Kleinsterzeugungsanlagen

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Bei Kleinsterzeugungsanlagen handelt es sich definitionsgemäß um eine oder mehrere Erzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage eines*einer Netzbenutzenden beträgt.

Der Gesetzgeber hat für den Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen Erleichterungen vorgesehen. Aufgrund der geringen Einspeiseleistung wird kaum oder selten eine Rückspeisung in das Verteilernetz stattfinden. Für Kleinsterzeugungsanlagen wird daher keine Erfassung der eingespeisten elektrischen Energie durchgeführt (kein Einspeisezählpunkt vergeben). Eine allenfalls rückgespeiste Energie kann aus diesem Grund durch den Energiehändler nicht vergütet werden.

Durch den Betrieb einer Kleinsterzeugungsanlage wird kein dauerhaftes Recht auf Einspeisung einer bestimmten Leistung erworben.

Nimmt der*die Netzbenutzende trotz Zutreffen der Kriterien die Möglichkeit für die Abwicklung als Kleinsterzeugungsanlage nicht in Anspruch (Wahlrecht), so erfolgt eine standardmäßige Abwicklung (siehe dazu Anschluss von Erzeugungsanlagen ).

Kleinsterzeugungsanlagen sind oft als „Plug&Play“-Lösungen („elektrisches Betriebsmittel“) ausgestaltet. Besonders beim Kauf von Anlagen mit Schukostecker ist die Gefahr groß, dass elektrotechnische Laien diese direkt über eine Haushaltssteckdose an ihr Hausnetz anschließen, ohne vorher die Anschluss-, Betriebs-, Wartungs- und Prüfbestimmungen des*der Herstellenden zu lesen bzw. ein Elektrofachunternehmen für die Beurteilung der bestehenden Elektroinstallation beizuziehen.

Weiters ist zu berücksichtigen, dass bei einem Mehrparteienwohnhaus auch das Einverständnis der Hausverwaltung eingeholt werden muss.

Zusätzliche Informationen:


Anmeldung Netzanschluss Kleinsterzeugungsanlage

Bedingungen zum erleichterten Anschluss von Kleinstgeneratoren mit einer Maximalkapazität kleiner als 800 W:

  • Eine Kleinsterzeugungsanlage, welche kein elektrisches Betriebsmittel im Sinne des Elektrotechnikgesetzes darstellt, ist fest (ohne Steckverbindung) an die Elektroinstallation anzuschließen.
    Hinweis: eine Stromerzeugungseinrichtung darf gemäß OVE E 8101, Pkt. 551.7.2 ii. nicht mittels eines Steckers und einer Steckdose mit einem Endstromkreis verbunden werden.
  • Die Kleinsterzeugungsanlage muss über die gesamte Lebensdauer über einen funktionsfähigen Entkupplungsschutz mit selbsttätig wirkender Freischaltstelle nach TOR Erzeuger Typ A verfügen, welche eine allpolige galvanische Trennung der Erzeugungsanlage vom Verteilernetz sicherstellt, wenn die Vorgabewerte für Spannung bzw. Frequenz über- bzw. unterschritten werden. Auf Verlangen der LINZ NETZ GmbH ist ein Konformitätsnachweis von einer zertifizierten Prüfstelle vorzulegen. Die Bestimmungen des Kapitels 5.1.3 „Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz (LFSM-O)“ müssen eingehalten werden. Die Kleinsterzeugungsanlage ist mit einem festen Verschiebungsfaktor von 1 zu betreiben. Durch den Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage dürfen keine unzulässigen Netzrückwirkungen verursacht werden. Die Grenzwerte bezüglich Störemissionen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 61000-3-2 und ÖVE/ÖNORM EN 61000-3-3+A1+A2 sind einzuhalten. Die TOR Erzeuger sind im Internet unter www.e-control.at veröffentlicht.
  • Von dem*der Betreiber*in der Kleinsterzeugungsanlage sind die in der Dokumentation des*der Herstellenden festgelegten Anschluss-, Betriebs-, Wartungs- und Prüfbestimmungen zu beachten.
  • Die dauerhafte Außerbetriebnahme, ein Standortwechsel, eine Leistungserhöhung oder eine Typenänderung bei der Kleinsterzeugungsanlage sind beim Netzbetreiber meldepflichtig (office@linznetz.at). Bei Überschreitung der Leistung von 800 W ist eine Online-Meldewesen-Antragstellung durch einen*eine befugte*n Marktpartner*in durchzuführen.
  • Die Inbetriebnahme der gemeldeten Kleinsterzeugungsanlage darf frühestens 2 Wochen ab dem Datum dieser Anmeldung stattfinden. In dieser Zeit wird die LINZ NETZ GmbH die Eignung des Zählers prüfen und diesen - wenn notwendig – austauschen.

>> Anmeldeformular

Sie möchten eine Kleinsterzeugungsanlage bei uns anmelden? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
LINZ NETZ GmbH
Wiener Straße 125
4021 Linz
E: office@linznetz.at
T: 0732/3403-9050
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