Drei nebeneinander montierte Smart Meter

Zusätzliche Verbrauchsstelle

Basistarifanlage

Die Verzählerungsrichtlinie der LINZ NETZ GmbH sieht vor, dass innerhalb eines Stromanschlusses (Objektes) für jede wirtschaftlich sowie funktionell zusammengehörige Verbrauchsstelle ein Anspruch/eine Verpflichtung für die Errichtung eines Verrechnungszählpunktes besteht („Basistarifanlage“). Eine „Anlagensplitting“ durch Aufteilung von Betriebsmitteln, die wirtschaftlich und funktionell einer Verbrauchsstelle zuzuordnen sind, auf mehrere Zählpunkte (Stromzähler) ist unzulässig.

Zusatztarifanlage

Der*Die Netzbenutzer*in hat bei Zutreffen der Kriterien das Wahlrecht zur Errichtung und zum Betrieb eines zusätzlichen unterbrechbaren Verrechnungszählpunktes, z. B. für Wärmepumpe, Speicherheizung („Zusatztarifanlage“). Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei Betrieb von unterbrechbaren Zählpunkten ein gewisser Mindestverbrauch vorliegen sollte, damit ein wirtschaftlicher Vorteil gegeben ist.

Mit dem zunehmenden Ausbaugrad an intelligenten Messgeräten („Smart Metern“) werden seitens der Stromlieferanten zunehmend „smarte Zeitzonentarife“ angeboten. Für den wirtschaftlichen Betrieb einer Stromerzeugungsanlage mit Überschusseinspeisung ist zudem ein hoher Eigenverbrauchsanteil erforderlich. Zusätzlich ist zu beachten, dass die zählpunktbezogenen verbrauchsunabhängigen Pauschalen (betreffend die Systemnutzungsentgelte und Abgaben) in den letzten Jahren erhöht wurden und die verbrauchsabhängigen Systemnutzungsentgelte gesenkt wurden. Diese veränderten Rahmenbedingungen haben unmittelbaren Einfluss auf die Attraktivität (Rentabilität) von unterbrechbaren Anschlüssen.

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