
Schritt für Schritt zur Energiegemeinschaft
Alle notwendigen Schritte zur Umsetzung einer Energiegemeinschaft für Sie zusammengefasst.
Je nach Größe und Komplexität der Energiegemeinschaft kann es sinnvoll bzw. erforderlich sein, einen Dienstleister mit der Einrichtung und den laufenden Betrieb der Energiegemeinschaft zu beauftragen.
Je nach örtlicher Ausdehnung werden unterschiedliche Formen von Energiegemeinschaften unterschieden:
- Die Erzeugungsanlage(n) und die Verbraucheranlage(n) befinden sich im gleichen Netzanschlussobjekt, z.B. in einem Mehrparteien-Wohnhaus (sind an der gleichen Hauptleitung angeschlossen) Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
Von der Energiegemeinschaft muss ein Betreiber festgelegt werden. Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss Netzkunde am Erzeugungszählpunkt (und damit auch am Verbrauchszählpunk) sein. Bei einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage kann nur eine Erzeugungsanlage teilnehmen und es müssen mindestens zwei unterschiedliche Rechtspersonen vorliegen. - Die Erzeugungsanlage(n) und die Verbraucheranlage(n) befinden sich nicht im gleichen Netzanschlussobjekt zur Versorgungsbereichsabfrage
Die Erzeugungsanlage(n) und die Verbraucheranlage(n) besitzen die gleiche Trafostationsnummer: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) im Lokalbereich
Die Erzeugungsanlage(n) und die Verbraucheranlagen besitzen unterschiedliche Trafostationsnummer aber eine einheitliche Umspannwerk-Sammelschienen-Nummer: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) im Regionalbereich - Die Erzeugungsanlage(n) und die Verbraucheranlage(n) befinden sich nicht im gleichen Regionalbereich (unterschiedliche Umspannwerk-Sammelschienen-Nummern vorhanden): Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Für die Gründung einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) bzw. einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist eine eigene Rechtsperson (z.B. Verein) erforderlich, sofern nicht bereits eine solche vorhanden ist.
Nach Abschluss der ggf. erforderlichen Gründungsschritte (siehe Schritt 2) ist für die Teilnahme am branchenspezifischen Datenaustausch eine Registrierung bei der Plattform der österreichischen Energiewirtschaft „ebutilities“ erforderlich. Bei der Registrierung ist auf die Auswahl der richtigen Rolle zu achten (Betreiber gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen / Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften / Bürgerenergiegemeinschaften). Nach erfolgreicher Durchführung der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Kennung (EC-Nummer) welche für die Registrierung beim EDA-Anwenderportal benötigt wird (siehe Schritt 7). Im Falle einer Bürgerenergiegemeinschaft erhalten Sie neben der EC-Nummer auch die Gemeinschafts-ID. Die Nummern müssen bei der Beantragung der Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber bekannt gegeben werden (siehe Schritt 4).
Für die Erstellung des Betreibervertrages benötigen wir die Daten, welche beim Online-Formular bekannt gegeben werden müssen:
- Form der Energiegemeinschaft (GEA, EEG oder BEG)
- Bezeichnung der Energiegemeinschaft (bei EEG und BEG)
- Rechtsform der Energiegemeinschaft (bei EEG und BEG)
- Firmenbuchnummer, Vereinsnummer, Geburtsdatum (bei EEG und BEG)
- EC-Nummer der Energiegemeinschaft
- Aufteilungsschlüssel
- Zählpunktbezeichnung der Erzeugungsanlage (bei GEA) bzw. Referenz-Zählpunktbezeichnung (bei EEG)
- Adresse der Erzeugungsanlage (bei GEA)
- Angaben zum Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (bei GEA) bzw. zur Ansprechperson für die Vertragsabwicklung (bei EEG und BEG) inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Trafostationsnummer bzw. Umspannwerk-Sammelschienen-Nummer (bei EEG)
- Gemeinschafts-ID (bei BEG)
Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Erstellung des Betreibervertrages sowie in weiterer Folge zur Erfüllung des Vertrages verwendet. Mehr dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Anforderung Betreibervertrag für eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Anforderung Betreibervertrag für eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Anforderung Betreibervertrag für eine Bürgerenergiegemeinschaft
Sie erhalten von uns den unterfertigten Betreibervertrag mit Bekanntgabe der „Gemeinschafts-ID“ (bei GEA und EEG). Der Vertrag muss von den Zeichnungsberechtigten der Energiegemeinschaft unterschrieben und an uns retourniert werden.
Der Vertragsinhalt wurde standardisiert (siehe Mustervertrag „Betrieb ….“; Mustervertrag )
Nach Retournierung des unterfertigten Betreibervertrags aktivieren wir die Energiegemeinschaft in unserem Abrechnungssystem und schaffen die Voraussetzungen für die notwendige Teilnehmeranmeldung beim EDA-Anwenderportal.
Nur für die uns bekannten Zählpunkte der teilnehmenden Berechtigten können wir ab diesem Zeitpunkt prüfen, ob geeignete fernauslesbare elektronische Zähler für die Ermittlung der zur Abrechnung erforderlichen Viertelstundenwerte ( Smart Meter bzw. Lastprofilzähler) vorhanden sind und ggf. eine Umstellung veranlassen.
Wird bei der Anmeldung eines Teilnehmers (siehe Schritt 8) festgestellt, dass kein geeigneter Zähler vorhanden ist, veranlassen wir automatisch eine Umstellung.
Bitte beachten Sie, dass ein ggf. erforderlicher Smart-Meter-Ausbau mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Wird die Abwicklung von einem Dienstleister übernommen, ist zu beachten, dass die Marktpartner-ID der Energiegemeinschaft (siehe Schritt 3) an diesen weitergegeben wird.
Beim EDA-Anwenderportal ist eine Registrierung mit der Marktpartner-ID erforderlich. Voraussetzungen:
- EC-Nummer (erfolgreiche Registrierung auf ebUtilitis.at) - siehe Schritt 3
- Ausfüllen des EDA-Registrierungsformulars und Übermittlung samt erforderlicher Beilagen ( Registrierung beim EDA-Anwenderportal )
Der unterfertigte Betreibervertrag muss in weiterer Folge beim EDA-Anwenderportal hochgeladen werden. Zudem müssen im Portal die beteiligten Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte und Stammdaten erfasst werden ( EDA-Benutzerhandbuch ).
Durch Anmeldung der Teilnehmer-Stammdaten beim EDA-Anwenderportal wird für jeden teilnehmenden Berechtigten eine Anfrage an uns als Netzbetreiber übermittelt. Als teilnehmender Berechtigter müssen Sie sich in weiterer Folge beim Serviceportal anmelden und die Teilnahme an der Energiegemeinschaft bestätigen.
- Wählen Sie dazu im Menu den Punkt „Meine Vollmachten / Vollmachten anzeigen“
- Bestätigen Sie bitte anschließend die vorhandenen Vollmachtsanfragen (je Zählpunkt)
Mit der Zustimmung akzeptiert der teilnehmende Berechtigte die vertraglichen Bedingungen für den Beitritt zur Energiegemeinschaft (siehe Mustervertrag „Zusatzvereinbarung ….“; Mustervertrag ) und erteilt die Zustimmung zur Auslesung und Weiterverarbeitung der Viertelstundenwerte an den Netzbetreiber. Nach Abschluss der Bestätigung im Serviceportal durch den teilnehmenden Berechtigten ist der Beitritt zur Energiegemeinschaft vollzogen und die Einrichtung in unserem Abrechnungssystem wird abgeschlossen.
Wenn die Mindestvoraussetzungen für den Start gegeben sind, wird die Abrechnung gestartet. Die Daten sind jeweils am Folgetag für die Energiegemeinschaft abrufbar.
Änderungen bei den Stammdaten einer Energiegemeinschaft können ausschließlich über den energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA-Anwenderportal) durchgeführt werden. Das betrifft vor allem das Hinzufügen von neuen bzw. das Entfernen von bestehenden teilnehmenden Berechtigten der Energiegemeinschaft sowie Änderungen beim Aufteilungsmodell bzw. am Aufteilungsschlüssel (bei statischer Zuweisung).
Bei einem Teilnehmerwechsel ist zu beachten, dass eine rückwirkende An- und Abmeldung von Anlagen nicht möglich ist. Die Kündigungsfristen des Netzzugangsvertrages sind zu beachten. Ein Netzzugangsvertrag kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Dabei muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden.