Foto einer E-Ladesäule, im Hintergrund steht ein Auto

Verbrauchsmittel anschließen

Sie planen den Anschluss einer E-Ladestation oder einer Wärmepumpe?

  • Sie beabsichtigen den Anschluss einer E-Ladestation?
  • Sie möchten eine Ersatzstromversorgungsanlage errichten?
  • Sie planen den Anschluss einer Wärmepumpe oder von sonstigen leistungsintensiven Verbrauchern (z.B. Sauna, Schwimmbad usw.)?
  • Sie möchten eine zusätzliche Verbrauchsstelle (z.B. Wohnung) einrichten und benötigen dafür einen zusätzlichen Verrechnungszähler?

Der Anschluss von zusätzlichen Betriebsmitteln (E-Ladestationen, Wärmepumpen, leistungsintensive Verbraucher wie Sauna, Schwimmbad udgl.) kann zu einer Mehrbelastung des Verteilernetzes und der Hausinstallation führen und kann zudem unzulässige Netzrückwirkungen verursachen. Betriebs- und Verbrauchsmittel mit leistungselektronischen Komponenten erzeugen in der Regel Netzrückwirkungen, insbesondere in Form von Oberschwingungen und Spannungsänderungen, welche die Spannungsqualität im Netz und dadurch über das gemeinsame Stromversorgungsnetz die Funktion anderer Betriebsmittel nachteilig beeinflussen können. Abhängig von der Art und Betriebsweise des jeweiligen Betriebsmittels existieren Leistungsgrenzwerte, bei deren Überschreitung jedenfalls vor dem Anschluss eine Meldepflicht beim Netzbetreiber besteht.

Speziell leistungsintensive Betriebsmittel benötigen einen Fixanschluss bei der Elektroinstallation der Kundenanlage, für deren Herstellung jedenfalls ein Elektrounternehmen beizuziehen ist. Der Anschluss bestimmter Betriebsmittel mit Komponenten der Leistungselektronik (z.B. E-Ladestationen) erfordert zudem eine Anpassung bei den Schutzeinrichtungen (Fehlerstromschutzschalter udgl.). Der Anschluss von leistungsintensiven Verbrauchsmitteln kann außerdem eine Verstärkung der Hausinstallation und der Zähleranlage erfordern.

Die oben beispielhaft angeführten Aktivitäten benötigen jedenfalls eine fachmännische Planung und Ausführung. Durch die Erweiterung des Stromanschlusses kann eine Anpassung bei der Anschlussanlage erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Die Elektrofachkraft berät Sie über die erforderlichen Maßnahmen und übermittelt uns im Anlassfall die für die Erweiterung Ihres Stromanschlusses notwendigen Informationen:

  • Persönliche Daten des Netzanschlusswerbers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)
  • Anlagenadresse/Parzellen- und Katastralgemeindenummer
  • Art des Bauvorhabens (Einfamilienhaus, gewerbliches Objekt, Bauprovisorium, E-Ladestation usw.)
  • Angaben zum Ausmaß der Netznutzung
  • Angaben zu netzrückwirkungsrelevanten Betriebsmitteln (z.B. Ladestation für Elektromobilität, Stromerzeugungsanlage, Wärmepumpe usw.) sowie Angaben zu besonders leistungsstarken Verbrauchern
  • Gewünschter Termin für die Fertigstellung

Diese Informationen werden ausschließlich für den Zweck der Angebotslegung und Vertragsabwicklung verwendet. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.


Ablauf für den Anschluss

Die Elektrofachkraft übermittelt uns eine elektronische Leistungsanfrage inkl. der erforderlichen Beilagen (Datenblätter etc.)

Nach Vorliegen der vollständigen Informationen prüfen wir die Anfrage. Bei Vorliegen einer Leistungserhöhung übermitteln wir Ihnen ein Angebot für die Erhöhung des Netznutzungsrechtes sowie allenfalls für die Anpassung der Anschlussanlage („Netzanschlussvertrag“).

Wenn keine tarifrelevante Leistungserhöhung vorliegt, werden wir Sie bzw. Ihre beauftragte Elektrofachkraft über die weitere Vorgehensweise informieren.

(sofern tarifrelevante Leistungserhöhung vorliegt):

Auftragserteilung durch Unterfertigung des Netzanschlussangebotes.

Die Elektrofachkraft führt die notwendigen Arbeiten in Ihrer Kundenanlage durch und übermittelt uns bei Notwendigkeit eine Fertigstellungsmeldung. Abhängig von der Art der Erweiterung werden unsererseits nach Einlauf der Fertigstellungsmeldung die in Ihrer Anlage notwendigen Arbeiten verrichtet (Zählermontage, Zählerdemontage, Zählerwechsel, Plombierung usw.).


Kosten für den Anschluss

Bei Überschreitung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung wird ein Netzbereitstellungsentgelt im Ausmaß der Differenz zwischen dem tatsächlichen Ausmaß der Netznutzung und dem vertraglich vereinbarten Ausmaß der Netznutzung in Rechnung gestellt. Ein Netzzutrittsentgelt wird nur bei Notwendigkeit einer Änderung bei der Anschlussanlage infolge Erhöhung der Anschlussleistung verrechnet.

Durch das Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle angemessenen und den marktüblichen Preisen entsprechenden Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines*einer Netzbenutzer*in unmittelbar verbunden sind. Das Netzzutrittsentgelt wird aufwandsorientiert verrechnet. Für Anschlüsse auf Netzebene 7 wird eine Pauschalierung des Netzzutrittsentgeltes vorgenommen.

Rechtsgrundlage: § 54 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG)

Folgendes Preisblatt steht Ihnen zum Download zur Verfügung:
Preisblatt Netzanschluss-/Montagepauschalen und Netzbereitstellungsentgelte

Das Netzbereitstellungsentgelt wird bei Erstellung des Netzanschlusses oder bei Überschreitung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung als leistungsbezogener Pauschalbetrag für den bereits erfolgten sowie notwendigen Ausbau des Netzes zur Ermöglichung des Anschlusses verrechnet. Es bemisst sich nach dem vereinbarten Ausmaß der Netznutzung.

Rechtsgrundlage: § 55 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG)

Folgendes Preisblatt steht Ihnen zum Download zur Verfügung:
Preisblatt Netzanschluss-/Montagepauschalen und Netzbereitstellungsentgelte

Das tatsächliche Ausmaß der Netznutzung wird bestimmt:

  • bei Anlagen mit gemessener Leistung (Sicherungsnennstromstärke der Zählersicherung größer/gleich 63A): arithmetischer Mittelwert der drei höchsten Viertelstunden-Monatshöchstleistungen in kW
  • bei Anlagen mit nicht gemessener Leistung: durch die Sicherungsnennstromstärke der Zählersicherung in Ampere; eine im Haushalt übliche Sicherungsnennstromstärke von 3x25 A entspricht einem Ausmaß der Netznutzung von 4 kW

Detailinformationen zu:

Detailansicht von Schutzschaltern

E-Ladestation
Um die benötigte Energie zu dem*der Endkund*in zu transportieren, werden die Stromnetze – hier insbesondere die Niederspannungsnetze – vor neue Herausforderungen gestellt. Bitte beachten Sie, dass der Anschluss von E-Ladestationen meldepflichtig ist.

Wärmepumpe
Wärmepumpen stellen eine beliebte Form für die Heizung und Brauchwassererwärmung von Gebäuden dar und können mit einem unterbrechenbaren Zählpunkt betrieben werden. Bitte beachten Sie, dass der Anschluss von Wärmepumpen meldepflichtig ist.

Zusätzliche Verbrauchsstelle
Bitte beachten Sie, dass eine „Anlagensplitting“ durch Aufteilung von Betriebsmitteln, die wirtschaftlich und funktionell einer Verbrauchsstelle zuzuordnen sind, auf mehrere Zählpunkte (Stromzähler) unzulässig ist.

Zählerstand
erfassen
Zählerstanderfassung

In wenigen Schritten können Sie hier Ihre aktuellen Zählerstände bekanntgeben.

Sollten Sie Fragen zur Zählerstanderfassung haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung!

Störung
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Gasnotruf 128 Störung Stromnetz 0732/3409

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