zu den Nutzungs- und Vertragsbedingungen ersetzt den bisherigen Betreibervertrag.
Neben den bereits etablierten Modellen der gemeinsamen Energienutzung, nämlich der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA), der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und der Bürgerenergiegemeinschaft (BEG), kommen mit der Eigenversorgung (EVS) und dem Peer-to-Peer-Vertrag (P2P) zwei weitere Bürgerenergiemodelle hinzu. Aufgrund des geltenden Phasenplans sind die beiden neuen Modelle vorerst auf Teilnehmende innerhalb desselben Netzgebiets beschränkt.
Bei den Modellen der gemeinsamen Energienutzung
- gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei unterschiedlichen Rechtspersonen erforderlich. Der Zusammenschluss kann bei einer GEA auf vertraglicher Basis erfolgen, bei einer EEG und einer BEG muss die Organisation und der Zusammenschluss zwingend im Rahmen einer Rechtsform (z.B. als Verein) erfolgen. Bei EEGs darf ausschließlich Energie aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt, geteilt und genutzt werden.
Gemeinsame Energienutzung über einen Peer-to-Peer-Vertrag (P2P) liegt vor, sobald eine Rechtsperson mit mindestens einer oder mehreren weiteren Rechtsperson/en gemeinsam Strom nutzt. Anders als bei den Energiegemeinschaften (EEG, BEG) erfolgt dies nicht im Rahmen einer Rechtsform, sondern auf vertraglicher Basis.
Nehmen Gebietskörperschaften mit einer Erzeugungsanlage an einer Form der gemeinsamen Energienutzung teil, sind besondere gesetzliche Vorgaben zu beachten. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit zur Teilnahme schutzbedürftiger Haushalte.
Darüber hinaus können für aktive Kundinnen, die mit eigenen, in die gemeinsame Energienutzung eingebrachten Erzeugungsanlagen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschreiten, zusätzliche Lieferantenpflichten entstehen. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung Allgemeiner Lieferbedingungen, die Information der teilnehmenden Kund*innen mittels eines Informationsblatts sowie die Einhaltung vorgegebener Mindestinhalte bei der Rechnungslegung. Für bestimmte Teilnehmer*innen gilt zudem eine Leistungsgrenze für eingebrachte Erzeugungsanlagen.
Mittels Eigenversorgung (EVS) kann die selbst erzeugte Energie durch eine Rechtsperson zählpunktübergreifend genutzt werden. Die Gründung einer Rechtsform (wie bei EEG, BEG) ist nicht notwendig und es braucht keine zweite Rechtsperson, um den Strom zu teilen.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
Die Teilnehmer*innen, deren Anlagen sich auf der gleichen Hauptleitung befinden, müssen sich für den Zweck der gemeinsamen Energienutzung auf vertraglicher Basis zusammenschließen.
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage eignet sich besonders für Teilnehmer*innen in Mehrparteien-Wohnhäuser bzw. Büro- bzw. Geschäftsgebäuden mit mehreren Bestandsnehmern.
Die gemeinsam erzeugte Energie der teilnehmenden Erzeugungsanlage/n wird ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes an die teilnehmenden Verbraucher*innen verteilt, wodurch die Teilnahme ausschließlich Zählpunkten mit Zuordnung zur Netzebene 7 vorbehalten ist (Nahebereich = Zonenlevel 1). Für die zugeteilten Energiemengen fallen somit keine Netzentgelte und Abgaben an.
Zählpunkte mit der gleichen Netzanschluss-ID können sich zu einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zusammenschließen.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Die Teilnehmer*innen, deren Anlagen sich im Lokal- oder Regionalbereich befinden und ausschließlich erneuerbaren Strom erzeugen und teilen, müssen sich für den Zweck der gemeinsamen Energienutzung im Rahmen einer Rechtsform (z.B. Verein, Genossenschaft) zusammenschließen. Teilnehmer*innen können natürliche oder juristische Personen, Gebietskörperschaften oder auch kleine und mittlere Unternehmen sein.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft eignet sich besonders für Siedlungen, Nachbarschaften und Quartiere (Lokalbereich) sowie für regionale Initiativen (Regionalbereich).
Die gemeinsam erzeugte erneuerbare Energie der teilnehmenden Erzeugungsanlage/n wird unter Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes an die teilnehmenden Verbraucher*innen verteilt. Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sehen die gesetzlichen Bestimmungen eine Netzentgeltreduktion und eine Befreiung von bestimmten Abgaben vor. Das Ausmaß der Netzentgeltreduktion wird von der E-Control jährlich in der Tarifverordnung festgelegt ( Preisblätter).
Abhängig vom Nahebereich (lokal oder regional) werden zwei Arten von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften unterschieden:
- Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (Nahebereich = Zonenlevel 3)
Die Erzeugungsanlage/n und die teilnehmenden Verbraucher*innen werden vom demselben Niederspannungsteil einer Transformatorenstation versorgt. Somit können Zählpunkte mit Zuordnung zur Netzebene 7 und Netzebene 6 teilnehmen. - Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (Nahebereich = Zonenlevel 4)
Die Erzeugungsanlage/n und die teilnehmenden Verbraucher*innen werden über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk miteinander verbunden. Somit können Zählpunkte mit Zuordnung zur Netzebene 4,5,6 und 7 teilnehmen.
Der Zonenlevel des Nahebereichs bestimmt die Art der Energiegemeinschaft und das Ausmaß der Netzentgeltreduktion.
Zählpunkte mit gleicher lokaler Nahebereichs-ID können sich zu einer lokalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zusammenschließen, jene mit gleicher regionaler Nahebereichs-ID zu einer regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft.
Die Gründung einer regionalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft mit Teilnehmer*innen in unterschiedlichen Netzgebieten (Nahebereich = Zonenlevel 5) wird voraussichtlich ab 05.04.2027 ermöglicht.
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Die Teilnehmer*innen müssen sich für den Zweck der gemeinsamen Energienutzung im Rahmen einer Rechtsform (z.B. Verein, Genossenschaft) zusammenschließen. Teilnehmer*innen können natürliche oder juristische Personen, Gebietskörperschaften oder kleine, mittlere und große Unternehmen sein. Die Kontrolle innerhalb der BEG ist auf natürliche Personen, Gebietskörperschaften oder kleine Unternehmen beschränkt.
Eine Bürgerenergiegemeinschaft eignet sich besonders für Organisationen und österreichweite Kooperationen.
Die gemeinsam erzeugte Energie der teilnehmenden Erzeugungsanlage/n wird in der Regel mit Inanspruchnahme des/der öffentlichen Netze/s an die teilnehmenden Verbraucher*innen verteilt (Nahebereich = Zonenlevel 3, 4, 6 oder 7).
Bürgerenergiegemeinschaften mit Zählpunkten
- mit gleicher Netzanschluss-ID werden dem Zonenlevel 1
- mit gleicher lokaler Nahebereichs-ID werden dem Zonenlevel 3,
- mit gleicher regionaler Nahebereichs-ID werden dem Zonenlevel 4
- ohne übereinstimmende Zuordnung dem Zonenlevel 6 bzw. 7
zugeordnet.
Der Zonenlevel des Nahebereichs (Zonenlevel 3 oder 4) bestimmt das Ausmaß der Netzentgeltreduktion. Bei Zonenlevel 1 wird das Verteilernetz nicht in Anspruch genommen, wodurch keine Netzentgelte anfallen. Bei Zonenenlevel 6 und 7 ist keine Netzentgeltreduktion vorgesehen.
Peer-to-Peer-Vertrag (P2P)
Im Rahmen von Peer-to-Peer-Verträgen müssen sich zwei oder mehrere Rechtspersonen darüber einigen, gemeinsam eigenerzeugten Strom zu nutzen. Die Teilnehmer*innen müssen sich für den Zweck der gemeinsamen Energienutzung auf vertraglicher Basis zusammenschließen, wobei eine Gewinnabsicht erlaubt ist.
Ein Peer-to-Peer Vertrag eignet sich für Rechtspersonen, die selbst erzeugten Strom direkt (ohne Beitritt zu einer Energiegemeinschaft) standortübergreifend mit anderen Rechtspersonen teilen oder diesen verkaufen (bzw. verschenken) möchten.
Die gemeinsam erzeugte Energie der teilnehmenden Erzeugungsanlage/n wird in der Regel mit Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes (Nahebereich = Zonenlevel 3, 4 oder 6) verteilt.
Peer-to-Peer-Verträge mit Zählpunkten
- mit gleicher Netzanschluss-ID werden dem Zonenlevel 1
- mit gleicher lokaler Nahebereichs-ID werden dem Zonenlevel 3,
- mit gleicher regionaler Nahebereichs-ID werden dem Zonenlevel 4
- ohne übereinstimmende Zuordnung dem Zonenlevel 6
zugeordnet.
Der Zonenlevel des Nahebereichs (Zonenlevel 3 oder 4) bestimmt das Ausmaß der Netzentgeltreduktion. Bei Zonenlevel 1 wird das Verteilernetz nicht in Anspruch genommen, wodurch keine Netzentgelte anfallen. Bei Zonenenlevel 6 ist keine Netzentgeltreduktion vorgesehen.
Eigenversorger (EVS)
Mit dem Modell der Eigenversorgung kann eine Rechtsperson die selbst erzeugte Energie zählpunktübergreifend (und somit auch standortübergreifend) mit sich selbst teilen.
Das Modell der Eigenversorgung eignet sich somit besonders für Unternehmen/Gemeinden mit mehreren Standorten oder für Privatpersonen mit Zweitwohnsitzen.
Die gemeinsam erzeugte Energie der teilnehmenden Erzeugungsanlage/n wird in der Regel mit Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes (Nahebereich = Zonenlevel 3, 4 oder 6) verteilt.
Eigenversorger mit Zählpunkten
- mit gleicher Netzanschluss-ID werden dem Zonenlevel 1
- mit gleicher lokaler Nahebereichs-ID werden dem Zonenlevel 3,
- mit gleicher regionaler Nahebereichs-ID werden dem Zonenlevel 4
- ohne übereinstimmende Zuordnung dem Zonenlevel 6
zugeordnet.
Der Zonenlevel des Nahebereichs (Zonenlevel 3 oder 4) bestimmt das Ausmaß der Netzentgeltreduktion. Bei Zonenlevel 1 wird das Verteilernetz nicht in Anspruch genommen, wodurch keine Netzentgelte anfallen. Bei Zonenenlevel 6 ist keine Netzentgeltreduktion vorgesehen.
Nahebereiche
Die örtliche netztechnische Verbundenheit der Zählpunkte wird über die Nahebereichs-ID (den Zonenlevel) definiert.
Jedem Zählpunkt sind folgende Nahebereichskennzeichen zugeordnet:
- Netzanschluss-ID
- Lokale Nahebereichs-ID
- Regionale Nahebereichs-ID
Die Nahebereichskennzeichen sind im Serviceportal einsehbar. Mittels unserer Nahebereichsabfrage können Sie die Zuordnung von Adressen zu Zonenlevel 3 und 4 abfragen.
Die Nahebereichskennzeichen beruhen auf der jeweils aktuellen Netzsituation und können sich durch Anpassungen im Verteilernetz ändern.
Durch den Vergleich des eigenen Nahebereichskennzeichens mit jenem eines bestehenden Bürgerenergiemodells oder potenzieller Teilnehmer*innen kann festgestellt werden, für welche Bürgerenergiemodelle ein Zählpunkt teilnahmeberechtigt ist.
Bürgerenergiemodelle, an denen ausschließlich netztechnisch nahe gelegene Zählpunkte beteiligt sind, profitieren von reduzierten Netzentgelten. Die Höhe dieser Begünstigung wird jährlich von der E-Control im Rahmen der jeweils geltenden Tarifverordnung festgelegt. Das Ausmaß der Netzentgeltreduktion richtet sich nach dem jeweiligen Zonenlevel. Im Zonenlevel 1 wird das Verteilernetz nicht in Anspruch genommen, sodass keine Netzentgelte anfallen. Mit zunehmender netztechnischer Entfernung zwischen den teilnehmenden Zählpunkten verringert sich die Begünstigung. Für die Zonenlevel 6 und 7 ist keine Reduktion der Netzentgelte vorgesehen.
Nahebereichs-ID (Zonenlevel) |
Nahebereichskennzeichen |
Art des Bürgerenergiemodells |
|---|---|---|
Zonenlevel 1: gemeinschaftliche Leitungsanlage (Hauptleitung) |
gleiche Netzanschluss-ID |
GEA, P2P, EVS, BEG |
Zonenlevel 2: gemeinschaftliche Leitungsanlage (Hauptleitung) mit Ausnahme der Durchleitung durch Sammelschienen („Standortbereich“) voraussichtlich ab 05.04.2027 |
||
Zonenlevel 3: Niederspannungs-Verteilernetz und Niederspannungsteil der Transformatorenstation („Lokalbereich“) |
gleiche lokale Nahebereichs-ID |
EEG, BEG, P2P, EVS |
Zonenlevel 4: Mittelspannungsnetz und alle ohne Umspannung miteinander verschaltbare Mittelspannungs-Sammelschienen im Umspannwerk („Regionalbereich“) und Zählpunkte im gleichen Netzgebiet |
gleiche regionale Nahebereichs-ID |
EEG, BEG, P2P, EVS |
Zonenlevel 5: Mittelspannungsnetz und alle ohne Umspannung miteinander verschaltbare Mittelspannungs-Sammelschienen im Umspannwerk („Regionalbereich“) und Zählpunkte in unterschiedlichen Netzgebieten voraussichtlich ab 05.04.2027 |
||
Zonenlevel 6: keine örtliche netztechnische Verbindung - gemeinsames Netzgebiet |
BEG, P2P, EVS |
|
Zonenlevel 7: keine örtliche netztechnische Verbindung - netzgebietsübergreifend |
BEG voraussichtlich ab 05.04.2027: P2P, EVS |
Energieaufteilung
Für Bürgerenergiemodelle, die ab 05.10.2026 registriert werden, erfolgt die Aufteilung nach der dynamischen Methode.
Grundlage für die Verteilung der gemeinsam erzeugten Energie der Erzeugungsanlage/n sind dabei die 15-Minuten-Verbrauchswerte der intelligenten Messgeräte der Teilnehmer*innen. Die innerhalb des Bürgerenergiemodells verfügbare Energiemenge der Erzeugungsanlage/n wird für jedes Viertelstundenintervall anhand der tatsächlich gemessenen Verbrauchswerte der teilnehmenden Zählpunkte aufgeteilt. Zählpunkte mit einem höheren Stromverbrauch in diesem Zeitraum erhalten entsprechend einen größeren Anteil der erzeugten Energie. Eine Energiemenge, die keinem teilnehmenden Zählpunkt zugeordnet werden kann, wird der/den Einspeisebilanzgruppe/n der Erzeugungsanlage/n zugewiesen.
Teilnahme an mehreren Bürgerenergiemodellen
Ein Zählpunkt für Einspeisung/Entnahme kann an bis zu fünf unterschiedlichen Bürgerenergiemodellen teilnehmen. Für jede Teilnahme muss ein individueller Teilnahmefaktor (1-100 %) festgelegt werden, der die Zuordnung/Aufteilung der Energiemengen definiert.
Sie möchten ein neues Bürgerenergiemodell aktivieren?
Drei Schritte zur Umsetzung eines Bürgerenergiemodells
Nützliche Links:
- https://energiegemeinschaften.gv.at/ (Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften)