Drei nebeneinander montierte Smart Meter

Zählerablesung

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Zählerablesung und der Zählerstanderfassung.

Fernauslesung durch die LINZ NETZ GmbH

Eine Ab- bzw. Auslesung der Zähleinrichtung hat – mit Ausnahme von Lastprofilzählern, die von der LINZ NETZ GmbH jedenfalls zumindest monatlich ausgelesen werden, sowie intelligenten Messgeräten („Smart Metern“), die täglich ausgelesen werden – zumindest einmal jährlich zu erfolgen.

WICHTIGER HINWEIS: Ein voll funktionsfähiger Smart Meter liegt erst dann vor, wenn der elektronische Zähler (welcher die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung erfüllt) an die Datenkommunikation angebunden wurde. Über den Zeitpunkt der Anbindung wird der*die Kund*in schriftlich informiert.

Kundenselbstablesung

Sie erhalten zu diesem Zweck im Zuge der Jahresabrechnung eine Ablesekarte inkl. Rücksendekuvert zur Selbstablesung und Zählerstandbekanntgabe. Stromkund*innen, deren Stromverbrauch nicht fernausgelesen wird, haben zudem die Möglichkeit einer unterjährigen Zählerstandbekanntgabe, insbesondere bei Änderungen des Energiepreises bzw. der Systemnutzungsentgelte sowie beim Lieferantenwechsel. Zudem können für den Zweck der Verbrauchs- und Stromkosteninformation einmal vierteljährlich Zählerstände bekannt gegeben werden.

Es ist zu berücksichtigen, dass übermittelte Zählerstände bei Preis- und Entgeltänderungen sowie beim Lieferantenwechsel nur dann herangezogen werden können, wenn diese in einem Zeitraum von frühestens fünf Arbeitstagen vor bzw. spätestens fünf Arbeitstagen nach dem Stichtag bekannt gegeben wurden.

Die Bedienungsanleitungen der elektronischen Zähler sind auch vor Ort beim Zählerverteiler angebracht.

Werden die Ablesung und die Übermittlung der Verbrauchsdaten durch den*die Stromkund*in erledigt, so sind wir als Netzbetreiber zur Durchführung einer Plausibilitätskontrolle der übermittelten Daten verpflichtet.

Vor-Ort-Ablesung durch die LINZ NETZ GmbH

Mindestens alle drei Jahre muss eine Ab- bzw. Auslesung durch die LINZ NETZ GmbH selbst erfolgen.

Rechnerische Ermittlung durch die LINZ NETZ GmbH

Eine rechnerische Ermittlung von Verbrauchswerten ist nur in jenen Fällen zulässig, in denen der*die Stromkund*in von der angebotenen Möglichkeit zur Selbstablesung und Übermittlung der Daten keinen Gebrauch gemacht hat, ein Ableseversuch erfolglos blieb und dies nicht der LINZ NETZ GmbH zuzurechnen ist.

Zählerstanderfassung

Der Zählerstand (ohne Kommastellen) kann durch Rücksendung der Ablesekarte übermittelt werden oder Sie kontaktieren uns unter:

In wenigen Schritten können Sie Ihren aktuellen Zählerstand aber auch online bekannt geben. Dazu benötigen Sie Ihre Kundennummer und die Vertragskontonummer (beides ist Ihrer Stromrechnung bzw. dem Netzzugangsvertrag zu entnehmen), damit die Anlage für die Zählerstandbekanntgabe identifiziert werden kann.

Zur Zählerstanderfassung

Verbrauchsdateninformation

Unsere Verbrauchsdateninformation ermöglicht einen kostenfreien Abruf der historischen Verbrauchsdaten von Kundenanlagen, welche mit fernauslesbaren Zählern (Smart Meter bzw. Lastprofilzähler) ausgerüstet sind.

  • Smart Meter werden im Haushalts- und Gewerbebereich eingesetzt. Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2024 95% der an das Verteilernetz angeschlossenen Zählpunkte mit intelligenten Messgeräten (Smart Metern) auszustatten. Weitere Infos zum Smart Metering

  • Lastprofilzähler werden im KMU- und Industriebereich eingesetzt. Aufgrund der geltenden Marktregeln (SoMa Kapitel 6) muss der Netzbetreiber für jeden Zählpunkt bei dem sowohl der Jahresverbrauch bzw. die jährliche Einspeisung von 100.000 kWh als auch die Anschlussleistung von 50 kW überschritten wird, einen Lastprofilzähler einbauen und den Lastprofiltyp gemessen zuweisen.

Beim Online-Service werden nach der Registrierung im Portal regelmäßig die Tagesverbrauchswerte (Smart Meter) bzw. Viertelstundenverbrauchswerte (Lastprofilzähler bzw. bei Smart Meter nur mit Zustimmung zur Auslesung) des Vortages bis zu einem Zeitraum von maximal 3 Jahren angezeigt.

Um Zugang zu den Verbrauchsdaten zu erhalten, müssen Sie sich einmalig beim Serviceportal der LINZ NETZ GmbH registrieren. Für den Registriervorgang werden die Kundennummer und die Verrechnungskontonummer benötigt.

Verbrauchsdateninformation

Zählerstand
erfassen
Zählerstanderfassung

In wenigen Schritten können Sie hier Ihre aktuellen Zählerstände bekanntgeben.

Sollten Sie Fragen zur Zählerstanderfassung haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung!

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