Ablauf für den Anschluss

Die erforderlichen Abläufe vom Ansuchen beim Netzbetreiber bis hin zur Fertigstellung kompakt zusammengefasst.

Wenn Sie konkretes Interesse an der Errichtung haben, wenden Sie sich bitte an eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft übermittelt uns die für die Beurteilung der Netzrückwirkungen benötigten Informationen:

  • Persönliche Daten des Netzanschlusswerbers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)
  • Anlagenadresse/Parzellen- und Katastralgemeindenummer
  • Technische Angaben zur Stromerzeugungsanlage/zum Batterieenergiespeicher
  • Angaben zur Betriebsart
  • Gewünschter Termin für die Fertigstellung

Diese Informationen werden ausschließlich für den Zweck der Angebotslegung und Vertragsabwicklung verwendet. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.


Ablauf für den Anschluss

Die Elektrofachkraft übermittelt uns eine elektronische Leistungsanfrage inkl. der erforderlichen Beilagen (Datenblätter etc.)

Information zum vereinfachten Netzzutritt und Netzzugang für kleine Anlagen gemäß § 17a ElWOG 2010:

Der Netzbetreiber hat für Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger mit einer Engpassleistung bis 20kW auf entsprechende vollständige Anzeige an den Verteilernetzbetreiber hin binnen 4 Wochen mit einer Anschlussbestätigung zu reagieren, wobei der Netzbetreiber bei begründeten Sicherheitsbedenken oder technischer Inkompatibilität der Systemkomponenten binnen 4 Wochen nach vollständiger Anzeige den Anschluss verweigern kann und einen anderen Netzanschlusspunkt vorschlagen kann.

Ist der Antrag vollständig, wird dieser in die weitere Überarbeitung übernommen. Bei einer Anlage mit Engpassleistung bis 20kW erhalten Sie vorab eine schriftliche Zählpunktinformation, welche Sie u.a. für die Beantragung einer Förderung benötigen.

Die Zuschaltung der neu errichteten bzw. erweiterten Photovoltaikmodule sowie Batteriespeicher darf nur über normenkonforme und vom Netzbetreiber zugelassene Wechselrichter erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung ist das Vorliegen der geforderten Zertifikate, Prüfberichte und Parametrieranleitungen. Auf der Homepage von Österreichs Energie ist eine Liste von geprüften Wechselrichtern abrufbar.

Sobald uns alle notwendigen Informationen vollständig vorliegen, beurteilen wir die Netzrückwirkungen auf das bestehende Verteilernetz.

Bei der Beurteilung bzw. Genehmigung von Einspeiseanlagen wendet die LINZ NETZ GmbH das Prinzip „first come – first served“ an. Das kann dazu führen, dass in Bereichen mit knapper Kapazität der Anschluss einer Einspeiseanlage gerade noch genehmigt werden kann, während der Anschluss einer gleichartigen zusätzlichen Anlage zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte führen würde und daher erst nach einer Ertüchtigung des Netzes möglich ist.

Nach unserer Beurteilung erhalten Sie eine Netzzugangszusage bzw. bei Notwendigkeit von Netzausbaumaßnahmen ein Netzzugangsangebot mit Angabe der Lieferzeit. Das Dokument enthält die Zählpunktbezeichnung und die Auflagen für den Anschluss der Erzeugungsanlage/des Batterieenergiespeichers, welche bei der Errichtung der Anlage berücksichtigt werden müssen.

Nachdem die Netzzugangszusage (das Netzugangsangebot) wichtige Informationen für die Errichtung enthält, ist diese von Ihnen an das Elektrofachunternehmen Ihres Vertrauens weiterzuleiten. Die Stromerzeugungsanlage muss innerhalb der Gültigkeitsdauer der Netzzugangszusage errichtet und in Betrieb gesetzt werden.

Bei Notwendigkeit von Netzausbaumaßnahmen ist eine Unterfertigung des Netzzugangsangebotes durch den Kunden erforderlich. Die Einspeisung ist erst nach Umsetzung der Netzausbaumaßnahmen, welche derzeit im Niederspannungsnetz bis zu 15 Monate in Anspruch nehmen können, möglich.

Sind keine Netzausbaumaßnahmen erforderlich, kann die Einspeisung sofort erfolgen. Die Stromerzeugungsanlage muss jedenfalls innerhalb der Gültigkeitsdauer unserer Stellungnahme errichtet und in Betrieb gesetzt werden.

Die genehmigten Höchst-Einspeiseleistungen werden in unserer Stellungnahme angeführt und müssen zwingend eingehalten werden.

Die LINZ NETZ GmbH investiert seit vielen Jahren massiv in den Netzausbau. Ein Schritthalten mit den aktuell nachgefragten Kapazitäten ist jedoch trotz großer Anstrengungen nicht in jedem Fall möglich. Um trotzdem eine Einspeisung in das öffentliche Netz zu ermöglichen, müssen wir vermehrt (einzelne) Einspeiseanlagen hinsichtlich der möglichen Einspeiseleistung auf das für den Strombezug erworbene Nutzungsrecht beschränken. In manchen Netzbereichen – bei bereits sehr hohem Ausbaugrad der PV-Anlagen – kann auch eine vollständige Beschränkung der Einspeiseleistung auf Null erforderlich sein.

(nur für den Fall einer notwendigen Netzverstärkung/Änderung der Anschlussanlage relevant, wenn die Kriterien für die Anwendung der Anschlusspauschale nicht zutreffen und eine Detailkalkulation durchzuführen ist).

Mit Ihrer Unterschrift beim Netzanschlussangebot („Netzanschlussvertrag“) beginnen unsere Realisierungsarbeiten für die Änderungsarbeiten. Nach Abschluss unserer Arbeiten erhalten Sie die Rechnung.

Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Messeinrichtung ist das Vorliegen der Anmeldung/en Ihres Stromlieferanten/Energieabnehmers bei der Wechselplattform. Zu diesem Zweck müssen Sie zeitgerecht die erforderliche/n Stromliefervereinbarung/en abschließen.

Bitte klären Sie zu diesem Zeitpunkt mit Ihrem Stromlieferanten auch die Abwicklung für die Registrierung bei der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control.

In der Regel übernimmt der Stromlieferant, der den erzeugten Strom abnimmt, die notwendige Registrierung der Erzeugungsanlage bei der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control. Dafür müssen Sie als Anlagenbetreiber dem Stromlieferanten, mit dem der Einspeisevertrag abgeschlossen wird, eine Vollmacht, mit welcher der Stromlieferant die Registrierung in der Datenbank durchführen kann, erteilen. Häufig ist diese Vollmacht bereits im Einspeisevertrag inkludiert, andernfalls wird sie als eigenes Formular zusätzlich zum Vertrag übermittelt. Als weiteres Anmeldedokument benötigt der Stromlieferant neben der Vollmacht den Netzzugangsvertrag der Anlage. Wir ersuchen Sie daher um eheste Übermittlung des Netzzugangsvertrages an Ihren Stromlieferanten, damit dieser die Registrierung vornehmen kann.

Für Rückfragen zur Registrierung von Anlagen wenden Sie sich bitte an die E-Control unter stromnachweis@e-control.at.

Die Stromerzeugungsanlage/der Batterieenergiespeicher muss vom Elektrofachunternehmen Ihres Vertrauens errichtet werden. Die Fertigstellung sowie die ordnungsgemäße Errichtung wird uns gegenüber vom Elektrofachunternehmen durch Übermittlung der Online-Fertigstellungsmeldung mitgeteilt. Wenn die Daten korrekt und vollständig sind, nehmen wir mit Ihnen telefonisch Kontakt auf zwecks Terminvereinbarung Inbetriebsetzung Verrechnungsmessung und zur Klärung des Stromlieferanten, der den erzeugten Strom von Ihnen abnimmt.

Marktkommunikation zwischen Netzbetreiber und dem von Ihnen bekannt gegebenen Stromlieferanten/Energiehändler; die Inbetriebsetzung der Verrechnungsmessung ist nur möglich, wenn seitens des Stromlieferanten eine Anmeldung des Einspeisezählpunktes bei der Wechselplattform vorliegt.

Wir montieren/ändern die Messeinrichtung (die Montage/der Austausch einer Direktzählung ist kostenfrei, sofern der Zählerverteiler unverändert bestehen bleibt). Die Inbetriebnahme und die Überprüfung der Stromerzeugungsanlage/des Batterieenergiespeichers erfolgt durch Ihr Elektrofachunternehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage und ein Parallelbetrieb mit dem Verteilernetz (die Einspeisung) möglich.

Im Anschluss an die Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung übermitteln wir Ihnen den Netzzugangsvertrag (Einspeisevertrag) sowie bei Anwendbarkeit der Pauschalierung (vgl. dazu die Ausführungen unter Schritt 4) die Rechnung über das pauschalierte Netzzutrittsentgelt.

Der Netzzugangsvertrag dient u.a. als Inbetriebnahmenachweis gegenüber der Förderstelle und wird auch für die Registrierung bei der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control benötigt. Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Bestätigungen (Inbetriebnahmeprotokoll usw.) ausstellen. Dem Netzzugangsvertrag sind alle erforderlichen Daten zu entnehmen. Eine gegebenenfalls erforderliche Inbetriebnahmebestätigung ist bei Ihrem beauftragten Elektrounternehmen anzufordern.

Die Registrierung muss durch den Anlagenbetreiber oder einen beauftragten/bevollmächtigten Dritten erfolgen.

Für den nachträglichen Anschluss eines Batterieenergiespeichers bei einer bestehenden Stromerzeugungsanlage gelten die oben angeführten Schritte sinngemäß.

Häufig gestellte Fragen

Wofür ist der Netzbetreiber zuständig? Was ist eine Zählpunktnummer? Wie kann ich die Möglichkeit der Einspeisung prüfen lassen? Was ist eine Nulleinspeisung? Was ist das "first-come first-served Prinzip?

Diese und noch weitere Fragen beantworten wir gerne.

Sie haben noch weitere Fragen zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
LINZ NETZ GmbH
Fichtenstraße 7
4021 Linz
E: office@linznetz.at
T: 0732/3403-9050
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