Infos zum Anschluss von Erzeugungsanlagen
PV-Ausbau schreitet voran
Wir haben in unserem Netzgebiet im Kalenderjahr 2023 rund 6.500 Anträge für Neuanschluss/Erweiterung verzeichnet. Das entspricht mengenmäßig in etwa einem Drittel weniger als im Rekordjahr 2022.
Die hohe Antragszahl aus dem Jahr 2022 hat sich in einer hohen Zahl an Anlagenerrichtungen und Anlagenerweiterungen niedergeschlagen. Im Kalenderjahr 2023 wurden rund 6.000 Fertigstellungsmeldungen abgewickelt (was einer Verdoppelung gegenüber dem Kalenderjahr 2022 entspricht).
Aufgrund der Änderungen beim Umsatzsteuergesetz (Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule und photovoltaikanlagenspezifische Komponenten einschließlich Installation) rechnen wir für das Jahr 2024 mit einer anhaltend hohen Nachfrage.
Wichtig: die Netzbeurteilung muss vor Beginn der Errichtungsarbeiten abgeschlossen sein!
Der Anschluss einer Stromerzeugungsanlage mit Netzparallelbetrieb verursacht Netzrückwirkungen. Um die Netzsicherheit und die Spannungsqualität zu gewährleisten, ist eine Anschlussprüfung und Freigabe durch den Netzbetreiber erforderlich. Eine Einspeisung in das Verteilernetz ist nur im Ausmaß der vom Netzbetreiber genehmigten Einspeiseleistung möglich.
Zur Vermeidung von Störungen bei der Inbetriebnahmeabwicklung ersuchen wir Sie zu beachten, dass die Übermittlung des Netzzutrittsantrages rechtzeitig bei einem fachkundigen Planer (siehe unten – grundsätzlicher Ablauf) in Auftrag gegeben werden muss. Die Zuweisung von Einspeisekapazitäten erfolgt nach dem first-come first-served Prinzip. Die Kapazitätsreservierung erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Fertigstellung der Anlage erfolgen.
Die Errichtung darf nur von einem befugten Elektrofachunternehmen durchgeführt werden!
Die elektrische Installation der Erzeugungsanlage muss von einem befugten Elektrofachunternehmen durchgeführt werden. Die Fertigstellung der Errichtung muss vom Elektrofachunternehmen mittels Online-Fertigstellungsmeldung bekannt gegeben werden. Ein Parallelbetrieb der Erzeugungsanlage mit dem Verteilernetz ist erst nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber zulässig.
Um Störungen bei der Inbetriebnahmeabwicklung zu vermeiden, muss die Erzeugungsanlage nach den Vorgaben der Netzzugangszusage errichtet werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Netzzugangszusage zeitgerecht an das mit der Errichtung beauftrage Elektrounternehmen weiterzuleiten!
Grundsätzlicher Ablauf:
- Netzzutrittsantrag beim Online-Meldewesen (durch einen fachkundigen Planer)
- Netzbeurteilung durch den Netzbetreiber mit Bekanntgabe der zulässigen Einspeiseleistung und der Bedingungen („Netzzugangszusage“)
- Errichtung der Erzeugungsanlage durch ein Elektrofachunternehmen unter Einhaltung der Bedingungen der Netzzugangszusage
- Abschluss Energieabnahmevertrag zwischen Netzbenutzer und Stromlieferanten
- Online-Fertigstellungsmeldung durch das Elektrounternehmen
- Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung; Erteilung Betriebserlaubnis und Übermittlung Netzzugangsvertrag durch den Netzbetreiber
Für den Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen mit einer Maximalkapazität von weniger als 800W existieren gesonderte Bestimmungen.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Ermöglichung der zahlreichen Anschlüsse auf den verschiedenen Netzebenen.
Die erfreuliche „Energiewende“ stellt uns als Strom-Netzbetreiber vor massive Herausforderungen. Unsere Aufgabe ist es, die erforderliche Netzinfrastruktur für die Einspeisung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik-Anlagen) zur Verfügung zu stellen.
Um einen Anschluss der Erzeugungsanlagen mit der gewünschten Einspeiseleistung zu ermöglichen, sind zunehmend kosten-, ressourcen- und zeitintensive Netzausbaumaßnahmen notwendig. Wir arbeiten im gesamten Versorgungsgebiet intensiv an einer Erhöhung der Netzkapazitäten auf der Niederspannungs-, Mittelspannungs- und Hochspannungsebene.
Ein Schritthalten des Netzausbaus mit den aktuell nachgefragten und den bereits vertraglich zugesagten Kapazitäten ist jedoch trotz großer Anstrengungen nicht in jedem Fall möglich. Um trotzdem eine Einspeisung in das öffentliche Verteilernetz zu ermöglichen, müssen wir in manchen Netzregionen vermehrt (einzelne) Erzeugungsanlagen hinsichtlich der möglichen Einspeiseleistung auf das für den Strombezug erworbene Nutzungsrecht beschränken. In manchen Netzbereichen – mit bereits sehr hohem Ausbaugrad an Erzeugungsanlagen – kann auch eine vollständige Beschränkung der Einspeiseleistung auf null erforderlich sein.
Weiterführende Informationen:
Ablauf Errichtung / Inbetriebnahme
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Telefon: 0732/3403-9050
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