Drei Schritte zur Umsetzung eines Bürgerenergiemodells
Abhängig von den Bedürfnissen und Zielsetzungen müssen das geeignete und rechtlich zulässige Bürgerenergiemodell ausgewählt werden und die erforderlichen Schritte zur Gründung gesetzt werden.
Für die Gründung muss zu mindestens eine teilnehmende Anlage technisch fertig gestellt sein und über eine aktive Verrechnungsmessung (einen aktiven Zählpunkt) verfügen, welche als intelligentes Messgerät ausgeführt ist und bei dem die Viertelstundenenergiewerte ausgelesen werden. Die Zählpunktnummer dieser Anlage dient als Referenzzählpunkt, welcher in weiterer Folge den Nahebereich des Bürgerenergiemodells festlegt.
Für die Verwaltung und Organisation der gemeinsamen Energienutzung kann auf eigenen Wunsch ein/e Organisator*in bestellt werden. Diese/r kann – abhängig vom gewählten Modell – bestimmte Aufgaben übernehmen. Es darf je gemeinsamer Energienutzung nur ein/e Organisator*in in Anspruch genommen werden, wobei auch (bestehende) Energiegemeinschaften die Rolle des Organisators übernehmen dürfen.
Die im Innenverhältnis erforderlichen Verträge zw. den Teilnehmer*innen müssen abgeschlossen werden. Vertragsvorlagen werden im Downloadbereich der Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften zur Verfügung gestellt.
Bei einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft müssen sich die Teilnehmer*innen zwingend zu einer Rechtsform (z.B. Verein oder Genossenschaft) zusammenschließen.
Die LINZ NETZ GmbH hat mit der EDA GmbH einen Vertrag über die Regelung des digitalen Vertragsabschlusses abgeschlossen. Daher kann der Registrierungsprozess vollständig digital durchgeführt werden.
Die Registrierung erfolgt zentral über ebutilities in Kooperation mit der EDA GmbH .
Bei Fragen zum Registrierungsprozess steht der zentrale Support über das Kontaktformular zur Verfügung.
Für die Registrierung eines neuen Bürgerenergiemodells wird ein Benutzerkonto auf ebutilites benötigt. Wenn bereits ein Benutzerkonto bei ebutilities vorhanden ist, kann der bestehende Zugang verwendet werden. Andernfalls muss ein neues Benutzerkonto angelegt werden.
Die Registrierung eines neuen Bürgerenergiemodells erfolgt direkt im Benutzerkonto von ebutilites unter dem Menüpunkt „Registrierung“. Zunächst muss die Art des gewünschten Bürgerenergiemodells ausgewählt werden (GEA, EEG, BEG, P2P oder EVS) und ein Name für das Bürgerenergiemodell vergeben werden. In weiterer Folge werden Stamm-, Kontakt- und Zustelldaten sowie der Referenzzählpunkt abgefragt.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), Peer-to-Peer-Verträge (P2P) und Eigenversorger (EVS) können entweder als natürliche Person oder als Organisation registriert werden. Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) ist eine juristische Rechtspersönlichkeit erforderlich und diese können daher nur als Organisation registriert werden. Bei einer Organisation muss der Name des Vereins, der Firma etc. exakt so eingegeben werden, wie er im Vereinsregister bzw. im Firmenbuch angeführt ist. Für die Registrierung von natürlichen Personen muss ein Ausweisdokument, für jene von Organisationen der Vereinsregisterauszug oder der Firmenbuchauszug hochgeladen werden.
Bei einer Registrierung als natürliche Person werden standardmäßig die im Benutzerkonto hinterlegten Daten verwendet. Alternativ kann die Registrierung für eine abweichende Person durchgeführt werden.
Wird die Registrierung durch eine vertretende Person durchgeführt, werden das Ausweisdokument der zeichnungsberechtigten Person und eine Zeichnungsvollmacht benötigt (eine Vorlage dazu finden Sie im Downloadbereich von ebutilities.at). Die Zeichnungsvollmacht muss auch die Bestätigung der im Registrierungsprozess angezeigten rechtlichen Bedingungen umfassen.
In weiterer Folge muss die gewünschte und zulässige EDA-Anbindungsart an die Marktkommunikation ausgewählt werden (EDA Portal, E-Mail-Anbindung, Kommunikationsendpunkt KEP) und den der Anbindungsart zugrunde liegenden Nutzungsbedingungen zugestimmt werden. Bei Auswahl der Anbindungsart EDA Portal muss das Ausweisdokument des EDA Portalbenutzers bereitgestellt werden. Wenn der EDA Portalbenutzer eine dritte Person ist, muss zusätzlich eine Zeichnungsvollmacht hochgeladen werden.
Die Bestätigung der Vertragsbestimmungen für das Bürgerenergiemodell ist ebenfalls zwingender Bestandteil des Registrierungsprozesses. Der Betreibervertrag kommt mit dem bestätigten Inhalt zwischen dem Netzbetreiber und dem Betreiber des Bürgerenergiemodells nach Registrierung des ersten Zählpunkts wirksam zustande.
Der Registrierungsprozess wird nach vollständiger Eingabe der Daten und hochladen der Dokumente über die Schaltfläche „Bestätigen und Registrierung beantragen“ abgeschlossen. Der Antragseingang wird mittels E-Mail bestätigt. Der Status im Dashboard im Benutzerkonto von ebutilities ändert sich auf „In Prüfung“.
Die inhaltliche Prüfung des Registrierungsantrags erfolgt durch die EDA GmbH.
Sofern die Antragsangaben korrekt und vollständig sind, wird der Antrag von der EDA GmbH nach Prüfung freigegeben und der Antragsteller erhält ein Bestätigungsemail und der Status im Dashboard im Benutzerkonto von ebutilities ändert sich auf „Aktiv / Freigegeben“.
Im Zuge der Freigabe werden die Gemeinschafts-ID für das Bürgerenergiemodell vergeben, der Zugang zur EDA-Infrastruktur eingerichtet und die registrierten Daten automatisch in die relevanten Marktverzeichnisse übernommen.
Der LINZ NETZ GmbH werden von der EDA GmbH die relevanten Informationen für den Stammdatenaufbau im Abrechnungssystem zur Verfügung gestellt.
Nach Bestätigung der Registrierung durch die EDA GmbH können Teilnehmer*innen vom Betreiber/Organisator beim EDA-Portal angemeldet und in weiterer Folge auch wieder abgemeldet werden.
Wichtige Hinweise:
Die Anlagen der Teilnehmer müssen über aktive Zählpunkte verfügen, deren Viertelstundenenergiewerte mittels intelligenter Messgeräte erfasst und ausgelesen werden. Sollte keine Viertelstundenauslesung vorliegen, kann diese im Serviceportal des Teilnehmers/der Teilnehmerin aktiviert werden.
Die Teilnahme beim Bürgerenergiemodell kann erst nach elektronischer Zustimmung zur Teilnahme durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin erfolgen. Die elektronische Zustimmung erfolgt im Serviceportal.