Informationen zum Sommer-Nieder-Arbeitspreis
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis bietet Kund*innen einen finanziellen Anreiz, ihren Stromverbrauch gezielt in jene Stunden zu verlagern, in denen besonders viel erneuerbarer Strom – insbesondere aus Photovoltaik – erzeugt wird, wodurch auch eine Entlastung des Stromnetzes stattfindet.
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis („SNAP“) ist ein befristeter, reduzierter Netztarif, der durch die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 - Novelle 2026 behördlich festgelegt wurde.
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt
- für die Entnahme - sofern die Abrechnung des Netznutzungsentgeltes gemäß Netzzugangsvertrag auf der Netzebene 7 erfolgt -
- im Zeitraum vom 01.04.2026 bis 30.09.2026 täglich in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr.
In diesem Zeitraum wird das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt um 20 % reduziert, sofern der Stromverbrauch innerhalb dieser „Sonnenstunden“ erfolgt. Außerhalb dieser Zeiten gelten die regulären Netznutzungsentgelte.
Besonders gut lässt sich der Stromverbrauch verlagern, wenn bei Geräten wie Geschirrspüler, Waschmaschine oder Trockner die Zeitvorwahl genutzt wird. Auch Stromverbräuche für Klimaanlagen sowie elektrische Warmwasserheizungen und Ladevorgänge für Elektrofahrzeuge können in dieses Zeitfenster der „Sonnenstunden“ gelegt werden.
Wer Strom aus der eigenen Stromerzeugungsanlage bezieht oder Teil einer Energiegemeinschaft ist, kann die Vergünstigung nur bei jenem Strom nützen, den er aus dem Verteilernetz bezieht (Restnetzbezug).
Um den Sommer-Nieder-Arbeitspreis überhaupt nutzen zu können, müssen Viertelstundenenergiewerte beim Netzbetreiber vorliegen, das heißt: Die Erfassung, Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der Viertelstundenenergiewerte müssen durch die LINZ NETZ GmbH erfolgen.
Nur wenn der Stromverbrauch viertelstündlich gemessen wird und diese Energiewerte im Abrechnungssystem der LINZ NETZ GmbH vorliegen, kann exakt festgestellt werden, wie viel Strom im definierten Zeitfenster verbraucht wurde und somit für die Anwendung der reduzierten Netznutzungsentgelte berücksichtigt werden.
Sobald die LINZ NETZ GmbH Viertelstundenenergiewerte für Abrechnungszwecke verarbeitet, wird der Sommer-Nieder-Arbeitspreis bei dauerhaft angeschlossenen Kundenanlagen und bei Entnahme auf der Netzebene 7 automatisch bei der Netznutzungsentgelt-Abrechnung berücksichtigt. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden für die Anwendung des Sommer-Nieder-Arbeitspreises ist bei Verarbeitung von Viertelstundenenergiewerten somit nicht notwendig. In wenigen Ausnahmefällen – etwa bei dauerhaft angeschlossenen Kundenanlagen mit spezieller Anlagenkonfiguration (H2-Tarif) – können Viertelstundenenergiewerte nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden.
Der LINZ NETZ GmbH verarbeitet Viertelstundenenergiewerte für Abrechnungszwecke – bei Zutreffen in beiden Energieflussrichtungen (Entnahme/Einspeisung) - immer dann, wenn eine dauerhaft angeschlossene Kundenanlage mit einem – für die Verarbeitung von Viertelstundenenergiewerten - geeigneten intelligenten Messgerät mit kommunikativer Anbindung ausgestattet ist und mindestens einer der nachfolgend aufgelisteten Punkte zutrifft:
- 1. bei einer Lastprofilzuordnung „gemessen“
- 2. bei Teilnahme der Kundenanlage an einem Modell der gemeinsamen Energienutzung (z.B. Energiegemeinschaft)
- 3. bei angeschlossener Einspeiseanlage (Stromerzeugungsanlage und/oder Batteriespeicher)
- 4. bei Nutzung des Netztarifs „unterbrechbar“ für eine Wärmepumpe
- 5. bei aktivierter Prepaymentfunktion
Sofern keiner der oben genannten Punkte 1-5 zutrifft:
- 6. bei einer Kundenanlage mit einem (prognostizierten) Jahresstromverbrauch über 5.000 kWh
- 7. bei ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Verarbeitung von Viertelstundenenergiewerten beim Netzbetreiber
- 8. bei einer Kundenanlage mit einem Jahresstromverbrauch bis 1.500 kWh und bloßer Zustimmung des Kunden zur Übermittlung der Viertelstundenenergiewerte an den Stromlieferanten (Wichtig: endet der Stromliefervertrag mit dem Stromlieferanten, wird die Übermittlung der Viertelstundenenergiewerte vom Messgerät automatisch eingestellt, sofern keine separate Zustimmung des Kunden zur Verarbeitung der Viertelstundenenergiewerte beim Netzbetreiber gemäß Pkt. 7 vorliegt)
Die Zustimmung muss im Serviceportal der LINZ NETZ GmbH erteilt werden. Voraussetzung für die Verarbeitung von Viertelstundenenergiewerten ist das Vorhandensein eines intelligenten Messgerätes mit kommunikativer Anbindung.
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Der Stromverbrauch im SNAP-Zeitraum sowie das reduzierte Entgelt werden auf der Stromrechnung gesondert ausgewiesen.
Die Viertelstundenzeitreihen (Restnetzbezug bei Energiegemeinschaften) können in unserem Serviceportal eingesehen und weiterverarbeitet werden.
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