Anschlusskosten
Nach Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets ist für den Anschluss von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger auf den Netzebenen 3 bis 7 ein nach der Engpassleistung gestaffeltes, pauschales Netzzutrittsentgelt zu verrechnen. Sollten die tatsächlichen Kosten für den Anschluss der Erzeugungsanlage mehr als 175 Euro pro kW (exkl. 20% USt) betragen, können die diesen Betrag überschreitenden Kosten dem Netzbenutzer gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall dem*der Netzbenutzer*in mit der Rechnung eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin auch zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist. Das pauschale Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen (Preisangaben exkl. 20% USt) beträgt:
Anlagengröße |
Entgelt |
---|---|
0 bis 20 kW |
10 Euro pro kW |
21 bis 250 kW |
15 Euro pro kW |
251 bis 1.000 kW |
35 Euro pro kW |
1.001 bis 20.000 kW |
50 Euro pro kW |
mehr als 20.000 kW |
70 Euro pro kW |
Informationen zu Kosten für die erstmalige Herstellung eines definitiven Stromanschlusses (Bezugsanlage bei Überschusseinspeisung, Eigenbedarfsbezugsanlage bei Volleinspeisung) entnehmen Sie bitte Stromanschluss herstellen. Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmerin an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hierfür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt (§17a ElWOG 20210).
Rechtsgrundlage: § 54 ElWOG 2010